Alles, was Sie zum Ablauf wis­sen soll­ten, erfah­ren Sie in die­sem sehr umfang­rei­chen Artikel. 

Ein­füh­rung zur Baufinanzierung

Ein­lei­tung

Die Bau­fi­nan­zie­rung: Auch Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung, Bau­kre­dit oder anders genannt. Für vie­le Men­schen wohl einer der größ­ten und bedeut­sams­ten Schrit­te in ihrem Leben ist der Kauf der eige­nen Immo­bi­lie. Damit Sie für Ihr Vor­ha­ben und Ihre Bau­fi­nan­zie­rung best­mög­lich vor­be­rei­tet sind, erfah­ren Sie in die­sem Arti­kel, was Sie auf dem Weg in die eige­nen vier Wän­de erwartet.

Was Sie als Leser erwartet

Wir wer­den damit begin­nen, eini­ge Begrif­fe der Bau­fi­nan­zie­rung zu erklä­ren. Anschlie­ßend geht es um die Kal­ku­la­ti­on: Wie Sie ermit­teln, wie viel Haus Sie sich leis­ten kön­nen und wel­che Pos­ten Sie auf Ihrem Zet­tel haben soll­ten. Dar­auf beschäf­ti­gen wir uns mit der Immo­bi­li­en­su­che, gefolgt von der Suche nach der pas­sen­den Finan­zie­rung. Wir wer­den außer­dem ein wenig Ein­blick in die Arbeit bei kre­dit­ge­ben­den Ban­ken gewäh­ren und erklä­ren, was erfor­der­lich ist, um eine posi­ti­ve Kre­dit­ent­schei­dung für Ihre Bau­fi­nan­zie­rung her­bei­zu­füh­ren. Zu guter Letzt behan­deln wir das The­ma Aus­zah­lung und set­zen uns mit der Bil­dung von Rück­la­gen sowie der Mini­mie­rung von Risi­ken, die bei einer Bau­fi­nan­zie­rung auf­tre­ten kön­nen, auseinander.

Zweck die­ses Artikels

Mit die­sem Arti­kel sol­len Sie best­mög­lich auf sämt­li­che Sta­tio­nen der Bau­fi­nan­zie­rung vor­be­rei­tet werden.

An wen sich die­ser Arti­kel richtet

Die­ser Arti­kel rich­tet sich an all die­je­ni­gen, wel­che sich beson­ders umfang­reich über die Bau­fi­nan­zie­rung und der damit ein­her­ge­hen­den The­men infor­mie­ren möch­ten. Pri­mär wer­den Eigen­nut­zer von Immo­bi­li­en mit den fol­gen­den Zei­len adressiert.

Die Baufinanzierung - Was ist eine Baufinanzierung

Was ist eine Baufinanzierung?

Damit Sie in Erfah­rung brin­gen, wie die genaue Defi­ni­ti­on einer Bau­fi­nan­zie­rung lau­tet, wer­den wir im Fol­gen­den ein wenig zum Begriff an sich klären.

Der Defi­ni­ti­on des Begriffs „Bau­fi­nan­zie­rung“

Als Bau­fi­nan­zie­rung bezeich­net man grund­sätz­lich die Anschaf­fung einer Immo­bi­lie mit Hil­fe eines Kre­dits. Unter dem Begriff Bau­fi­nan­zie­rung fällt gegen­wär­tig jedoch auch bei­spiels­wei­se die Moder­ni­sie­rung einer Immo­bi­lie, die Sanie­rung oder auch die Wei­ter­füh­rung einer bestehen­den Finan­zie­rung, die Anschlussfinanzierung.

Gekürzt und ver­ein­facht ausgedrückt:

Der Begriff Bau­fi­nan­zie­rung wird für sämt­li­che Vor­gän­ge bezüg­lich eines Finan­zie­rungs­vor­ha­bens mit Bezug auf eine Immo­bi­lie genutzt.

Alter­na­ti­ve Bezeich­nun­gen für eine Baufinanzierung

Die fol­gen­den, geläu­figs­ten Begrif­fe wer­den oft als Syn­ony­me für den The­men­be­reich der Bau­fi­nan­zie­rung verwendet:

  • Immo­bi­li­en­dar­le­hen
  • Immo­bi­li­en­kre­dit
  • Bau­geld
  • Bau­kre­dit
  • Hypo­the­ken­kre­dit
  • Hypo­the­ken­dar­le­hen
  • Hypo­thek

Mög­li­che Vor­ha­ben bei einer Baufinanzierung

Wie ein­gangs erwähnt, wird die Bezeich­nung Bau­fi­nan­zie­rung für eine Viel­zahl von Vor­ha­ben mit Bezug auf die Finan­zie­rung des­sen genutzt. Die Bau­fi­nan­zie­rung kommt bei fol­gen­den Pro­jek­ten in Frage:

Kauf einer Bestandsimmobilie

Eine Bestands­im­mo­bi­lie ist ein Objekt, bei dem es sich um eine Immo­bi­lie han­delt, die weder erst­mals bezo­gen, noch neu errich­tet wur­de. Kurz­um: Eine Immo­bi­lie, die „gebraucht“ ist.

Kauf eines Neu­baus vom Bauträger

Bei dem Kauf vom Bau­trä­ger han­delt es sich um ein soge­nann­tes Neu­bau­vor­ha­ben. Es wird also eine neu errich­te­te Immo­bi­lie direkt über einen Bau­trä­ger erwor­ben und erst­ma­lig bezo­gen. In der Regel ist der Kauf eines Neu­baus vom Bau­trä­ger eine der simp­le­ren Metho­den, ein neu­es Gebäu­de zu errich­ten und zu erstehen.

Eige­nes Bauvorhaben

Bei dem eige­nen Bau­vor­ha­ben wird ein Objekt unter Zuhil­fe­nah­me eines Archi­tek­ten neu errich­tet. Die­se Art des Neu­baus setzt eine gute Vor­be­rei­tung und Pla­nung vor­aus. Daher bie­tet sich die­se Metho­de zur Errich­tung einer neu­en Immo­bi­lie beson­ders für Men­schen an, die ger­ne eigen­hän­dig pla­nen und dabei bereit sind, einen grö­ße­ren Pla­nungs­auf­wand in Kauf zu nehmen.

Anschluss­fi­nan­zie­rung

Von einer Anschluss­fi­nan­zie­rung spricht man, wenn ein Dar­le­hens­neh­mer ein neu­es Dar­le­hen für sei­ne „Alt­fi­nan­zie­rung“ benö­tigt. Die­ser Umstand tritt bei­spiels­wei­se dann ein, wenn eine Bau­fi­nan­zie­rung ursprüng­lich für einen kur­zen Zeit­raum abge­schlos­sen wur­de und nach Ende der Lauf­zeit die­ser Bau­fi­nan­zie­rung eine Rest­schuld an Kre­dit übrig bleibt. Die­se Rest­schuld wird dann mit Hil­fe der Anschluss­fi­nan­zie­rung weiterfinanziert.

Moder­ni­sie­ren

Bei einer Moder­ni­sie­rung wird ein bestehen­des Objekt über­ar­bei­tet und in der Regel „auf den aktu­el­len Stand der Tech­nik und Mög­lich­kei­ten“ gebracht. Dabei kann es sich bei­spiels­wei­se um die Erneue­rung der Hei­zungs­an­la­ge, der Däm­mung der Außen­fas­sa­de oder aber auch um eine Ände­rung an der Grund­riss­ge­stal­tung handeln.

For­ward­dar­le­hen

Das For­ward­dar­le­hen kann als „modi­fi­zier­te Ver­si­on“ der Anschluss­fi­nan­zie­rung bezeich­net wer­den. Im Grun­de dient das For­ward­dar­le­hen dem glei­chen Zweck wie die Anschluss­fi­nan­zie­rung. Jedoch lässt sich ein For­ward­dar­le­hen bereits sehr früh­zei­tig abschlie­ßen. Somit kön­nen die gegen­wär­ti­gen Zin­sen für Bau­geld bereits heu­te bis zu fünf Jah­re im Vor­aus fest­ge­legt und gesi­chert werden.

Grün­de für und gegen den Erwerb von Immobilien

Für den Erwerb einer Immo­bi­lie spre­chen eine Viel­zahl von Grün­den. Die wich­tigs­ten davon sei­en in die­sem Abschnitt aufgeführt.

Sta­bi­li­tät

Der Besitz einer Immo­bi­lie ver­spricht das Gefühl „ange­kom­men“ zu sein und sorgt für Sta­bi­li­tät im Leben. Man baut sich ein „Nest“.

Ver­mö­gens­bil­dung

Wird ein Haus finan­ziert und abbe­zahlt, bil­det sich Ver­mö­gen in Form einer schul­den­frei­en Immobilie.

Alters­vor­sor­ge

Wer jetzt sein Eigen­heim finan­ziert und bis zur Ren­te abge­zahlt hat, macht sich unab­hän­gig von etwai­gen Miet­erhö­hun­gen durch den Ver­mie­ter und ver­schafft sich bei Ren­ten­ein­tritt einen grö­ße­ren, finan­zi­el­len Spielraum.

Nach­tei­le des Erwerbs von Immobilien

Wert­hal­tig­keit

Der Wert einer Immo­bi­lie hängt stark von der Sub­stanz, dem Objek­tal­ter und dem Zustand ab. Daher ist es erfor­der­lich, regel­mä­ßig in die Moder­ni­sie­rung einer Immo­bi­lie zu inves­tie­ren, um die Wert­hal­tig­keit die­ser zu sichern. Die­se Kos­ten fal­len bei einem Miet­ver­hält­nis für den Mie­ter nicht an.

Kapi­tal­bin­dung

Das Kapi­tal, wel­ches in die Rück­zah­lung der Immo­bi­lie fließt, wird gebun­de­nes Kapi­tal genannt. Denn: Es han­delt sich bei einer abbe­zahl­ten Immo­bi­lie zwar um einen Ver­mö­gens­wert. Unkom­pli­ziert abru­fen und reinves­tie­ren lässt sich die­ser jedoch nur bei Ver­kauf des Objek­tes. Das Kapi­tal ist in der Immo­bi­lie gebunden.

Kos­ten

Auch wenn die Dar­le­hens­zin­sen der­zeit nied­rig sind: Die Prei­se für Immo­bi­li­en haben sich in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren ste­tig ver­teu­ert. Abge­se­hen davon, dass Bau­geld güns­tig zu bekom­men ist, soll­te bedacht wer­den, dass Kapi­tal zwar güns­tig erhält­lich ist, doch hohe Immo­bi­li­en­prei­se nicht sel­ten einen Zins­vor­teil egalisieren.

Die Baufinanzierung - Kalkulation Planung Risikoabwägung

Kal­ku­la­ti­on, Bud­get & Risi­ko­ab­wä­gung bei dem Immobilienkredit

Die Bau­fi­nan­zie­rung soll­te wohl kal­ku­liert sein. In die­sem Abschnitt behan­deln wir Kal­ku­la­ti­on, die Bestim­mung des Finan­zie­rungs­bud­gets und gehen auf die Risi­ken einer Bau­fi­nan­zie­rung und Mini­mie­rung die­ser ein.

Den Immo­bi­li­en­kre­dit für die Zukunft pla­nen – Finan­zi­ell und familiär

Bei einer Bau­fi­nan­zie­rung ist es erfor­der­lich, sich Gedan­ken über die gegen­wär­ti­ge und zukünf­ti­ge finan­zi­el­le sowie fami­liä­re Situa­ti­on zu machen.

Fami­li­en­pla­nung

Ist Ihre Fami­li­en­pla­nung schon abge­schlos­sen? Oder haben Sie hier­zu noch gar kei­ne kon­kre­ten Plä­ne? In jedem Fall soll­ten Sie das The­ma Fami­li­en­pla­nung bei der Auf­stel­lung einer Finan­zie­rung im Hin­ter­kopf behal­ten. Dies sowohl in Bezug auf die Eigen­schaf­ten des zukünf­ti­gen Eigen­heims als auch auf die finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen, die sich erge­ben kön­nen, soll­ten Sie Nach­wuchs planen.

Beruf­li­che Perspektive

Jedes Kre­dit­in­sti­tut setzt ein soli­des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis für die Kre­dit­ver­ga­be zwin­gend vor­aus. Auch Sie selbst soll­ten sich Gedan­ken zu Ihrer beruf­li­chen Per­spek­ti­ve machen. Sind SIe bei Ihrem Arbeit­ge­ber glück­lich oder pla­nen Sie schon seit län­ge­rem, einen Arbeit­ge­ber­wech­sel  durch­zu­füh­ren? Bei letz­te­rem emp­fiehlt es sich, die Über­le­gun­gen zum Kauf einer Immo­bi­lie noch ein wenig zu ver­schie­ben, bis Sie sich, was Ihre beruf­li­che Zukunft angeht, etwas siche­rer sind. Mit sol­chen Über­le­gun­gen mini­mie­ren Sie das Risi­ko, auf­grund eines Job­wech­sels und womög­lich nied­ri­ge­rem Ein­stiegs­ein­kom­men in eine beruf­li­che Schief­la­ge zu geraten.

Bud­get für die Bau­fi­nan­zie­rung ermitteln

Zu Beginn Ihrer Über­le­gun­gen bezüg­lich des Erwerbs eines Objek­tes soll­ten Sie in Erfah­rung brin­gen, wie viel Haus Sie sich leis­ten kön­nen. In unse­rer Rubrik Rech­ner fin­den Sie unter ande­rem den Bud­get-Rech­ner, mit wel­chem Sie eine ers­te Ein­schät­zung zu Ihrem Kre­dit­po­ten­zi­al erhal­ten können.

Haus­halts­rech­ner als Grundlage

Möch­ten Sie dei­ne Ein- und Aus­ga­ben detail­liert gegen­über­stel­len und auf die­ser Basis das Bud­get für eine Bau­fi­nan­zie­rung berech­nen? Hier­für haben wir einen Haus­halts­plan für Sie bereit­ge­stell, der Ihnen bei einer detail­lier­ten Kal­ku­la­ti­on behilf­lich sein wird. Hier­bei han­delt es sich um eine Excel-Tabel­le. Sie benö­ti­gen eine aktu­el­le Office-Suite, um die Datei öff­nen und bear­bei­ten zu können.

Beach­te Sie bit­te, dass es sich sowohl bei dem Bud­get-Rech­ner, als auch bei dem Haus­halts­plan um ver­ein­fach­te Ver­fah­ren zur Bestim­mung des Bud­gets für Ihre Bau­fi­nan­zie­rung han­delt. Die Berech­nung dient ledig­lich dazu, Ihnen einen ers­ten Ein­druck von den Mög­lich­kei­ten zu ver­schaf­fen. Eine Ver­bind­lich­keit auf ein Dar­le­hen, in von dir kal­ku­lier­ter Höhe, kann dar­aus nicht abge­lei­tet werden.

Bud­get mit Bera­ter berechnen

Um eine fun­dier­te und kon­kre­te Aus­sa­ge ein­zu­ho­len, wie viel Bau­fi­nan­zie­rung Sie sich leis­ten kön­nen, emp­feh­len wir Ihnen Rück­spra­che mit einem Bera­ter zu hal­ten. Die­ser kann eine voll­stän­di­ge Ana­ly­se Ihrer gegen­wär­ti­gen finan­zi­el­len Situa­ti­on vor­neh­men und Ihnen genau mit­tei­len, in wel­chem Preis­be­reich Sie sich nach einer Immo­bi­lie umschau­en kön­nen. Schrei­ben Sie uns doch, und wir tei­len Ihnen mit, wie viel Haus Sie sich leis­ten können.

Eigen­ka­pi­tal­ein­satz für die Bau­fi­nan­zie­rung bestimmen

Der wohl wich­tigs­te Punkt, wenn es um den Erhalt der best­mög­li­chen Kon­di­tio­nen für Bau­geld geht: Die Höhe des Eigen­ka­pi­tal­ein­sat­zes. Je mehr Eigen­ka­pi­tal Sie in Ihre Bau­fi­nan­zie­rung ein­brin­gen, des­to gerin­ger das Kre­dit­ri­si­ko für die kre­dit­ge­ben­de Bank. Und das bedeu­tet für Sie: nied­ri­ge­re Darlehenszinsen.

Mög­li­che Quel­len von Eigen­ka­pi­tal für das Immobiliendarlehen

Eigen­ka­pi­tal kann in ver­schie­de­nen For­men für die kre­dit­ge­ben­de Bank bereit­ge­stellt wer­den. Die ver­brei­tets­ten Mög­lich­kei­ten, den Anteil von Eigen­ka­pi­tal bei einer Bau­fi­nan­zie­rung zu erhö­hen, fin­den Sie im Folgenden:

Bar­mit­tel

Mit Bar­mit­teln ist Ihr Kon­to­gut­ha­ben auf Ihrem Giro­kon­to gemeint oder auch das Kapi­tal aus einem Bau­spar­ver­trag, wel­ches Sie aus die­sem ent­neh­men und für Ihre Bau­fi­nan­zie­rung ein­brin­gen können.

Bar­mit­tel sind in der Regel kurz­fris­tig ver­füg­bar und wer­den meist direkt zur Zah­lung eines Teils des Kauf­prei­ses der Immo­bi­lie bei einer Bau­fi­nan­zie­rung eingesetzt.

Immo­bi­li­en

Auch Immo­bi­li­en kön­nen eine adäqua­te Quel­le von Eigen­ka­pi­tal dar­stel­len. Übli­cher­wei­se spricht man aller­dings von einer Zusatz­si­cher­heit in Form einer Immo­bi­lie, wenn Immo­bi­li­en bei einer Bau­fi­nan­zie­rung ein­ge­bracht wer­den sollen.

In der Regel wird die Bank ein soge­nann­tes Grund­pfand­recht im Grund­buch der Immo­bi­lie ein­tra­gen, die als Zusatz­si­cher­heit dient.

Eigen­leis­tun­gen

Bei Eigen­leis­tun­gen han­delt es sich im Grun­de nicht um Eigen­ka­pi­tal per se. Viel­mehr han­delt es sich bei Eigen­leis­tun­gen um eine soge­nann­te Mus­kel­hy­po­thek.

Bei der Mus­kel­hy­po­thek wird Arbeits­leis­tung, die Sie bei­spiels­wei­se unent­gelt­lich bei der Moder­ni­sie­rung einer Immo­bi­lie ein­brin­gen, wie Eigen­ka­pi­tal gewer­tet. Jeden­falls bei dem Teil des Dar­le­hens­vo­lu­mens einer Bau­fi­nan­zie­rung, bei dem es sich nicht um die Kauf­ne­ben­kos­ten han­delt. Die­se  müs­sen in der Regel mit Hil­fe von Eigen­ka­pi­tal oder einem Nach­rang­dar­le­hen begli­chen werden.

Tipps für die kor­rek­te Kal­ku­la­ti­on des Finanzierungsbudgets

Damit Ihre Kal­ku­la­ti­on kor­rekt und sicher ist, soll­ten Sie eini­ge, weni­ge Tipps bei der Bestim­mung dei­nes Finan­zie­rungs­bud­gets berücksichtigen.

Kon­ser­va­tiv berechnen

Pla­nen Sie für varia­ble Pos­ten Ihrer Ein­nah­men- und Aus­ga­ben­rech­nung einen Puf­fer ein. Idea­ler­wei­se neh­men Sie einen Auf­schlag von 20 % für Posi­tio­nen, des­sen Kos­ten vari­ie­ren können.

Puf­fer einplanen

Ins­be­son­de­re bei Neu­bau­vor­ha­ben von Wich­tig­keit: Pla­nen Sie einen finan­zi­el­len Puf­fer ein. So sind Sie vor etwai­gen Mehr­kos­ten gefeit und nicht gezwun­gen, eine Nach­fi­nan­zie­rung bei dei­nem Kre­dit­ge­ber zu bean­tra­gen. Die­se wer­den meist mit einem Zins­auf­schlag ver­se­hen, was Ihre Gesamt­fi­nan­zie­rung verteuert.

die passende Immobilie für die baufinanzierung finden

Eine pas­sen­de Immo­bi­lie finden

Sie haben Ihr mög­li­ches Finan­zie­rungs­bud­get ermit­telt, bzw. bestim­men las­sen? Dann geht es dar­an, eine pas­sen­de Immo­bi­lie zu finden.

Die Suche nach einer geeig­ne­ten Immo­bi­lie kann eine lang­wie­ri­ge Ange­le­gen­heit sein. Was Sie bei der Immo­bi­li­en­aus­wahl berück­sich­ti­gen soll­ten und wel­che Mög­lich­kei­ten es gibt, die Traum­im­mo­bi­lie zu fin­den, behan­deln wir im fol­gen­den Abschnitt.

Fest­le­gen des Immobilientyps

Idea­ler­wei­se legen Sie sich bereits im frü­hen Sta­di­um Ihrer Immo­bi­li­en­su­che fest, wel­che Art Immo­bi­lie Ihnen am ehes­ten zusagt. Dabei spie­len die fol­gen­den Immo­bi­li­en­ty­pen eine zen­tra­le Rol­le bei der Aus­wahl des pas­sen­den Objekts.

Rei­hen­haus

Rei­hen­häu­ser sind Immo­bi­li­en, die, wie der Name schon sagt, in Rei­he gebaut sind. Dabei glei­chen sich die ein­zel­nen Gebäu­de­ein­hei­ten in der Regel bezüg­lich Grund­riss und Ener­gie­bi­lanz. Rei­hen­häu­ser sind mit Bezug zur Wohn­flä­che oft güns­ti­ger als frei­ste­hen­de Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser.

Mehr­fa­mi­li­en­haus

Von eine Mehr­fa­mi­li­en­haus spricht man, wenn sich in einem Gebäu­de­kom­plex mehr als 2 Wohn­ein­hei­ten befin­den. Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser sind oft­mals für Inves­to­ren mit Ren­di­te­ab­sich­ten, soge­nann­te Kapi­tal­an­le­ger, beson­ders interessant.

Dop­pel­haus­hälf­te

Der Name sagt es bereits aus: Bei einer Dop­pel­haus­hälf­te han­delt es sich um den Gebäu­de­teil einer Immo­bi­lie, die über ins­ge­samt zwei Wohn­ein­hei­ten ver­fügt. Oft­mals die kos­ten­güns­ti­ge­re Alter­na­ti­ve zu frei­ste­hen­den Einfamilienhäusern.

Frei­ste­hen­des Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­haus

Der Vor­teil des frei­ste­hen­den Ein‑, bzw. Zwei­fa­mi­li­en­hau­ses: Ihre Nach­barn gren­zen in der Regel nicht unmit­tel­bar an Ihrem Wohn­ge­bäu­de an. Die Grund­stücks­gren­ze legt die Gren­ze zum Nach­barn fest.

Eigen­tums­woh­nung

Eine Eigen­tums­woh­nung befin­det sich in der Regel inner­halb des Gebäu­de­kom­ple­xes eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses. Eigen­tums­woh­nun­gen sind meist güns­ti­ger als Rei­hen­häu­ser, Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser und Dop­pel­haus­hälf­ten  zu erwerben.

Wunsch­pa­ra­me­ter der Immo­bi­lie bestimmen

Idea­ler­wei­se legen Sie wäh­rend der Suche nach einer pas­sen­den Immo­bi­lie fest, wel­che Para­me­ter von beson­de­rer Wich­tig­keit für Sie sind.

Wohn­flä­che

Unter Berück­sich­ti­gung Ihrer Fami­li­en­pla­nung soll­ten Sie sich Gedan­ken über die zukünf­ti­ge Wohn­flä­che Ihres Eigen­hei­mes machen.

Grund­stücks­grö­ße

Wie viel Flä­che benö­ti­gen Sie, um sich „aus­zu­to­ben“? Außen­an­la­gen und Gar­ten benö­ti­gen regel­mä­ßi­ge Pfle­ge. Sind Sie der Typ dafür? Oder genügt Ihnen eine klei­ne Ter­ras­se und du mei­den Sie die Instand­hal­tung grö­ße­rer Grundstücksflächen?

Alter

Sind Sie bereit etwai­ge Moder­ni­sie­run­gen im Zuge eines Immo­bi­li­en­kaufs zu  leis­ten / finan­zie­ren? Oder ist es Ihnen wich­tig,  eine anfäng­lich mög­lichst „war­tungs­frei­es“ Immo­bi­lie zu erwer­ben? In zwei­tem Fall wäre ein Objekt jun­gen Alters oder gar ein Neu­bau anzuraten.

Objekt­zu­stand

Legen Sie ger­ne selbst Hand an? Dann könn­te eine moder­ni­sie­rungs­be­dürf­ti­ge Immo­bi­lie das Objekt der Wahl für Sie sein. Immo­bi­li­en in reno­vie­rungs- und moder­ni­sie­rungs­be­dürf­ti­gem Zustand sind preis­lich oft­mals attrak­ti­ver als schlüs­sel­fer­ti­ge Häuser.

Kanä­le für die Immobiliensuche

Die Suche nach einer pas­sen­den Immo­bi­lie zur Eigen­nut­zung kann sich lang­wie­rig gestal­ten. Im Fol­gen­den die übli­chen Anlauf­stel­len für die erfolg­rei­che Suche nach dem pas­sen­den Eigenheim.

Immo­bi­li­en­por­ta­le

Die bekann­ten Immo­bi­li­en­por­ta­le wie Immobilienscout24 oder Immo­welt bie­ten meist die größ­te Aus­wahl an poten­zi­el­len Kauf­im­mo­bi­li­en. Auch Klein­an­zei­gen­por­ta­le bie­ten sich zur Recher­che nach dem pas­sen­den Objekt an. Dort sind oft­mals auch pri­va­te Immo­bi­li­en­ver­käu­fer anzu­tref­fen, sodass die Zah­lung einer Mak­ler­pro­vi­si­on oft­mals entfällt.

Immo­bi­li­en­mak­ler

Die direk­te Kon­takt­auf­nah­me zu einem Immo­bi­li­en­mak­ler ver­ein­facht die Suche nach dem pas­sen­den Objekt mit­un­ter signi­fi­kant. Der Mak­ler wird nach Rück­spra­che mit Ihnen unter Berück­sich­ti­gung Ihrer Wunsch­pa­ra­me­ter sein eige­nes Immo­bi­li­en­port­fo­lio durch­su­chen sowie sei­ne Kon­tak­te nut­zen, um die pas­sen­de Immo­bi­lie für Sie zu fin­den. In jedem Fall wer­den Kos­ten für die Beauf­tra­gung des Immo­bi­li­en­ex­per­ten anfallen.

Städ­te & Gemeinden

Beson­ders von Bedeu­tung, wenn Sie mit dem Neu­bau einer Immo­bi­lie lieb­äu­geln. Gemein­den und Städ­te ver­fü­gen nicht sel­ten über einen Bestand aus diver­sen Grund­stü­cken, die in Form von fest defi­nier­ten Bau­ge­bie­ten an Inter­es­sen­ten mit Hil­fe eines Bewer­bungs­ver­fah­rens zuge­teilt wer­den. Fra­gen Sie doch ein­fach direkt bei der Gemein­de oder Stadt des von Ihnen prio­ri­sier­ten Wohn­sit­zes an, ob in abseh­ba­rer Zeit ein neu­es Bau­ge­biet aus­ge­wie­sen wird oder Grund­stü­cke zum Ver­kauf ste­hen. Der Grund­stücks­kauf von der Gemein­de oder Stadt stellt sich in der Regel deut­lich kos­ten­güns­ti­ger als der Erwerb über Immo­bi­li­en­por­ta­le oder Mak­ler dar.

Bekann­te & Netzwerk

Machen Sie Wer­bung für Ihr Vor­ha­ben in Ihrem Ver­wand­ten­kreis, bei Kol­le­gen und Bekann­ten. Viel­leicht knüp­fen Sie so direkt Kon­tak­te zu poten­zi­el­len Immo­bi­li­en­ver­käu­fern und kön­nen idea­ler­wei­se Ihre Traum­im­mo­bi­lie fin­den, bevor die­se auf dem „brei­ten Markt“ (Immo­bi­li­en­por­ta­le) aus­ge­schrie­ben ist.

Zwangs­ver­stei­ge­run­gen

Für Schnäpp­chen­jä­ger: Eine Zwangs­ver­stei­ge­rung bie­tet im Ide­al­fall ein  enor­mes Ein­spar­po­ten­zi­al bei den Kos­ten eines Immo­bi­li­en­kaufs. Idea­ler­wei­se ver­fü­gen Sie bereits vor dem Bie­ter­ver­fah­ren über eine Finan­zie­rungs­zu­sa­ge einer regio­na­len Spar­kas­se oder Volks­bank. Deutsch­land­weit täti­ge Kre­dit­in­sti­tu­te füh­ren eine Prü­fung der Finan­zie­rung von Objek­ten aus Zwangs­ver­stei­ge­run­gen näm­lich meist erst durch, sobald du den Kauf­zu­schlag erhal­ten hast. Daher ist bei Zwangs­ver­stei­ge­run­gen die ers­te Anlauf­stel­le zur Klä­rung der Mach­bar­keit Ihres Pro­jek­tes ein regio­nal ansäs­si­ges Kreditinstitut.

Das Objekt besichtigen

Eine gute Vor­be­rei­tung auf die Objekt­be­sich­ti­gung kann nicht nur für das beru­hi­gen­de „Bauch­ge­fühl“ beim spä­te­ren Kauf sor­gen. Auch ergibt sich unter Umstän­den Poten­zi­al zur Ver­hand­lung des Kaufpreises.

Män­gel erkennen

Wie ist der Gesamt­ein­druck des Gebäu­des? Sind ekla­tan­te Män­gel erkenn­bar? Erstel­len Sie aus­führ­li­che Noti­zen zu allen Auf­fäl­lig­kei­ten, die sich bei der Besich­ti­gung des Objek­tes ergeben.

Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men abschätzen

Ein unge­dämm­tes Dach kann in gro­ßes Loch in die Haus­halts­kas­se rei­ßen, wenn die Heiz­kos­ten­rech­nung auf­grund des Wär­me­ver­lusts im Gebäu­de hoch aus­fällt. Die Hei­zungs­an­la­ge, Fas­sa­de und das Bad wur­den lan­ge nicht erneu­ert? Berück­sich­ti­ge dies bei der Pla­nung dei­ner Finan­zie­rung und nut­ze die­sen Umstand, um eine gute Ver­hand­lungs­grund­la­ge bei der Kauf­preis­ver­hand­lung zu schaffen.

Reno­vie­rungs­ar­bei­ten berücksichtigen

Sind die Boden­be­lä­ge und Tape­ten in nutz­ba­rem Zustand oder nicht mehr zeit­ge­mäß? Wel­che Maß­nah­men sind erfor­der­lich, damit Sie sich in Ihrem zukünf­ti­gen Eigen­heim wohl­füh­len? Beach­ten Sie auch die­sen Punkt bei der spä­te­ren  Kal­ku­la­ti­on Ihres Finan­zie­rungs­be­darfs. Nut­zen Sie einen mög­li­chen reno­vie­rungs­be­dürf­ti­gen Zustand als Ihren Vor­teil bei der Ver­hand­lung des Kaufpreises.

Gut­ach­ter für die Objektbesichtigung

Emp­feh­lens­wert ist die Hin­zu­zie­hung eines Immo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­gen. Die­ser ver­fügt über die nöti­ge Exper­ti­se, um dich auf etwai­ge Män­gel und poten­zi­el­le Reno­vie­rungs- sowie Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men hin­zu­wei­sen. Die Kos­ten für die Bege­hung mit einem Gut­ach­ter lie­gen erfah­rungs­ge­mäß im nied­ri­gen, drei­stel­li­gen Bereich.

Den Immobilienkredit Aufstellen und organisieren​

Immo­bi­li­en­dar­le­hen auf­stel­len und organisieren

Nicht nur die Immo­bi­lie, auch die Finan­zie­rung eines Hau­ses soll­te auf soli­dem Fun­da­ment ste­hen. Nach­dem du dei­ne Wunschim­mo­bi­lie gefun­den hast, geht es in der Regel an die Finanzierung.

Im Fol­gen­den beschäf­ti­gen wir uns mit der Auf­stel­lung einer Finan­zie­rung und dem Pro­zess, der zur Kre­dit­prü­fung bei der jewei­li­gen Bank führt.

Kos­ten bestimmen

Wäh­rend der Objekt­be­sich­ti­gung haben Sie sich bestimmt eini­ge Noti­zen zu etwai­gen Män­geln, erfor­der­li­chen Moder­ni­sie­run­gen und erfor­der­li­chen Reno­vie­rungs­ar­bei­ten erstellt. Die­se Punk­te sind von beson­de­rer Wich­tig­keit, damit Sie die Kos­ten dei­nes Pro­jek­tes, dem Immo­bi­li­en­kauf, best­mög­lich bestim­men können.

Moder­ni­sie­run­gen & Renovierungen

Sind Reno­vie­rungs- oder Moder­ni­sie­rungs­ar­bei­ten erfor­der­lich? Lis­ten Sie die jewei­li­gen Maß­nah­men in einer Tabel­le auf und ver­su­chen Sie die­se best­mög­lich zu bezif­fern. Unter­schei­den Sie dabei zwi­schen Moder­ni­sie­run­gen und Reno­vie­run­gen. Ban­ken dif­fe­ren­zie­ren bei die­sen Maß­nah­men und sind oft­mals nicht bereit, Reno­vie­rungs­maß­nah­men zu finan­zie­ren. Auch stel­len Kre­dit­in­sti­tu­te für Moder­ni­sie­run­gen oft­mals nicht den voll­stän­dig benö­tig­ten Kre­dit­be­trag bereit. Mehr zu Moder­ni­sie­run­gen sowie Reno­vie­run­gen fin­den Sieu in unse­rem Arti­kel Moder­ni­sie­ren und Sanie­ren. Dort erfah­ren Sie kon­kret, was finan­zier­bar ist und in wel­chen Fäl­len Sie Eigen­ka­pi­tal ein­pla­nen sollten.

Kauf­ne­ben­kos­ten

Mit der Zah­lung des allei­ni­gen Kauf­prei­ses ist es bei dem Kauf einer Immo­bi­lie nicht getan. Zu dem Immo­bi­li­en­kauf­preis selbst kom­men Kos­ten für die Kauf­ab­wick­lung, Sicher­hei­ten­stel­lung zuguns­ten der Bank und diver­se Vor­gän­ge bei Behör­den hin­zu. Auch eine Mak­ler­cour­ta­ge fällt an, soll­te ein Mak­ler mit dem Ver­kauf des Objek­tes beauf­tragt wor­den sein. Auf unse­rer Sei­te Kos­ten fin­den Sie eine Über­sicht der anfal­len­den Posi­tio­nen. Außer­dem kön­nen Sie mit unse­rem Kauf­kos­ten-Rech­ner bestim­men, wie hoch die Kauf­ne­ben­kos­ten bei dem Erwerb von Immo­bi­li­en ausfallen.

Kauf­preis

Der Löwen­an­teil bei einer Bau­fi­nan­zie­rung: Ist der Kauf­preis end­ver­han­delt oder gibt es noch Raum für eine Preis­re­du­zie­rung? Soll­te der Kauf­preis noch nicht end­gül­tig fest­ge­legt sein, dann kal­ku­lie­ren Sie für das wei­te­re Vor­ge­hen mit dem vom Ver­käu­fer kom­mu­ni­zier­ten Preis.

Rech­ner zum sel­ber kalkulieren

Ger­ne kön­nen Sie unse­re haus­ei­ge­nen Bau­fi­nan­zie­rungs­rech­ner nut­zen, um Kos­ten, Dar­le­hens­ra­te und mehr zu Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung eigen­hän­dig zu bestimmen.

Zusatz­si­cher­hei­ten & Kapi­tal für die Baufinanzierung

Um die Mach­bar­keit Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung zu ver­bes­sern und die Kon­di­tio­nen für dei­ne Finan­zie­rung mög­lichst opti­mal zu gestal­ten, soll­ten Sie über­le­gen, wel­che Sicher­hei­ten Sie der kre­dit­ge­ben­den Bank anbie­ten kön­nen. Denn: Je gerin­ger das Risi­ko der Bau­fi­nan­zie­rung von Sei­ten der Bank ein­ge­schätzt wird, des­to bes­ser wer­den Ihre Dar­le­hens­kon­di­tio­nen ausfallen.

Eigen­ka­pi­tal

Ban­ken bevor­zu­gen Bar­mit­tel (bzw. schnell ver­füg­ba­res Kapi­tal) aus Kon­to­gut­ha­ben und Tages­geld­kon­ten, wel­ches du kurz­fris­tig ein­set­zen kannst.

Wei­te­re Immobilien

Ver­fü­gen Sie selbst oder Bekann­te / Ver­wand­te über Immo­bi­li­en­ei­gen­tum? Dann las­sen Sie prü­fen, ob die­ses für Ihren Immo­bi­li­en­kre­dit als Sicher­heit ein­ge­bracht wer­den kann. Nicht sel­ten ist bei Berück­sich­ti­gung einer wei­te­ren Immo­bi­lie kein oder nur wenig Eigen­ka­pi­tal­ein­satz aus Bar­mit­teln für eine Finan­zie­rung erforderlich.

För­der­dar­le­hen

För­der­dar­le­hen stel­len eine gute Mög­lich­keit dar, das Bes­te aus dei­ner Finan­zie­rung her­aus­zu­ho­len. Erwäh­nens­wert ist hier die KfW-Ban­ken­grup­pe mit ihrer Viel­zahl von För­der­dar­le­hen für Bau, Kauf und Moder­ni­sie­rung. Doch auch die ein­zel­nen Bun­des­län­der bie­ten eine Viel­zahl von För­der­pro­duk­ten an, um den eige­nen Immo­bi­li­en­kre­dit sinn­voll zu ergänzen.

Nach­rang­dar­le­hen

Wenn Sie über wenig oder gar kein Eigen­ka­pi­tal ver­fü­gen, kann das Nach­rang­dar­le­hen eine Mög­lich­keit für Sie dar­stel­len, Ihre Finan­zie­rung zu realisieren.
 
Bei einem Nach­rang­dar­le­hen finan­ziert eine Dritt­bank einen Teil des Kauf­prei­ses und/oder der Kauf­ne­ben­kos­ten. Dies redu­ziert das Kre­dit­ri­si­ko des Haupt­kre­dit­ge­bers und ver­bes­sert die Mach­bar­keit sowie Kon­di­tio­nen Ihrer Baufinanzierung.
 
Zu dem The­ma Nach­rang­dar­le­hen haben wir übri­gens einen Blog­ar­ti­kel ver­fasst, der sich mit die­sem Kre­dit­pro­dukt beschäftigt.

Finan­zi­el­le und fami­liä­re Zukunft berücksichtigen

Eine Bau­fi­nan­zie­rung beglei­tet Sie in der Regel für einen Zeit­raum von 20 bis 30 Jah­ren oder mehr. Aus die­sem Grund soll­ten Sie Ihre beruf­li­che und fami­liä­re Zukunft bei der Auf­stel­lung Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung berücksichtigen.

Beruf­li­che Perspektive

Befin­dest Sie sich in einem fes­ten Arbeits­ver­hält­nis und füh­len Sie sich bei Ihrem der­zei­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis wohl? Oder pla­nen Sie in abseh­ba­rer Zeit einen Wech­sel, bei dem Sie mit Gehalts­ein­bu­ßen rech­nen müs­sen? Mach Sie sich sorg­fäl­tig Gedan­ken zur poten­zi­el­len Ent­wick­lung Ihrer beruf­li­chen Perspektive.

Fami­li­en­pla­nung

Ist die Fami­li­en­pla­nung bereits abge­schlos­sen oder steht Nach­wuchs in abseh­ba­rer Zeit an? Auch wenn der Staat kin­der­rei­che Fami­li­en finan­zi­ell unter­stützt, so pla­nen SIe höhe­re Lebens­hal­tungs­kos­ten bei der Fest­le­gung dei­ner Finan­zie­rung mit ein, soll­te sich Ihre Fami­lie zukünf­tig vergrößern.

Ein­ho­lung von Ange­bo­ten für die Baufinanzierung

Der Markt für güns­ti­ge Immo­bi­li­en­dar­le­hen ist groß. Nut­ze die Viel­falt, um das für dich opti­ma­le Ange­bot ein­zu­ho­len. Die wich­tigs­ten Anlauf­stel­len zur Ein­ho­lung eines Ange­bots zu dei­nem Immo­bi­li­en­kre­dit stel­len wir im Fol­gen­den dar.

Haus­bank

Die Haus­bank wird für die meis­ten Men­schen die wohl ers­te Anlauf­stel­le sein, um eine Ein­schät­zung zu Mach­bar­keit und Kon­di­ti­on des geplan­ten Haus­kaufs ein­zu­ho­len. Dabei ver­fügt das hei­mi­sche Kre­dit­in­sti­tut ledig­lich über die eige­nen Kre­dit­pro­duk­te. Die Haus­bank kann also nicht aus einer Viel­zahl von Kre­dit­an­ge­bo­ten für Sie aus­wäh­len. Dies muss aller­dings nicht zwangs­läu­fig bedeu­ten, dass die Kon­di­tio­nen nicht mit denen der Mit­be­wer­ber mit­hal­ten können.

Ver­trau­en Sie  jedoch kei­nes­falls auf einen „Treue­bo­nus“ und nut­zen Sie neben der Haus­bank wei­te­re Mög­lich­kei­ten zum Ange­bots­ver­gleich für Ihre Baufinanzierung.

Ver­mitt­ler

Ver­mitt­ler ver­fü­gen in der Regel über eine Daten­bank sowie über einen Markt­platz, über den ein Groß­teil der in Deutsch­land täti­gen Kre­dit­in­sti­tu­te ver­sam­melt ist. Für einen Ver­mitt­ler ist es somit ein leich­tes, für Sie einen schnel­len Über­blick über die in fra­ge kom­men­den Kre­dit­in­sti­tu­te zu erstel­len. Ver­mitt­ler erhal­ten von der kre­dit­ge­ben­den Ban­ken eine Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on bei Ver­mitt­lung Ihres Finan­zie­rungs­vor­ha­bens an die­se. Für Sie ent­ste­hen in der Regel kei­ne Kos­ten. Eine Aus­nah­me stellt hier die Hono­rar­be­ra­tung dar: Bei die­ser Form der Bau­fi­nan­zie­rungs­be­ra­tung erhält der Bera­ter ein Hono­rar für sei­ne Dienst­leis­tung. In der Regel unab­hän­gig davon, ob Sie die Bau­fi­nan­zie­rung über die­sen abschlie­ßen oder Sie sich ander­wei­tig umschauen.

Wie vie­le Stel­len Sie für einen Ver­gleich ansteu­ern solltesn

Idea­ler­wei­se neh­men Sie einen Ter­min bei Ihrer Haus­bank wahr und schal­ten einen Ver­mitt­ler ein, bei dem Sie sich wohl­füh­len und der für Sie den rest­li­chen Markt für Bau­fi­nan­zie­run­gen über­blickt. Somit decken Sie für einen Ange­bots­ver­gleich den Markt für Bau­fi­nan­zie­run­gen bereits opti­mal ab. Die wich­tigs­ten Punk­te, anhand derer Sie ein Ange­bot für eine Bau­fi­nan­zie­rung ver­glei­chen, behan­deln wir übri­gens im Arti­kel Bau­fi­nan­zie­rung ver­glei­chen.

Mög­li­che Dar­le­hens­va­ri­an­ten einer Baufinanzierung

Eine Bau­fi­nan­zie­rung lässt sich in einer Viel­zahl von Vari­an­ten dar­stel­len. Die dabei ver­brei­tets­te Vari­an­te einer Bau­fi­nan­zie­rung ist das Annui­tä­ten­dar­le­hen. Doch auch das Bau­spar­dar­le­hen und Voll­til­ger­dar­le­hen spie­len eine Rol­le am Markt für Immo­bi­li­en­kre­di­te. Eine Über­sicht und Erläu­te­rung der mög­li­chen Dar­le­hens­va­ri­an­ten einer Bau­fi­nan­zie­rung haben wir für Sie auf einer sepa­ra­ten Sei­te ausgeführt.

Dar­über hin­aus fin­den Sie in unse­rem Rat­ge­ber eine Erklä­rung zum Annui­tä­ten­dar­le­hen sowie zum Bau­spar­dar­le­hen. Eben­falls haben wir in unse­rem Blog einen Ver­gleich zwi­schen Bau­spar- und Annui­tä­ten­dar­le­hen getä­tigt und geben dort eine Emp­feh­lung zu die­sen bei­den Dar­le­hens­va­ri­an­ten ab.

Unter­la­gen für die Bau­fi­nan­zie­rung zusammenstellen

Wenn Sie sich für eine Dar­le­hens­va­ri­an­te und ein Ange­bot ent­schie­den haben, kommt es meist zum nächs­ten, gro­ßen Schritt: Der Vor­be­rei­tung auf die Kre­dit­prü­fung. Zuvor jedoch gilt es, Unter­la­gen für die­se Prü­fung zusam­men­zu­stel­len. Nur mit einem voll­stän­di­gen Unter­la­gen­pa­ket kann die kre­dit­ge­ben­de Bank dein Vor­ha­ben prü­fen und eine Kre­dit­ent­schei­dung fällen.

Die Unter­la­gen­lis­te

Die meis­ten Ver­mitt­ler und Ban­ken wer­den Ihnen eine Unter­la­gen­lis­te zur Ver­fü­gung stel­len, wel­che die für eine Bau­fi­nan­zie­rung benö­tig­ten Unter­la­gen auf­führt. Im Fol­gen­den erhal­ten Sie eine Über­sicht der gän­gigs­ten Unter­la­gen, die für einen Immo­bi­li­en­kre­dit benö­tigt werden.

  • Finan­zie­rungs­an­trag

Den Finan­zie­rungs­an­trag erhal­ten Sie von der kre­dit­ge­ben­den Bank oder Ihrem Ver­mitt­ler. Die­ser ent­hält alle Infor­ma­tio­nen zu Ihnen, Ihrer Per­son, Ihrer Boni­tät, dem Objekt sowie zu Ihrer Vermögenssituation.

  • Antrag För­der­dar­le­hen

Soll­te ein För­der­dar­le­hen Bestand­teil dei­ner Bau­fi­nan­zie­rung sein, so wird Ihnen Ihr Ver­mitt­ler oder Ihre Bank den Antrag für die­ses För­der­dar­le­hen mit auf den Weg geben. In der Regel wer­den För­der­dar­le­hen für eine Bau­fi­nan­zie­rung von dem Haupt­kre­dit­ge­ber bei der jewei­li­gen För­der­bank eingereicht.

  • Ange­bot

Das unter­schrie­be­ne Ange­bot, für wel­ches Sie sich ent­schie­den haben, wird selbst­re­dend von der Bank, bzw. dem Ver­mitt­ler benötigt.

  • Gehalts­ab­rech­nun­gen

Meist wer­den die letz­ten drei Gehalts­ab­rech­nun­gen benötigt.

  • Bezü­ge­mit­tei­lung

Sie sindt Beam­ter und erhal­ten Bezü­ge anstel­le von Gehäl­tern? Dann wird die letz­te Bezü­ge­mit­tei­lung benötigt.

  • Elek­tro­ni­sche Lohnsteuerbescheinigung

Die elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung ist in den oft eben­falls für die Kre­dit­prü­fung erforderlich.

  • Schei­dungs­ur­teil

Sie warent ver­hei­ra­tet und sind geschie­den? Dann wer­den Sie  das Schei­dungs­ur­teil zur Ver­fü­gung stel­len müssen.

  • Unter­halts­ver­ein­ba­rung

Erfor­der­lich, soll­ten Sie geschie­den sein und Ihre Kin­der außer­halb Ihres eige­nen Haus­halts leben.

  • Ver­trags­ko­pie von Ratenkrediten

Ver­fü­gen Sie über Ver­bind­lich­kei­ten? Die Ver­trä­ge zu Lea­sing- und Kre­dit­ver­trä­gen wer­den von einer Viel­zahl von Ban­ken und Ver­mitt­lern in Kopie benötigt.

  • Kauf­ver­trags­ent­wurf

Im Kauf­ver­trags­ent­wurf stellt sich die grund­buch­recht­li­che Situa­ti­on der Immo­bi­lie dar. Außer­dem sind dort die Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Käu­fer und Ver­käu­fer sowie etwai­ge Beson­der­hei­ten zu dei­ner Immo­bi­lie aus­ge­führt. Der Kauf­ver­trags­ent­wurf ent­hält außer­dem Anga­ben zur Grund­stücks­grö­ße sowie diver­se wei­te­re Daten.

  • Grund­buch­aus­zug

Eine obli­ga­to­ri­sche Unter­la­ge zur Kre­dit­prü­fung. Der Grund­buch­aus­zug beinhal­tet unter ande­rem die eben­falls im Kauf­ver­trags­ent­wurf ent­hal­te­nen Angaben.

  • Bau­zeich­nun­gen

Die Bau­zeich­nung ist ein Sam­mel­be­griff für fol­gen­de Unter­la­gen: Ansichts­zeich­nung, Schnitt­zeich­nung und Grund­riss­zeich­nung. Alle Doku­men­te soll­ten über Maß­an­ga­ben verfügen.

  • Farb­fo­tos der Immobilie

Fotos der Außen- und Innen­an­sicht der Immo­bi­lie wer­den von vie­len Kre­dit­ge­bern benö­tigt, damit die­se sich einen Ein­druck über den Zustand des Objek­tes ver­schaf­fen können.

  • Bau­be­schrei­bung

Beschreibt die ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en und ent­hält all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zur Bau­wei­se der Immobilie.

  • Wohn­flä­chen­be­rech­nung

Ent­hält Anga­ben zu Raum­grö­ßen und Ver­tei­lung der Wohnflächen.

  • Auf­stel­lung Moder­ni­sie­run­gen und Eigenleistungen

Führt auf, wel­che Moder­ni­sie­run­gen und Eigen­leis­tun­gen an einem Objekt durch­ge­führt wur­den oder im Zuge der Bau­fi­nan­zie­rung werden.

  • Flur­kar­te oder amt­li­cher Lageplan

Die Flur­kar­te stellt die Lage des Objek­tes dar.

  • Auf­stel­lung Immobilienvermögen

Sie ver­fü­gen neben dem zu erwer­ben­den Objekt über wei­te­res Immo­bi­li­en­ver­mö­gen? Dann benö­tigt der Kre­dit­ge­ber eine Auf­stel­lung über das wei­te­re Immobilienvermögen.

  • Grund­buch­aus­zug zu wei­te­ren Immobilien

Um etwai­ge Belas­tun­gen aus wei­te­rem Immo­bi­li­en­ver­mö­gen plau­si­bi­li­sie­ren zu kön­nen, wird die Bank die Grund­buch­aus­zü­ge zu wei­te­rem Immo­bi­li­en­ver­mö­gen von Ihnen anfordern.

Sie kön­nen eine für jedes Vor­ha­ben ange­pass­te Unter­la­gen­lis­te übri­gens hier direkt von uns her­un­ter­la­den

Die Kre­dit­prü­fung der Bau­fi­nan­zie­rung einleiten

Sind die Doku­men­te voll­stän­dig zusam­men­ge­tra­gen? Dann kön­nen Ihre Unter­la­gen zur Kre­dit­prü­fung ein­ge­reicht wer­den. Rei­chen Sie über einen Ver­mitt­ler ein, so wird die­ser die Finan­zie­rungs­ak­te, die sämt­li­che Unter­la­gen zu Ihrem Vor­ha­ben ent­hält, an die Bank lei­ten. Fin­det die Abwick­lung Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung direkt bei einer Bank statt, so wird Ihr Bank­be­ra­ter die Unter­la­gen in die jewei­li­ge Abtei­lung zur Kre­dit­prü­fung übergeben.

Ver­lauf der Kre­dit­prü­fung bei dem Kreditinstitut

Der Kre­dit­ge­ber wird nun diver­se Schrit­te ein­lei­ten und dabei sorg­fäl­tig prü­fen, ob eine Beglei­tung Ihres Bau­fi­nan­zie­rungs­vor­ha­bens in Fra­ge kommt. Ein Kre­dit­sach­be­ar­bei­ter wird dabei im ers­ten Schritt Ihre Boni­tät prü­fen. Anschlie­ßend wird eine Bewer­tung des von Ihnen zu erwer­ben­den Objek­tes erstellt. In der Regel fin­det die Wert­ein­schät­zung der Immo­bi­lie ohne Gut­ach­ter statt. Das Kre­dit­in­sti­tut ermit­tel dabei den soge­nann­ten Belei­hungs­wert: Das ist der Wert, der aus Sicht der Bank lang­fris­tig für die von dir zu kau­fen­de Immo­bi­lie am Markt bei einem Ver­kauf erziel­bar ist. Der Belei­hungs­wert ist nicht gleich­zu­set­zen mit dem Markt- oder Ver­kehrs­wert. Bei dem Ver­kehrs­wert han­delt es sich um den gegen­wär­tig am Markt erziel­ba­ren Verkaufspreis.

War­ten auf die Kreditentscheidung

Ist die soge­nann­te Belei­hungs­wert­ermitt­lung abge­schlos­sen und Ihre Boni­tät posi­tiv bewer­tet, so wird der Kre­dit­sach­be­ar­bei­ter Ihre Finan­zie­rungs­ak­te zum fina­len Kre­dit­vo­tum an seinen/ihren Vor­ge­setz­ten wei­ter­ge­ben. Fällt diese/r eben­falls ein posi­ti­ves Urteil, dann kön­nen Sie inner­halb weni­ger Tage eine Kre­dit­zu­sa­ge auf dem schrift­li­chen Weg erwarten.

Die Kaufabwicklung bei der Baufinanzierung

Die Kauf­ab­wick­lung bei einer Baufinanzierung

Sie haben Ihre Bau­fi­nan­zie­rung in der Tasche. Nun geht es an die abschlie­ßen­de Abwick­lung des Immo­bi­li­en­kaufs. Was Sie dort erwar­tet erfah­ren Sie in den fol­gen­den Zeilen.

Fina­le Kaufpreisverhandlung

War der Kauf­preis noch nicht end­gül­tig ver­han­delt? Dann ver­su­chen noch­mals etwas zu Ihren Guns­ten her­aus­zu­ho­len. Haben Sie den Kauf­preis redu­zie­ren kön­nen? Infor­mie­ren Sie in die­sem Fall bit­te umge­hend Ihre Bank oder Bera­ter, damit die­ser die­sen Umstand für die spä­te­re Aus­zah­lung berück­sich­ti­gen kann.

Nota­ri­el­le Kaufabwicklung

Jeder Immo­bi­li­en­kauf muss nota­ri­ell beglau­bigt wer­den. Aus die­sem Grund fin­det die Kauf­ab­wick­lung unter Hin­zu­zie­hung eines Notars statt.

Bei wel­chem Nota­ri­at Sie dabei die Abwick­lung und soge­nann­te Beur­kun­dung des Kauf­ver­tra­ges durch­füh­ren, ist Ihnen selbst über­las­sen. Spre­chen Sie sich dafür am bes­ten mit dem Ver­käu­fer ab und ent­schei­den Sie sich gemein­sam für ein Nota­ri­at, über wel­ches Sie die abschlie­ßen­den Schrit­te zur Besieg­lung des Kaufs durchführen.

Obli­ga­to­ri­sche Behördenvorgänge

Das Nota­ri­at über­nimmt eine Viel­zahl von Vor­gän­gen, damit die Immo­bi­lie auf Ihren Namen über­geht. Dabei unter ande­rem die soge­nann­te Grund­schuld­be­stel­lung, bei wel­che die Sicher­hei­ten der Bank gesi­chert und fest­ge­legt wer­den. Auch die Umschrei­bung des Eigen­tü­mers im Grund­buch der Immo­bi­lie wird vom Nota­ri­at ver­an­lasst. Dabei kom­mu­ni­ziert das Nota­ri­at mit diver­sen Behör­den, um die Kauf­ab­wick­lung im Sin­ne des Käu­fers und Ver­käu­fers durchzuführen.

Aus­zah­lung des Immobilienkredits

Sind sämt­li­che Vor­gän­ge und auch die Sicher­hei­ten­stel­lung zuguns­ten der Kre­dit­ge­ben­den Bank abge­schlos­sen, dann kommt es zur Aus­zah­lung Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung. Wann es zur Zah­lung des Kauf­prei­ses kom­men soll, erfah­ren Sie mit­tels der soge­nann­ten Fäl­lig­keits­mit­tei­lung des Notars. Dies ist letzt­end­lich die fina­le Zah­lungs­auf­for­de­rung zur Über­wei­sung des Kauf­prei­ses an den Verkäufer.

Ihr Kre­dit­ge­ber erhält die­se Fäl­lig­keits­mit­tei­lung eben­falls. Auf Ihre Anwei­sung hin wird Ihre Bank dann den Kauf­preis an den Ver­käu­fer über­wei­sen. Die Abwick­lung des Kaufs Ihrer Immo­bi­lie ist nun abgeschlossen.

Infor­ma­tio­nen zur Zah­lung und Til­gung der Baufinanzierung

Die Dar­le­hens­ra­te, wie sie in Ihrem Dar­le­hens­ver­trag und Ange­bot aus­ge­wie­sen ist, wird erst nach Voll­aus­zah­lung Ihres Kre­dits fäl­lig. Das bedeu­tet: Erst wenn der letz­te Cent Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung aus­ge­ge­ben ist, zah­len Sie die voll­stän­di­ge Dar­le­hens­ra­te. Ist nur ein Teil des Dar­le­hens aus­ge­zahlt? Dann fal­len vor­erst ledig­lich Zin­sen auf den Dar­le­hens­teil an, der bereits aus­ge­zahlt ist.

Der Einzug in das Eigenheim nach Auszahlung des Immobilienkredits

Nach dem Einzug

Die Finan­zie­rung läuft, die Dar­le­hens­ra­ten wer­den regel­mä­ßig abge­bucht und Sie haben sich in Ihren eige­nen vier Wän­den gut ein­ge­lebt. Was Sie für die Zeit nach dem Ein­zug berück­sich­ti­gen soll­ten, erfah­ren Sie im Folgenden.

Instand­hal­tungs­rück­la­gen

Je Qua­drat­me­ter an Wohn­flä­che soll­ten Sie min­des­tens 2,50 EUR zurück­le­gen. Somit berei­ten Sie sich auf zukünf­ti­ge Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men an Fas­sa­de, Dach, Hei­zungs­an­la­ge und mehr vor. Außer­dem kom­men Sie durch die­se Spar­maß­nah­me nicht in die miss­li­che Situa­ti­on, in Zukunft ein Dar­le­hen für die­se obli­ga­to­ri­schen Instand­hal­tungs­maß­nah­men auf­neh­men zu müssen.

Risi­ken minimieren

Zuvor sind wir auf die beruf­li­che und fami­liä­re Per­spek­ti­ve im Zuge einer Risi­ko­be­trach­tung ein­ge­gan­gen. Die fol­gen­den Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen soll­ten als obli­ga­to­risch bei Abschluss einer Bau­fi­nan­zie­rung betrach­tet wer­den, um die Risi­ken, die sich aus einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung erge­ben, best­mög­lich zu minimieren:

Berufs­un­fä­hig­keit

Mit Hil­fe einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie aus gesund­heit­li­chen Grün­den Ihrer gegen­wär­ti­gen Tätig­keit nicht mehr nach­ge­hen kön­nen. Der Ver­si­che­rer zahlt Ihnen bei Ein­tritt eines Ver­si­che­rungs­falls eine ver­trag­lich ver­ein­ba­re Leis­tung in Form einer Ein­mal­zah­lung oder regel­mä­ßi­gen, monat­li­chen Zahlung.

Lebens­ver­si­che­rung

Die Risi­ko-Lebens­ver­si­che­rung stellt eine ein­fa­che Mög­lich­keit dar, sei­ne Liebs­ten für den schlimms­ten Fall abzu­si­chern. Ver­stirbt einer der Kre­dit­neh­mer, bleibt neben dem emo­tio­na­len Cha­os oft­mals auch ein finan­zi­el­les bestehen. Mit einer Risi­ko-Lebens­ver­si­che­rung erhält der Hin­ter­blie­be­ne eine Ver­si­che­rungs­leis­tung in Form einer Ein­mal­zah­lung, kann damit not­falls die Ver­bind­lich­kei­ten aus der Bau­fi­nan­zie­rung beglei­chen und ver­mei­det im Ide­al­fall den finan­zi­el­len Ruin.

Die Baufinanzierung - Abschließende Worte

Abschlie­ßen­de Worte

Wir hof­fen Sie auf dem Weg in dein Eigen­heim mit die­sem Arti­kel ein wenig gehol­fen zu haben. Ver­mis­sen Sie eini­ge The­men oder Erläu­te­run­gen? Schrei­ben Sie uns ger­ne, rufen Sie uns an oder kon­tak­tie­ren uns über die sozia­len Medi­en. Wir freu­en uns auf Sie.

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Die Baufi-Go GmbH hat die Geschäftstätigkeit eingestellt.

Wir bedanken uns bei allen Kundinnen und Kunden für das Vertrauen und die stets angenehme Zusammenarbeit.

Diese Website bleibt aufgrund hoher Nachfrage zu Informationszwecken vorerst online. Beachten Sie bitte, dass die Inhalte möglicherweise stellenweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen (hauptsächlich was die News-Beiträge im Blog betrifft). Die generellen Informationen zur Baufinanzierung dürften hingegen für alle Haus-Kauf-Interessierte lesenswert und informativ sein.

Herzliche Grüße,

Ihr Team der Baufi-Go GmbH

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Baufi-Go Kontaktformular

Herzlichen Dank für dein Interesse. Wir unterstützen dich gerne bei der Suche nach einem passenden Angebot zu deiner Baufinanzierung. Sende dieses Kontaktformular ab. Wir melden uns dann kurzfristig bei dir.

Teilen Sie uns mit, bei welcher Art Vorhaben wir Ihnen helfen dürfen.

Terminvereinbarung – Standort Oldenburg

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Kontakt zu Baufi-Go

Du möchtest mit uns in Kontakt treten? Nichts leichter als das.

0441/55 97 92 31

Gerne kannst du uns auch über Instagram kontaktieren. Wir freuen uns auf dich.

Repräsentatives Beispiel

Annahmen während der Zinsbindungszeit
Zinsbindungszeit:10 Jahre
Sollzinssatz p.a.:0,56%
Anfänglicher Tilgungssatz:2,00%
Effektiver Jahreszins p.a.:0,57%
Monatliche Darlehensrate341,33 EUR
Bereitstellungsfreie Zeit:6 Monate
Immobilienwert:320.000,00 EUR
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume):160.000,00 EUR
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum:7.935,92 EUR
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit:125.966,47 EUR
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit
Gesamtlaufzeit des Darlehens:44 Jahre
Anzahl der monatlichen Darlehensraten:528
Gesamtbetrag:180.602,86 EUR

Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.

Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:

  • Gebundener Sollzins: 0,75 %
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Beleihungswert: 55 %
  • Tilgung: 2,00 %
  • Absicherung: erstrangige Grundschuld im Grundbuch der Immobilie
  • Vermögenssituation: gesichertes Angestelltenverhältnis; keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien
  • Auszahlung: in einer Summe

Baufi-Go Datenschutzerklärung

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und hat für uns höchste Priorität. Zur Erstellung von Finanzierungsangeboten für eine Baufinanzierung ist es zwangsläufig erforderlich, einige Informationen und personenbezogener, sensibler Daten einzuholen.

Im Folgenden möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir von dir in welchem Umfang erheben und verarbeiten.

 

Verantwortlicher

Michel Jessat
E-Mail: info@baufi-go.de

Fragen zum Datenschutz und Wahrnehmung deiner Rechte

Für Fragen zum Datenschutz oder für die Ausübung der dir zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche wende dich bitte an uns mit Hilfe der oben stehenden Kontaktdaten.

Besuch unserer Internetpräsenz

Angebotserstellung zu einer Baufinanzierung

Um ein Angebot für eine Baufinanzierung bereitstellen zu können, greifen wir auf ein auf Baufinanzierung spezialisiertes Netzwerk von Beratern zurück. An diese Berater werden die für die Erstellung eines Angebotes erforderlichen Daten, die wir über die auf unserer Website implementierten Anfragefunktion für Angebote von dir erhalten, übertragen.

Solltest du eine telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben, so wird, für den Falle einer etwaig erforderlichen Rückfrage, der für dein Vorhaben von uns zugewiesene Berater dich telefonisch kontaktieren. Eine konkrete Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot von unseren angebundenen Partnern betreut wird, findest du unter den folgenden Links:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:

- Angebotsvergleich

Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

- Erstangebot

Fragst du uns über die Funktion „Erstangebot“ an, so sind mehr Daten zur Eingabe von dir erforderlich, damit unsere Partner ein Angebot für dich erstellen können.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

Rechtsgrundlage für die jeweilige Weitergabe der Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, da du mit mit Absenden deiner Anfrage via „Erstangebot“ oder auch „Angebotsupload“ in die entsprechende Weitergabe der Daten eingewilligt hast. 

Dein Berater, unser Partner, wird sich auf elektronischem (E-Mail) oder auch telefonischem Wege, sofern von dir gewünscht, mit dir in Verbindung setzen, um dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, sobald dieser die Daten aus deiner Anfrage an uns von uns erhalten hat.

Möchtest du, dass dein Berater dich weiterhin betreut, dann ist Rechtsgrundlage der entsprechenden Verarbeitung deiner Daten der Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, da deine Daten für die Durchführung des entsprechenden Vertrages erforderlich sind.

Die Löschung der von dir übertragenen Daten über die Funktion „Erstangebot“ oder „Angebotsvergleich“ erfolgt nach Ablauf der für diese aufgrund der jeweiligen Tätigkeit bestehenden, gesetzlichen Bestimmungen und Aufbewahungsfristen. Deine Daten werden daher aus unserem Bestand gelöscht, sobald diese an deinen Berater, unseren Partner, übertragen sind, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang deiner Anfrage an uns.

Externes Hosting

Unsere Website wird bei einem externen Anbieter gehostet. Dabei werden die personenbezogenen Daten, die auf unserer Website erfasst werden, auf den Servern unseres Hosters gespeichert. Bei den gespeicherten Daten kann es sich um folgendes handeln:

  • Ip Adressen
  • Kontaktanfragen
  • Metadaten
  • Kommunikationsdaten
  • Vertrags- und Kontaktdaten
  • Namen
  • Webseitenzugriffe

sowie sonstige Informationen, die über unsere Website generiert werden.

Der Einsatz des Hosters für den Betrieb unserer Site ist essenziell. Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Außerdem dient das externe Hosting dem Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Internetpräsenz und der Inhalte und Angebote, die wir darauf bereitstellen. Rechtgsgundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Wir nutzen auf unserer Seite aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen zur Angebotserstellung zu deiner Baufinanzierung, die du an uns als Seitenbetreiber sendest, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennst du daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt. AUßerdem findest du ein Schloss-Symbol in der Adresszeile deines Browsers.

Daten, die du an uns übermittelst, können nicht von Dritten mitgelesen werden, wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist.

Verwendung von Cookies und vergleichbaren Technologien

Um dir deinen Aufenthalt auf baufi-go.de möglichst komfortabel zu gestalten, verwenden wir auf unserer Webseite Cookies. Diese Cookies gewährleisten die technische Funktionsfähigkeit unserer Webseite. Außerdem helfen sie uns dabei zu verstehen, wie Besucher unsere Webseite nutzen.

Bei einem Cookie handelt es sich um eine Textdatei, welche bei Abruf unserer Webseite durch deinen Browser auf deinem Endgerät, also Laptop, Tablet, Smartphone oder Desktop PC und so weiter, gespeichert wird. Besuchst du unsere Webseite zu einem späteren Zeitpunkt erneut, dann können diese Cookies ausgelesen werden. Diese Cookies werden dabei unterschiedlich lange gesprichert. In deinem Browser hast du in den meisten Fällen die Möglichkeit zu bestimmen, welche Cookies dein Browser annehmen soll. Sofern du unserer Webseite die Nutzung von Cookies nicht gestattest, kann es sein, dass unsere Webseite auf deinem Gerät nicht mehr oder nur eingeschränkt funktioniert. Du kannst Cookies auch jederzeit eigenhändig in den Einstellungen des jeweiligen von dir genutzten Browsers löschen. Löschst du deine Cookies nicht, so können wir beim Speichern angeben, wie lange ein Cookie auf deinem Rechner gespeichert wird. Dabei wird unterschieden zwischen einem SItzungs-Cookie und einem dauerhaften Cookie. Die sogenannten Sitzungs-Cookies werden von deinem Browser gelöscht, sobald du unsere Webseite verlässt oder den Browser beendest. Dauerhofte Cookies dagegen bleiben für die Dauer gespeichert, die wir bestimmen, also zur Speicherung definieren.

Cookies nutzen wir bei Baufi-Go zu folgenden Zwecken:

  • Technische, erforderliche Cookies: Diese Art Cookies sind für die Funktionen unserer Webseite unbedingt und zwingend erforderlich. Ohne diese können bestimmte Funktionen auf unserer Webseite nicht bereitgestellt werden. Ein Beispiel dazu wäre: Angaben zu deinem Baufinanzierungsvorhaben im Anfrageformular, 
  • Funktionale Cookies: Diese Cookies werden eingesetzt, um bestimmte Funktionen, die du nutzen möchtest, technisch durchzuführen.
  • Cookies zur Analyse: Sogenannte Analysecookies helfen uns dabei Nutzerverhalten zu analysieren.
 
  • Mehr Informationen dazu, wie du bei den gängigsten Browsern die Cookie-Einstellungen vornehmen kannst, findest du unter folgenden Links:

Solltest du Unterstützung bei der Anpassung deiner Cookieeinstellungen für Browser benötigen, die hier nicht aufgeführt sind, empfehlen wir dir, dich der üblichen Suchmasschinen zu bedienen.

Google Fonts

Wir nutzen für die Darstellung unserer Seiten auf www.baufi-go.de externe Schriftarten von Google, Inc., https://www.google.com/fonts („Google Fonts“). 

Zur Darstellung aus unserer Webseite genutzten Schriftarten wird bei Abruf unserer Internetseite eine Verbindung zu dem Google-Server in dern USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Google garantiert, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden, wie aus der Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US-Privacy Shield) hervorgeht:

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet weitere Informationen, unter anderem zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung, unter folgenden Links an:

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

 

Webanalyse mittels Matomo

 Wir nutzen auf dieser Website die Open-Source-Software „Matomo“ (www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland. Die Software setzt ein Cookie (eine Textdatei) auf deinem Recher, mit dem dein Browser wiedererkannt werden kann. Werden Unterseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

- die IP-Adresse des Nutzers, gekürzt um die letzten zwei Bytes (anonymisiert)

- die aufgerufene Unterseite und Zeitpunkt des Aufrufs

- die Seite, von der der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist (Referrer)

- welcher Browser mit welchen Plugins, welches Betriebssystem und welche Bildschirmauflösung genutzt wird

- die Verweildauer auf der Website

- die Seiten, die von der aufgerufenen Unterseite aus angesteuert werden

Die mit Matomo erhobenen Daten werden werden auf unseren eigenen Servern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage, auf der wir mittels Matomo personenbezogene Daten verarbeiten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, den Nutzer der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Widerspruchsmöglichkeit

Gegen die Aufzeichnung der Daten in der oben beschriebenen Weise kannst du auf drei verschiedene Weisen Widerspruch einlegen:

1. Du kannst die Ablage von Cookies in deinem Browser ganz unterbinden. Das führt allerdings dazu, dass du möglicherweise manche Funktionen unserer Website nicht mehr nutzen kannst, die zwingend eine Identifizierung voraussetzen (Warenkorb, Bestellungen, persönliche Einstellungen o.ä.)

2. Du kannst die Einstellung „Do-not-Track“ in deinem Browser aktivieren. Unser Matomo-System ist so konfiguriert, dass es diese Einstellung respektiert.

3. Du kannst mit einem Mausklick unten ein so genanntes Opt-Out-Cookie anlegen, das zwei Jahre Gültigkeit hat. Es hat zur Folge, dass Matomo deine weiteren Besuche nicht registrieren wird. Beachte allerdings, dass das Opt-Out-Cookie gelöscht wird, wenn du alle Cookies löschst.

Google Analytics

Sofern du uns deine Einwilligung erklärt hast, beispielsweise mittels dem Cookie-Banner, den dir bei Betreten unserer Website angezeigt wird, nutzen wir Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, Ca 94043, USA. Mit Google Analytics analysieren wir das Nutzerverhalten auf unserer Website, um die Nutzererfahrung verbessern zu können.

Werden Unterseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

- die IP-Adresse des Nutzers, gekürzt um die letzten zwei Bytes (anonymisiert)

- die aufgerufene Unterseite und Zeitpunkt des Aufrufs

- die Seite, von der der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist (Referrer)

- welcher Browser mit welchen Plugins, welches Betriebssystem und welche Bildschirmauflösung genutzt wird

- die Verweildauer auf der Website

- die Seiten, die von der aufgerufenen Unterseite aus angesteuert werden

Google Analytics verwendet sogenannte Cookies. Dabei handelt es sich um Textdateien, die auf deinem Computer gespeichert werden. In diesem werden Informationen zur Nutzung unserer Website durch den Nutzer gespeichert. Die durch diesen Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung unserer Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Annonymisierung der IP

Wir haben für den Dienst „Google Analytics“ die Annonymisierung der IP-Adresse eingestellt. Dadurch wird deine IP-Adresse von Google innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um zwei Bytes gekürzt. Eine Übermittlung der vollständigen IP-Adresse an Server von Google in den USA findet nur in Ausnahmefällen statt und wenn, wird deine IP-Adresse in diesem Fall von Google in den USA gekürzt. Deine IP-Adresse, wie sie von deinem Browser übermittelt wird, wird dabei nicht mit anderen Diensten und Daten von Google zusammengeführt.

Widerruf der Cookiespeicherung

Du kannst der Speicherung der Cookies betreffend der Nutzung von Google Analytics in den Einstellungen deiner Browser-Software verhindern.

Hierfür stellt Google selbst ein Browserplugin zur Verfügung, welches das sogenannte Opt-Out-Verfahren darstellt. Mit diesem Kannst du nachträglich der Nutzung von Google Analytics widersprechen. Nutze hierfür lediglich folgenden Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Widerspruch Datenerfassung

Du kannst alternativ der Erfassung deiner Daten mittels Google Analytics widersprechen, indem du im Folgenden die Datenerfassung ausschaltest.

Hierbei wird ein sogenannter Opt-Out-Cookie gesetzt. Dieser lässt uns erkennen, dass du der Datenerfassung mittels Google Analytics widersprichst. Wir werden dann keinerlei Informationen zur Nutzung unserer Website von dir erhalten.

Mehr Informationen zu Google Analytics

Weitere Informationen zu Google Analytics findest du in der Datenschutzerklärung von Google selbst unter folgendem Link:

https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Auftrag zur Datenverarbeitung

Mit Google haben wir einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Dabei setzen wir die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei Nutzung von Google Analytics selbstredend um.

Demografische Merkmale

Auf unserer Website nutzen wir die Funktion „demografische Merkmale“, die von Google Analyltics bereitgestellt wird. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Informationen zu Alter, Geschlecht und Interessen des jeweiligen Seitenbesuchers enthalten. Die Daten daraus stammen aus interessenbezogener Webung von Google aus Besucherdaten von Angeboten Dritter. Eine Zuordnung dieser Daten an eine bestimmte Person ist dabei nicht möglich. Diese Funktion kannst du jederzeit Ändern, indem du die entsprechende Funktion in deinem Google-Konto deaktiviert oder die Erfassung deiner Daten durch Google Analytics generell untersagst, wie unter dem Punkt „Widerspruch Datenerfassung“ beschrieben.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, dirch auf der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Einbindung von Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden;

Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,

Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA;

Website: https://cloud.google.com/maps-platform;

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;

Privacy Shield (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung von Daten in den USA): https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TRkEAAW&status=Active;

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de,

Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen: https://adssettings.google.com/authenticated.

Eine Kommunikation mit den Servern von Google findet erst statt, wenn du diesem explizit zustimmst. Die Option hierfür erhältst du, sobald du auf eine unserer Webseiten gelangst, bei welchem Google Maps integriert ist (beispielsweise unsere Standort-Seiten: https://www.baufi-go.de/baufinanzierung-in-oldenburg/)

Kommentarfunktion

Auf unserer Site hast du die Möglichkeit Kommentare in unserem Blog zu hinterlassen. Hierfür werden neben deinem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung deines Kommentars sowie der von dir gewählte Benutzername gespeichert. Darüber hinaus wird deine IP-Adresse

Solltest du im Kommentarbereich angegebene Wahlmöglichkeit „Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere“ nutzen, so wird ein Cookie auf deinem Computer abgelegt.

Speicherdauer der Kommentare

Deine Kommentare auf unserer Site und die damit verbundenen Daten (z.B. die IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Site und zwar so lange, bis der Inhalt, den du kommentiert hast vollständig gelöscht wurde oder wir deinen Kommentar löschen (dies kann zum Beispiel aus rechtlichen Gründen erfolgen, z.B. bei beleidigenden Kommentaren).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst deine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Es genügt, wenn du uns dafür eine formlose E-Mail an info@baufi-go.de schickst. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wir stellen die Kommentarfunktion ausschließlich dafür zur Verfügung, damit ein reger und unkomplizierter Austausch zum Thema des jeweiligen Blogbeitrags vorgenommen werden kann.

 

Borlabs Cookie

Unsere Website verwendet Borlabs Cookie, dassein technisch notwendiges Cookies (borlabs-cookie) setzt, um deine Cookie-Einwilligungen zu speichern.

Borlabs Cookie verarbeitet keinerlei personenbezogenen Daten.

Im Cookie borlabs-cookie werden deine Einwilligungen gespeichert, die Sie beim Betreten der Website gegeben haben. Möchtest du diese Einwilligungen widerrufen, dann lösche einfach das Cookie in deinem Browser. Wenn du die Website neu betrittst/neu lädst, wirst du erneut nach deiner Cookie-Einwilligung gefragt.

Recht auf Auskunft

Nach Art. 15 DSGVO hast du das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob durch uns Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, so hast du ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen, die in Art. 15 DSGVO genannt sind.

Recht auf Berichtigung

Nach Art. 16 DSGVO hast du das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, die dich betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hast du ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Recht auf Löschung

Du hast das Recht von uns zu verlangen, dass dich betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Art. 17 DSGVO.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 
Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Art 20 DSGVO hast du das Recht, die dich betreffenden personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und du hast das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a) o DSGVO der auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 DSGVO hast du das Recht gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Sofern wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, hast du jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung dich betreffender, personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Datenschutzerklärung erstellt unter Zuhilfenahme des Datenschutzgenerator von e-recht24.de

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