Erfah­ren Sie mehr über den Kauf einer bestehen­den Immobilie 

Bestands­im­mo­bi­lie

Auf was Sie beim Erwerb eines bestehen­den Objekts ach­ten sollten

Du hast dich mit den Gege­ben­hei­ten einer bereits bestehen­den Immo­bi­lie aus­ein­an­der­ge­setzt und mög­li­cher­wei­se einen Ver­gleich zwi­schen Neu­bau und Bestands­im­mo­bi­lie durch­ge­führt. Nun steht die Ent­schei­dung fest: Du möch­test ein bereits vor­han­de­nes Objekt erwer­ben. Was es dabei zu beach­ten gibt, haben wir im Fol­gen­den für dich zusammengestellt.

Vor­be­rei­tung ist die hal­be „Mie­te“

Was auch immer Sie pla­nen: An ers­ter Stel­le steht die Auf­stel­lung ihrer Ein­nah­men und Aus­ga­ben. So bestim­men Sie das Bud­get für den Kauf ihrer Immo­bi­lie und bau­en die Bau­fi­nan­zie­rung auf einem sta­bi­lem Fun­da­ment auf.

Um ihren maxi­ma­len Kre­dit­be­trag zu bestim­men, nut­zen Sie ein­fach unse­ren Bud­get-Rech­ner. Wich­tig ist hier, wirk­lich alle Ein- und Aus­ga­ben zu berück­sich­ti­gen, damit Sie eine mög­lichst genaue Aus­sa­ge über Ihr maxi­ma­les Bud­get erhal­ten. Beach­ten Sie bit­te, dass dies kei­ne fina­le Ermitt­lung Ihres Finan­zie­rungs­spiel­raums dar­stellt. Viel­mehr dient der Rech­ner dazu, Ihnen einen ers­ten Über­blick zu ver­schaf­fen. Möch­ten Sie Gewiss­heit? Dann schi­cken Sie uns eine Anfra­ge und unse­re Exper­ten von Bau­fi-Go ermit­teln Ihren per­sön­li­chen maxi­ma­len Kreditbetrag.

Die kor­rek­te Ermitt­lung des Finan­zie­rungs­bud­gets ist unabdingbar.

Falls ihre Kal­ku­la­ti­on nicht posi­tiv ausfällt

Je nach Ein­kom­mens­si­tua­ti­on und einer even­tu­el­len Rest­schuld aus lau­fen­den Ver­bind­lich­kei­ten (Kre­di­te, Lea­sing, 0‑Pro­zent-Finan­zie­run­gen) kann es vor­kom­men, dass Ihnen nur wenig Bud­get für eine Finan­zie­rung bleibt. In die­sem Fall soll­ten Sie ihre Finan­zen mit einem unse­rer Bera­ter per­sön­lich besprechen.

Unter Umstän­den lässt sich näm­lich eine Umschul­dung der bestehen­den Ver­bind­lich­kei­ten vor­neh­men. Damit kön­nen die Lauf­zei­ten und somit die monat­li­chen Kos­ten redu­ziert wer­den. Aus einem auf den ers­ten Blick schwer dar­stell­ba­ren Pro­jekt kann, gege­be­nen­falls unter Zuhil­fe­nah­me von För­der­dar­le­hen, eine soli­de auf­ge­stell­te Finan­zie­rung werden.

Die pas­sen­de Immo­bi­lie finden

Nach­dem Sie Ihr monat­li­ches Bud­get für eine Bau­fi­nan­zie­rung ermit­telt haben, kann es auf die kon­kre­te Suche nach einem geeig­ne­ten Objekt gehen. Damit Sie Ihren Weg ins pas­sen­de Eigen­heim bes­tens infor­miert star­ten und die Suche inner­halb kür­zes­ter Zeit abschlie­ßen, haben wir Ihnen hier die wich­tigs­ten Tipps und The­men zur Immo­bi­li­en­su­che zusammengefasst.

Wunsch­pa­ra­me­ter festlegen

Um die per­fek­te Immo­bi­lie zu fin­den, soll­ten Sie fest­le­gen, was Sie genau suchen. Dabei emp­fiehlt es sich, die fol­gen­den ele­men­ta­ren Fra­gen zu klä­ren, bevor es zu den ers­ten Besich­ti­gun­gen geht:

  • Wie vie­le Per­so­nen zie­hen ein?
  • Wie viel Wohn­flä­che benö­ti­ge ich?
  • Wie groß ist mein Bedarf an Grundstücksfläche?
  • Wäre ich bereit, eine Immo­bi­lie umfas­send zu modernisieren?
  • Stadt oder Land? Wo möch­te ich grund­sätz­lich leben?
  • Wie sieht mei­ne Zukunfts­pla­nung aus (Fami­li­en­grün­dung etc.)?
  • Von wel­cher Bedeu­tung ist für mich die Wert­sta­bi­li­tät einer Immobilie?

Der per­sön­li­chen Zukunfts­pla­nung soll­te bei der Immo­bi­li­en­aus­wahl eine beson­de­re Bedeu­tung zukommen.

Wün­schen Sie sich in naher Zukunft Kin­der, soll­ten Sie dies bei der Suche nach einer pas­sen­den Immo­bi­lie natür­lich berück­sich­ti­gen. Die Grö­ße des Eigen­heims soll­te bereits bei der Aus­wahl auf die zukünf­ti­gen Bedürf­nis­se und Gege­ben­hei­ten gemünzt sein. Auch wenn nicht alles im Leben plan­bar ist, so kann man die Wei­chen für eine glück­li­che Zukunft in den eige­nen vier Wän­den schon jetzt stellen.

Eben­so wich­tig ist es, sich Gedan­ken über die Wert­sta­bi­li­tät einer Immo­bi­lie zu machen. Wenn­gleich die Immo­bi­li­en­prei­se in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ste­tig gestie­gen sind, ist dies kein Garant für einen zukünf­tig stei­gen­den Immo­bi­li­en­wert. Wer jetzt mit dem Vor­ha­ben Immo­bi­li­en­be­sit­zer wird, das erstan­de­ne Objekt in abseh­ba­rer Zeit zu ver­kau­fen, kann sich ver­kal­ku­lie­ren. In die­sem Fall wären, je nach Prio­ri­tät, eher Immo­bi­li­en in Bal­lungs­ge­bie­ten als aus dem länd­li­chen Raum zu empfehlen.

Die Objekt­be­sich­ti­gung

Nach­dem Sie die wich­tigs­ten Fra­gen hin­sicht­lich Ihrer per­sön­li­chen Kri­te­ri­en und Ansprü­che geklärt haben, machen Sie sich an die Recher­che von Immo­bi­li­en­an­ge­bo­ten. Doch der Markt ist groß, und der­zeit ist das Ange­bot an Immo­bi­li­en nied­ri­ger als die Anzahl poten­zi­el­ler Interessenten.

Um die best­mög­li­chen Chan­cen auf den Zuschlag für Ihr Wunsch­ob­jekt zu erhal­ten, geben wir Ihnen hier die wich­tigs­ten Tipps und Emp­feh­lun­gen für eine anste­hen­de Objekt­be­sich­ti­gung mit auf den Weg. Denn es kann schließ­lich nicht scha­den, sich einen klei­nen, aber mit­un­ter aus­schlag­ge­ben­den Vor­teil gegen­über ande­ren Inter­es­sen­ten zu verschaffen.

Lage und Umgebung

Emp­feh­lens­wert schon vor einer Besich­ti­gung Ihres Wunsch­ob­jekts: Über­prü­fen Sie die unmit­tel­ba­re Lage vor Ort. Bus­hal­te­stel­len sind idea­ler­wei­se in direk­ter Nähe vor­han­den. Ach­ten Sie auf die Laut­stär­ke des angren­zen­den Ver­kehrs. Wer­fen Sie auch ger­ne einen Blick auf Ihre Nach­barn und stel­len Sie viel­leicht schon vor, denn: Mit die­sen wer­den Sie, soll­ten Sie sich für einen Kauf ent­schei­den, vor­aus­sicht­lich eine lan­ge Zeit in nach­bar­schaft­li­cher Gemein­schaft leben.

Hil­fe vom Experten

Soll­ten Sie im Bekann­ten- und Ver­wand­ten­kreis kei­nen Immo­bi­li­en­ken­ner an der Hand haben, so emp­feh­len wir Ihnen, einen Fach­ex­per­ten zu bemü­hen. Immo­bi­li­en­sach­ver­stän­di­ge ver­fü­gen über weit­rei­chen­de Kennt­nis­se bezüg­lich der Bau­sub­stanz und erken­nen etwai­ge „Bau­stel­len“ auf den ers­ten Blick. Hier­für fal­len zwar Kos­ten im meist nied­ri­gen drei­stel­li­gen Bereich an. Doch die­ses Kapi­tal ist gut inves­tiert, denn so wer­den in der Regel unvor­her­ge­se­he­nen Fol­ge­kos­ten mini­miert.

Die Hin­zu­zie­hung eines Sach­ver­stän­di­gen ist gene­rell empfehlenswert.

Dop­pelt hält besser

Oder auch: Vier Augen sehen mehr als zwei. Aus die­sem Grund: Gehen Sie nicht allein zur Objekt­be­sich­ti­gung. Las­sen Sie sich zumin­dest von einem engen Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder guten Bekann­ten beglei­ten, der eine objek­ti­ve Mei­nung zur Immo­bi­lie abge­ben kann. Idea­ler­wei­se einen geüb­ten Hand­wer­ker oder sons­ti­gen Exper­ten, der Ihnen wäh­rend der Begut­ach­tung der Immo­bi­lie zur Sei­te steht. So kön­nen Sie etwai­ge Män­gel, die unter ande­rem auch für eine spä­te­re Kauf­preis­ver­hand­lung zugrun­de gelegt wer­den kön­nen, bes­ser erken­nen und bei Ihrer Ent­schei­dung berücksichtigen.

Sons­ti­ge Kos­ten im Blick behalten

Fra­gen Sie den Ver­käu­fer oder, falls vor­han­den, den Immo­bi­li­en­mak­ler nach der Höhe der Grund­steu­er für das Grund­stück der Immo­bi­lie. Infor­mie­ren Sie sich auch dar­über, wie hoch die Ver­si­che­rungs­prä­mie für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung aus­fällt.
Ins­be­son­de­re Letz­te­re kann uner­war­tet hohe Kos­ten mit sich brin­gen, zum Bei­spiel, wenn sich das Objekt nahe eines Gewäs­sers oder in einem ehe­ma­li­gen Berg­bau­ge­biet befindet.

Unter­la­gen beschaffen

Die Immo­bi­lie passt zu ihren per­sön­li­chen Anfor­de­run­gen und Bedürf­nis­sen, und Sie haben die Zusa­ge für Ihr Wunsch­ob­jekt erhal­ten. Nun geht es in die „Finan­zie­rungs­run­de“.
Damit die kre­dit­ge­ben­de Bank ihr Anlie­gen inklu­si­ve ihrer Wunschim­mo­bi­lie abschlie­ßend beur­tei­len kann, wer­den eini­ge Unter­la­gen benö­tigt. Die­se erhal­ten Sie in der Regel bei dem Ver­käu­fer der Immo­bi­lie oder bei dem zustän­di­gen Immo­bi­li­en­mak­ler.
Die Anzahl und Art der Unter­la­gen unter­schei­det sich von Kre­dit­in­sti­tut zu Kre­dit­in­sti­tut. Im Fol­gen­den fin­den Sie die übli­chen Unter­la­gen aufgeführt.

Benö­tig­te Unter­la­gen für ihre Baufinanzierung

  • Finan­zie­rungs­an­trag

Jedes Kre­dit­in­sti­tut benö­tigt zur Prü­fung ihres Kre­dit­wun­sches eini­ge Anga­ben zu ihrer Per­son sowie zu der Immo­bi­lie, die Sie erwer­ben möch­ten. Dar­über hin­aus sind ihre Ein­wil­li­gung zur Ein­ho­lung einer Schufa-Aus­kunft sowie daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gun­gen zur Ver­ar­bei­tung ihrer Daten erfor­der­lich. Die­se Kri­te­ri­en wer­den mit dem Finan­zie­rungs­an­trag erfüllt, wel­chen Sie bei Ihrem Bau­fi-Go-Bera­ter oder auch bei der infra­ge kom­men­den Bank erhalten.

  • Antrag För­der­dar­le­hen

Soll­ten Sie ein För­der­dar­le­hen wün­schen, wird Ihre Haus­bank, wel­che in der Regel den „Löwen­an­teil“ an Kapi­tal zur Ver­fü­gung stellt, den För­der­an­trag direkt zur Ver­fü­gung stellen.

  • Ange­bot

Das mit ihrem Bera­ter bespro­che­ne Ange­bot wird in der Regel von jedem Kre­dit­ge­ber in unter­zeich­ne­ter Fas­sung benö­tigt. Tipp: Bit­te in jedem Fall dar­um, die bei Ange­bo­ten zur Bau­fi­nan­zie­run­gen übli­che Befris­tung ernst zu neh­men. Eine Ver­län­ge­rung der Ange­bots­kon­di­tio­nen ist nur in den wenigs­ten Fäl­len möglich!

    • Gehalts­ab­rech­nun­gen

In der Regel wer­den hier­bei die letz­ten 3 Gehalts­ab­rech­nun­gen benötigt.

    • Bezü­ge­mit­tei­lung

Soll­ten Sie kein Gehalt, son­dern Bezü­ge erhal­ten, so genügt in der Regel die letz­te Bezü­ge­mit­tei­lung (meist ergänzt um den letz­ten Kon­to­aus­zug als Beleg des Ein­gangs der Bezüge).

    • Elek­tro­ni­sche Lohnsteuerbescheinigung

Des aktu­el­len oder des Vor­jah­res. Wird oft von Ban­ken benö­tigt, um den jähr­li­chen Gesamt­be­trag der Gehäl­ter oder Bezü­ge zu ermit­teln. Beson­ders rele­vant bei Leu­ten mit stark vari­ie­ren­den Gehäl­tern (bei­spiels­wei­se Schichtarbeiter).

    • Schei­dungs­ur­teil

Soll­ten Sie geschie­den sein, so wird in der Regel das Schei­dungs­ur­teil des zustän­di­gen Amts­ge­richts benötigt.

    • Unter­halts­ver­ein­ba­rung

Falls Kin­der außer­halb des eige­nen Haus­halts leben und eine Unter­halts­ver­ein­ba­rung geschlos­sen wur­de, ist die­se zwin­gend erfor­der­lich. Ergän­zend hier­zu: Kon­to­aus­zü­ge, wel­che die Zah­lung des Kin­des­un­ter­halts bele­gen (idea­ler­wei­se der letz­ten 3 Monate).

    • Ver­trags­ko­pie von Ratenkrediten

Soll­ten Raten­kre­di­te, Lea­sing­ver­trä­ge oder Ver­bind­lich­kei­ten ande­rer Art vor­han­den sein, so wird in der Regel das dazu­ge­hö­ri­ge Ver­trags­do­ku­ment benötigt.

    • Kauf­ver­trags­ent­wurf

Nicht bei jedem Kre­dit­in­sti­tut zwin­gend erfor­der­lich. Sofern ein Kauf­ver­trags­ent­wurf nicht vor­han­den ist, genügt in den meis­ten Fäl­len auch ein aktu­el­ler, maxi­mal drei Mona­te alter Grundbuchauszug.

    • Grund­buch­aus­zug

Obli­ga­to­risch bei jeder Kre­dit­prü­fung. Der Grund­buch­aus­zug soll­te zum Zeit­punkt der Vor­ha­bens­prü­fung bei der Bank oder Spar­kas­se nicht älter als drei Mona­te sein. Beschaff­bar unter ande­rem durch ihren Bera­ter von Baufi-Go.

    • Bau­zeich­nun­gen

Hier­zu zäh­len fol­gen­de Doku­men­te: Ansichts­zeich­nung, Schnitt­zeich­nung sowie Grund­riss­zeich­nung. Alle Unter­la­gen jeweils mit Maß­an­ga­ben (außer die Ansichtszeichnung).

    • Farb­fo­tos der Immobilie

Fotos der Vor­der- und Rück­an­sicht der zu erwer­ben­den Immo­bi­lie wer­den in der Regel benö­tigt. Fotos der Innen­räu­me des Objekts sind eben­falls gern gesehen.

    • Bau­be­schrei­bung

Beschreibt grob die grund­sätz­lichs­ten Eigen­schaf­ten der Immo­bi­lie. Soll­te die­ses For­mu­lar nicht mehr vor­han­den sein, so kann Ihnen ihr Bau­fi-Go-Bera­ter ein alter­na­ti­ves For­mu­lar zur Ver­fü­gung stel­len und die­ses gemein­sam mit Ihnen bearbeiten.

    • Wohn­flä­chen­be­rech­nung

Eine der wich­tigs­ten Unter­la­gen für die ban­ken­sei­ti­ge Ermitt­lung des Objekt­wer­tes ist die Wohn­flä­chen­be­rech­nung. Soll­te die­se nicht mehr vor­han­den sein, so kann Ihnen bei der Erstel­lung einer Wohn­flä­chen­be­rech­nung der Mak­ler, Ver­käu­fer, aber auch ihr Bau­fi-Go-Bera­ter behilf­lich sein.

    • Auf­stel­lung Moder­ni­sie­run­gen und Eigenleistungen

Eine Auf­stel­lung der Maß­nah­men, die zur Instand­hal­tung und Moder­ni­sie­rung an dem von Ihnen zu kau­fen­den Objekt durch­ge­führt wur­den oder wer­den. Idea­ler­wei­se durch den Ver­käu­fer oder Mak­ler erstellt und durch etwai­ge Moder­ni­sie­run­gen, die Sie selbst durch­füh­ren möch­ten, ergänzt. Vor­la­gen hier­zu kann Ihnen ihr Bau­fi-Go-Bera­ter zur Ver­fü­gung stellen.

    • Flur­kar­te oder amt­li­cher Lageplan

Die­ses Doku­ment stellt iso­me­trisch die Lage des Objekts dar. Erhält­lich beim zustän­di­gen Katas­ter­amt. Oft­mals ver­fügt der Ver­käu­fer oder Mak­ler bereits über die­se Unter­la­ge. Andern­falls kann ihr Bau­fi-Go-Bera­ter auch hier bei der Beschaf­fung unter­stüt­zen und die­ses Doku­ment anfordern.

    • Auf­stel­lung Immobilienvermögen

Sofern sich bereits Immo­bi­li­en in ihrem Besitz befin­den, wird eine Auf­stel­lung über die­se benö­tigt, wel­che Daten wie Wohn­flä­che, Lage und even­tu­el­le Dar­le­hens­ver­bind­lich­kei­ten enthält.

    • Grund­buch­aus­zug zu wei­te­ren Immobilien

Auch die Grund­buch­aus­zü­ge zu von der Finan­zie­rung unab­hän­gi­gen Immo­bi­li­en, die sich bereits in ihrem Besitz befin­den, wer­den von den meis­ten Ban­ken benötigt.

Wenn Sie mal nicht weiterwissen

Unse­re Bera­ter von Bau­fi-Go ver­fü­gen über moderns­te Werk­zeu­ge, um Ihnen die Beschaf­fung der Unter­la­gen, die für die Bau­fi­nan­zie­rung erfor­der­lich sind, so kom­for­ta­bel wie mög­lich zu gestal­ten. So ist die Ein­ho­lung eines aktu­el­len Grund­buch­aus­zugs ohne Gang zum Amts­ge­richt bzw. Grund­buch­amt mög­lich. Auch die Beschaf­fung einer Flur­kar­te vom Katas­ter­amt ist für unse­re Exper­ten mit­tels moderns­ter digi­ta­ler Anbin­dung unkom­pli­ziert zu bewerkstelligen.

Glei­ches gilt, soll­ten eini­ge Unter­la­gen nicht beschaff­bar sein oder in unzu­rei­chen­der Qua­li­tät vor­lie­gen. Egal ob Wohn­flä­chen­be­rech­nung, Berech­nung der Kuba­tur oder Bau­be­schrei­bung: Diver­se For­mu­la­re und Hil­fe­stel­lung bie­tet Ihnen ihr Bau­fi-Go-Bera­ter. Spre­chen Sie Ihren per­sön­li­chen Exper­ten ein­fach direkt dar­auf an.

Sorg­falt bei den Unterlagen 

Bit­te tra­gen Sie Sor­ge dafür, dass die Unter­la­gen Ihrem Bera­ter in best­mög­li­chem Zustand zuge­hen. Dabei kön­nen Sie die jewei­li­gen Doku­men­te gern abfo­to­gra­fie­ren. Ach­ten Sie jedoch dar­auf, dass die Fotos auch über eine aus­rei­chen­de Schär­fe ver­fü­gen. Eine Kre­dit­prü­fung mit nicht leser­li­chen Unter­la­gen führt ledig­lich dazu, dass sich die Bear­bei­tung ihres Vor­ha­bens bei der kre­dit­ge­ben­den Bank verzögert. 

Die Kre­dit­prü­fung einleiten

Nach­dem Sie gemein­sam mit Ihrem Bera­ter die rele­van­ten Unter­la­gen zusam­men­ge­tra­gen haben, wird die dar­le­hens­ge­ben­de Bank ihren Kre­dit­wunsch genau­es­tens prü­fen. In der Regel ver­ge­hen von der Ein­rei­chung des Vor­ha­bens bei der Bank oder Spar­kas­se bis zur fina­len Kre­dit­ent­schei­dung fünf bis zehn Werktage.

Ihr Bau­fi-Go-Bera­ter wird durch den Kre­dit­ge­ber benach­rich­tigt, sobald die Prü­fung abge­schlos­sen ist, und wird Sie kurz­fris­tig infor­mie­ren, sobald es etwas Neu­es gibt. Bis dahin bleibt vor­erst nicht ande­res übrig als: abwarten.

Kauf­preis verhandeln

Nun beginnt die nächs­te Pha­se auf dem Weg in die eige­nen vier Wän­de: Die Kauf­preis­ver­hand­lung. Die­se fin­det oft­mals ver­deckt oder als als Gebots­ver­fah­ren statt. Oder aber, und das ist der Ide­al­fall, der Ver­käu­fer hat sich bereits für Sie als Inter­es­sen­ten ent­schie­den, und die Preis­ver­hand­lung fin­det direkt mit ihm statt.

Um den für Sie bes­ten Preis für Ihre Traum­im­mo­bi­lie zu erzie­len und sich den Ein­tritt in dein Eigen­heim zu ermög­li­chen, haben wir im Fol­gen­den eini­ge Infor­ma­tio­nen vor­be­rei­tet, die für die anste­hen­den Ver­hand­lun­gen gut vorbereiten.

Gren­zen setzen

Set­zen Sie sich unbe­dingt vor Beginn der Kauf­preis­ver­hand­lun­gen ein Limit, wel­ches Sie auf kei­nen Fall über­schrei­ten. Idea­ler­wei­se spri­chen Sie Ihre Bau­fi­nan­zie­rung noch­mals mit ihrem Bera­ter durch, und ermit­telt gemein­sam den maxi­mal mög­li­chen Kre­dit­be­trag. Las­sen Sie sich für den jewei­li­gen Fall immer ein Ange­bot geben, sodass Sie den Über­blick dar­über behal­ten, was an Zins und Til­gung bei Ihrer Bau­fi­nan­zie­rung auf Sie zukommt.

Kauf­preis prüfen

Nie­mand ver­zich­tet frei­wil­lig auf etwas. So der Ver­käu­fer auch nicht auf einen Teil des Kauf­prei­ses. Gutes Ver­hand­lungs­ge­schick ist hier also Pflicht. Soll­ten Sie sich selbst als eher mäßi­gen Ver­hand­lungs­part­ner bezeich­nen, dann lass dies Ihren Part­ner oder einen ande­ren Ver­trau­ten klä­ren und die Ver­hand­lungs­an­ge­le­gen­hei­ten übernehmen.

Nach­fra­ge abschätzen

Ver­su­chen Sie ein­zu­schät­zen, wie hoch die Nach­fra­ge nach dem Objekt ist. Wie waren die Reak­tio­nen der ande­ren Inter­es­sen­ten bei der Besich­ti­gung der Immo­bi­lie? Waren vie­le Kauf­in­ter­es­sen­ten vor Ort, oder war auf­grund gewis­ser Kri­te­ri­en das Inter­es­se an dem Objekt eher gering? Wenn Sie der Mei­nung sind, dass Sie gar der ein­zig übrig geblie­be­ne Inter­es­sent sind, so befin­den Sie sich in guter Ver­hand­lungs­po­si­ti­on. Auch die gene­rel­le Finan­zier­bar­keit kann den poten­zi­el­len Käu­fer­kreis einschränken.

Gut argu­men­tie­ren

Ver­su­chen Sie ein­zu­schät­zen, wie hoch die Nach­fra­ge nach dem Objekt ist. Wie waren die Reak­tio­nen der ande­ren Inter­es­sen­ten bei der Besich­ti­gung der Immo­bi­lie? Waren vie­le Kauf­in­ter­es­sen­ten vor Ort, oder war auf­grund gewis­ser Kri­te­ri­en das Inter­es­se an dem Objekt eher gering? Wenn Sie der Mei­nung sind, dass Sie gar der ein­zig übrig geblie­be­ne Inter­es­sent sind, so befin­den Sie sich in guter Ver­hand­lungs­po­si­ti­on. Auch die gene­rel­le Finan­zier­bar­keit kann den poten­zi­el­len Käu­fer­kreis einschränken.

Immo­bi­lie selbst bewerten

Um eigen­hän­dig eine gro­be Ein­schät­zung des Immo­bi­li­en­wer­tes vor­zu­neh­men, kön­nen Sie unter ande­rem fol­gen­de Por­ta­le nutzen:

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Wir bedanken uns bei allen Kundinnen und Kunden für das Vertrauen und die stets angenehme Zusammenarbeit.

Diese Website bleibt aufgrund hoher Nachfrage zu Informationszwecken vorerst online. Beachten Sie bitte, dass die Inhalte möglicherweise stellenweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen (hauptsächlich was die News-Beiträge im Blog betrifft). Die generellen Informationen zur Baufinanzierung dürften hingegen für alle Haus-Kauf-Interessierte lesenswert und informativ sein.

Herzliche Grüße,

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Repräsentatives Beispiel

Annahmen während der Zinsbindungszeit
Zinsbindungszeit:10 Jahre
Sollzinssatz p.a.:0,56%
Anfänglicher Tilgungssatz:2,00%
Effektiver Jahreszins p.a.:0,57%
Monatliche Darlehensrate341,33 EUR
Bereitstellungsfreie Zeit:6 Monate
Immobilienwert:320.000,00 EUR
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume):160.000,00 EUR
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum:7.935,92 EUR
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit:125.966,47 EUR
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit
Gesamtlaufzeit des Darlehens:44 Jahre
Anzahl der monatlichen Darlehensraten:528
Gesamtbetrag:180.602,86 EUR

Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.

Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:

  • Gebundener Sollzins: 0,75 %
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Beleihungswert: 55 %
  • Tilgung: 2,00 %
  • Absicherung: erstrangige Grundschuld im Grundbuch der Immobilie
  • Vermögenssituation: gesichertes Angestelltenverhältnis; keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien
  • Auszahlung: in einer Summe

Baufi-Go Datenschutzerklärung

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und hat für uns höchste Priorität. Zur Erstellung von Finanzierungsangeboten für eine Baufinanzierung ist es zwangsläufig erforderlich, einige Informationen und personenbezogener, sensibler Daten einzuholen.

Im Folgenden möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir von dir in welchem Umfang erheben und verarbeiten.

 

Verantwortlicher

Michel Jessat
E-Mail: info@baufi-go.de

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Für Fragen zum Datenschutz oder für die Ausübung der dir zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche wende dich bitte an uns mit Hilfe der oben stehenden Kontaktdaten.

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Angebotserstellung zu einer Baufinanzierung

Um ein Angebot für eine Baufinanzierung bereitstellen zu können, greifen wir auf ein auf Baufinanzierung spezialisiertes Netzwerk von Beratern zurück. An diese Berater werden die für die Erstellung eines Angebotes erforderlichen Daten, die wir über die auf unserer Website implementierten Anfragefunktion für Angebote von dir erhalten, übertragen.

Solltest du eine telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben, so wird, für den Falle einer etwaig erforderlichen Rückfrage, der für dein Vorhaben von uns zugewiesene Berater dich telefonisch kontaktieren. Eine konkrete Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot von unseren angebundenen Partnern betreut wird, findest du unter den folgenden Links:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:

- Angebotsvergleich

Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

- Erstangebot

Fragst du uns über die Funktion „Erstangebot“ an, so sind mehr Daten zur Eingabe von dir erforderlich, damit unsere Partner ein Angebot für dich erstellen können.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

Rechtsgrundlage für die jeweilige Weitergabe der Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, da du mit mit Absenden deiner Anfrage via „Erstangebot“ oder auch „Angebotsupload“ in die entsprechende Weitergabe der Daten eingewilligt hast. 

Dein Berater, unser Partner, wird sich auf elektronischem (E-Mail) oder auch telefonischem Wege, sofern von dir gewünscht, mit dir in Verbindung setzen, um dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, sobald dieser die Daten aus deiner Anfrage an uns von uns erhalten hat.

Möchtest du, dass dein Berater dich weiterhin betreut, dann ist Rechtsgrundlage der entsprechenden Verarbeitung deiner Daten der Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, da deine Daten für die Durchführung des entsprechenden Vertrages erforderlich sind.

Die Löschung der von dir übertragenen Daten über die Funktion „Erstangebot“ oder „Angebotsvergleich“ erfolgt nach Ablauf der für diese aufgrund der jeweiligen Tätigkeit bestehenden, gesetzlichen Bestimmungen und Aufbewahungsfristen. Deine Daten werden daher aus unserem Bestand gelöscht, sobald diese an deinen Berater, unseren Partner, übertragen sind, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang deiner Anfrage an uns.

Externes Hosting

Unsere Website wird bei einem externen Anbieter gehostet. Dabei werden die personenbezogenen Daten, die auf unserer Website erfasst werden, auf den Servern unseres Hosters gespeichert. Bei den gespeicherten Daten kann es sich um folgendes handeln:

  • Ip Adressen
  • Kontaktanfragen
  • Metadaten
  • Kommunikationsdaten
  • Vertrags- und Kontaktdaten
  • Namen
  • Webseitenzugriffe

sowie sonstige Informationen, die über unsere Website generiert werden.

Der Einsatz des Hosters für den Betrieb unserer Site ist essenziell. Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Außerdem dient das externe Hosting dem Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Internetpräsenz und der Inhalte und Angebote, die wir darauf bereitstellen. Rechtgsgundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Wir nutzen auf unserer Seite aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen zur Angebotserstellung zu deiner Baufinanzierung, die du an uns als Seitenbetreiber sendest, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennst du daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt. AUßerdem findest du ein Schloss-Symbol in der Adresszeile deines Browsers.

Daten, die du an uns übermittelst, können nicht von Dritten mitgelesen werden, wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist.

Verwendung von Cookies und vergleichbaren Technologien

Um dir deinen Aufenthalt auf baufi-go.de möglichst komfortabel zu gestalten, verwenden wir auf unserer Webseite Cookies. Diese Cookies gewährleisten die technische Funktionsfähigkeit unserer Webseite. Außerdem helfen sie uns dabei zu verstehen, wie Besucher unsere Webseite nutzen.

Bei einem Cookie handelt es sich um eine Textdatei, welche bei Abruf unserer Webseite durch deinen Browser auf deinem Endgerät, also Laptop, Tablet, Smartphone oder Desktop PC und so weiter, gespeichert wird. Besuchst du unsere Webseite zu einem späteren Zeitpunkt erneut, dann können diese Cookies ausgelesen werden. Diese Cookies werden dabei unterschiedlich lange gesprichert. In deinem Browser hast du in den meisten Fällen die Möglichkeit zu bestimmen, welche Cookies dein Browser annehmen soll. Sofern du unserer Webseite die Nutzung von Cookies nicht gestattest, kann es sein, dass unsere Webseite auf deinem Gerät nicht mehr oder nur eingeschränkt funktioniert. Du kannst Cookies auch jederzeit eigenhändig in den Einstellungen des jeweiligen von dir genutzten Browsers löschen. Löschst du deine Cookies nicht, so können wir beim Speichern angeben, wie lange ein Cookie auf deinem Rechner gespeichert wird. Dabei wird unterschieden zwischen einem SItzungs-Cookie und einem dauerhaften Cookie. Die sogenannten Sitzungs-Cookies werden von deinem Browser gelöscht, sobald du unsere Webseite verlässt oder den Browser beendest. Dauerhofte Cookies dagegen bleiben für die Dauer gespeichert, die wir bestimmen, also zur Speicherung definieren.

Cookies nutzen wir bei Baufi-Go zu folgenden Zwecken:

  • Technische, erforderliche Cookies: Diese Art Cookies sind für die Funktionen unserer Webseite unbedingt und zwingend erforderlich. Ohne diese können bestimmte Funktionen auf unserer Webseite nicht bereitgestellt werden. Ein Beispiel dazu wäre: Angaben zu deinem Baufinanzierungsvorhaben im Anfrageformular, 
  • Funktionale Cookies: Diese Cookies werden eingesetzt, um bestimmte Funktionen, die du nutzen möchtest, technisch durchzuführen.
  • Cookies zur Analyse: Sogenannte Analysecookies helfen uns dabei Nutzerverhalten zu analysieren.
 
  • Mehr Informationen dazu, wie du bei den gängigsten Browsern die Cookie-Einstellungen vornehmen kannst, findest du unter folgenden Links:

Solltest du Unterstützung bei der Anpassung deiner Cookieeinstellungen für Browser benötigen, die hier nicht aufgeführt sind, empfehlen wir dir, dich der üblichen Suchmasschinen zu bedienen.

Google Fonts

Wir nutzen für die Darstellung unserer Seiten auf www.baufi-go.de externe Schriftarten von Google, Inc., https://www.google.com/fonts („Google Fonts“). 

Zur Darstellung aus unserer Webseite genutzten Schriftarten wird bei Abruf unserer Internetseite eine Verbindung zu dem Google-Server in dern USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Google garantiert, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden, wie aus der Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US-Privacy Shield) hervorgeht:

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet weitere Informationen, unter anderem zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung, unter folgenden Links an:

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

 

Webanalyse mittels Matomo

 Wir nutzen auf dieser Website die Open-Source-Software „Matomo“ (www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland. Die Software setzt ein Cookie (eine Textdatei) auf deinem Recher, mit dem dein Browser wiedererkannt werden kann. Werden Unterseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

- die IP-Adresse des Nutzers, gekürzt um die letzten zwei Bytes (anonymisiert)

- die aufgerufene Unterseite und Zeitpunkt des Aufrufs

- die Seite, von der der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist (Referrer)

- welcher Browser mit welchen Plugins, welches Betriebssystem und welche Bildschirmauflösung genutzt wird

- die Verweildauer auf der Website

- die Seiten, die von der aufgerufenen Unterseite aus angesteuert werden

Die mit Matomo erhobenen Daten werden werden auf unseren eigenen Servern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage, auf der wir mittels Matomo personenbezogene Daten verarbeiten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, den Nutzer der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Widerspruchsmöglichkeit

Gegen die Aufzeichnung der Daten in der oben beschriebenen Weise kannst du auf drei verschiedene Weisen Widerspruch einlegen:

1. Du kannst die Ablage von Cookies in deinem Browser ganz unterbinden. Das führt allerdings dazu, dass du möglicherweise manche Funktionen unserer Website nicht mehr nutzen kannst, die zwingend eine Identifizierung voraussetzen (Warenkorb, Bestellungen, persönliche Einstellungen o.ä.)

2. Du kannst die Einstellung „Do-not-Track“ in deinem Browser aktivieren. Unser Matomo-System ist so konfiguriert, dass es diese Einstellung respektiert.

3. Du kannst mit einem Mausklick unten ein so genanntes Opt-Out-Cookie anlegen, das zwei Jahre Gültigkeit hat. Es hat zur Folge, dass Matomo deine weiteren Besuche nicht registrieren wird. Beachte allerdings, dass das Opt-Out-Cookie gelöscht wird, wenn du alle Cookies löschst.

Google Analytics

Sofern du uns deine Einwilligung erklärt hast, beispielsweise mittels dem Cookie-Banner, den dir bei Betreten unserer Website angezeigt wird, nutzen wir Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, Ca 94043, USA. Mit Google Analytics analysieren wir das Nutzerverhalten auf unserer Website, um die Nutzererfahrung verbessern zu können.

Werden Unterseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

- die IP-Adresse des Nutzers, gekürzt um die letzten zwei Bytes (anonymisiert)

- die aufgerufene Unterseite und Zeitpunkt des Aufrufs

- die Seite, von der der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist (Referrer)

- welcher Browser mit welchen Plugins, welches Betriebssystem und welche Bildschirmauflösung genutzt wird

- die Verweildauer auf der Website

- die Seiten, die von der aufgerufenen Unterseite aus angesteuert werden

Google Analytics verwendet sogenannte Cookies. Dabei handelt es sich um Textdateien, die auf deinem Computer gespeichert werden. In diesem werden Informationen zur Nutzung unserer Website durch den Nutzer gespeichert. Die durch diesen Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung unserer Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Annonymisierung der IP

Wir haben für den Dienst „Google Analytics“ die Annonymisierung der IP-Adresse eingestellt. Dadurch wird deine IP-Adresse von Google innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um zwei Bytes gekürzt. Eine Übermittlung der vollständigen IP-Adresse an Server von Google in den USA findet nur in Ausnahmefällen statt und wenn, wird deine IP-Adresse in diesem Fall von Google in den USA gekürzt. Deine IP-Adresse, wie sie von deinem Browser übermittelt wird, wird dabei nicht mit anderen Diensten und Daten von Google zusammengeführt.

Widerruf der Cookiespeicherung

Du kannst der Speicherung der Cookies betreffend der Nutzung von Google Analytics in den Einstellungen deiner Browser-Software verhindern.

Hierfür stellt Google selbst ein Browserplugin zur Verfügung, welches das sogenannte Opt-Out-Verfahren darstellt. Mit diesem Kannst du nachträglich der Nutzung von Google Analytics widersprechen. Nutze hierfür lediglich folgenden Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Widerspruch Datenerfassung

Du kannst alternativ der Erfassung deiner Daten mittels Google Analytics widersprechen, indem du im Folgenden die Datenerfassung ausschaltest.

Hierbei wird ein sogenannter Opt-Out-Cookie gesetzt. Dieser lässt uns erkennen, dass du der Datenerfassung mittels Google Analytics widersprichst. Wir werden dann keinerlei Informationen zur Nutzung unserer Website von dir erhalten.

Mehr Informationen zu Google Analytics

Weitere Informationen zu Google Analytics findest du in der Datenschutzerklärung von Google selbst unter folgendem Link:

https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Auftrag zur Datenverarbeitung

Mit Google haben wir einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Dabei setzen wir die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei Nutzung von Google Analytics selbstredend um.

Demografische Merkmale

Auf unserer Website nutzen wir die Funktion „demografische Merkmale“, die von Google Analyltics bereitgestellt wird. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Informationen zu Alter, Geschlecht und Interessen des jeweiligen Seitenbesuchers enthalten. Die Daten daraus stammen aus interessenbezogener Webung von Google aus Besucherdaten von Angeboten Dritter. Eine Zuordnung dieser Daten an eine bestimmte Person ist dabei nicht möglich. Diese Funktion kannst du jederzeit Ändern, indem du die entsprechende Funktion in deinem Google-Konto deaktiviert oder die Erfassung deiner Daten durch Google Analytics generell untersagst, wie unter dem Punkt „Widerspruch Datenerfassung“ beschrieben.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, dirch auf der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Einbindung von Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden;

Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,

Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA;

Website: https://cloud.google.com/maps-platform;

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;

Privacy Shield (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung von Daten in den USA): https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TRkEAAW&status=Active;

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de,

Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen: https://adssettings.google.com/authenticated.

Eine Kommunikation mit den Servern von Google findet erst statt, wenn du diesem explizit zustimmst. Die Option hierfür erhältst du, sobald du auf eine unserer Webseiten gelangst, bei welchem Google Maps integriert ist (beispielsweise unsere Standort-Seiten: https://www.baufi-go.de/baufinanzierung-in-oldenburg/)

Kommentarfunktion

Auf unserer Site hast du die Möglichkeit Kommentare in unserem Blog zu hinterlassen. Hierfür werden neben deinem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung deines Kommentars sowie der von dir gewählte Benutzername gespeichert. Darüber hinaus wird deine IP-Adresse

Solltest du im Kommentarbereich angegebene Wahlmöglichkeit „Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere“ nutzen, so wird ein Cookie auf deinem Computer abgelegt.

Speicherdauer der Kommentare

Deine Kommentare auf unserer Site und die damit verbundenen Daten (z.B. die IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Site und zwar so lange, bis der Inhalt, den du kommentiert hast vollständig gelöscht wurde oder wir deinen Kommentar löschen (dies kann zum Beispiel aus rechtlichen Gründen erfolgen, z.B. bei beleidigenden Kommentaren).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst deine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Es genügt, wenn du uns dafür eine formlose E-Mail an info@baufi-go.de schickst. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wir stellen die Kommentarfunktion ausschließlich dafür zur Verfügung, damit ein reger und unkomplizierter Austausch zum Thema des jeweiligen Blogbeitrags vorgenommen werden kann.

 

Borlabs Cookie

Unsere Website verwendet Borlabs Cookie, dassein technisch notwendiges Cookies (borlabs-cookie) setzt, um deine Cookie-Einwilligungen zu speichern.

Borlabs Cookie verarbeitet keinerlei personenbezogenen Daten.

Im Cookie borlabs-cookie werden deine Einwilligungen gespeichert, die Sie beim Betreten der Website gegeben haben. Möchtest du diese Einwilligungen widerrufen, dann lösche einfach das Cookie in deinem Browser. Wenn du die Website neu betrittst/neu lädst, wirst du erneut nach deiner Cookie-Einwilligung gefragt.

Recht auf Auskunft

Nach Art. 15 DSGVO hast du das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob durch uns Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, so hast du ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen, die in Art. 15 DSGVO genannt sind.

Recht auf Berichtigung

Nach Art. 16 DSGVO hast du das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, die dich betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hast du ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Recht auf Löschung

Du hast das Recht von uns zu verlangen, dass dich betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Art. 17 DSGVO.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 
Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Art 20 DSGVO hast du das Recht, die dich betreffenden personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und du hast das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a) o DSGVO der auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 DSGVO hast du das Recht gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Sofern wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, hast du jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung dich betreffender, personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

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