So funktioniert Baufinanzierung
Vom Antrag bis hin zum Einzug in dein Eigenheim.
Vom Antrag bis hin zum Einzug in dein Eigenheim.
Vom Antrag bis hin zum Einzug in dein Eigenheim.
Nachdem du deinen Kaufvertrag unterzeichnet hast, bist du nun glücklicher Immobilien-Eigentümer. Herzlichen Glückwunsch! Was danach noch folgt, kannst du im Folgenden lesen.
Das Notariat erledigt nun weitere Schritte, damit die Eigentumsumschreibung auf deinen Namen erfolgen kann.
Außerdem wird die Eintragung der sogenannten Grundschuld vom Notar in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Grundbuchamt beziehungsweise Amtsgericht durchgeführt. Letztendlich handelt es sich dabei um die Eintragung der Sicherheit zugunsten der finanzierenden Bank. Erst mit Eintragung dieser Sicherheit kann die Bank oder Versicherung das Kapital aus deiner Baufinanzierung an den Verkäufer überweisen, damit die Bezahlung abgeschlossen werden kann.
Der Vorgang der Eigentumsumschreibung und Stellung der Sicherheiten zugunsten der Bank (Grundschuldbestellung) nimmt zwei bis vier Wochen in Anspruch. Der benötigte Zeitrahmen variiert von Region zu Region.
In der Zwischenzeit wird dir der Notar einzelne Posten für seine Dienstleistung in Rechnung stellen. Dazu zählen unter anderem die Beurkundung des Kaufvertrags sowie Auslagen für den Schriftverkehr zwischen Behörde und Notariat. Pauschal kann man mit Kosten in Höhe von 2,00 Prozent des Kaufpreises rechnen. Die anfallenden Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie kannst du hier einsehen.
Wenn es nicht bereits vor der Kreditzusage geschehen ist, wird die Bank nun einen Gutachter für die Besichtigung des von dir frisch erworbenen Objekts beauftragen. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, das zu finanzierende Objekt mindestens einmal in Augenschein genommen zu haben. Oft beauftragen Kreditinstitute hierfür einen externen Dienstleister, welcher die Besichtigung für sie vornimmt.
In der Regel fallen für dich als Kunde keine Kosten für die Besichtigung an. Durch die Zahlung deiner Darlehensrate sind etwaige Kosten für eine Objektbesichtigung abgegolten, sofern die Bank die Kosten hierfür in der Zinskalkulation berücksichtigt hat.
Grundsätzlich ist der Besichtigungstermin dafür da, die bei der Antragstellung getätigten Angaben zum Objekt zu bestätigen. Dies ist ein üblicher Prozess und Routine-Vorgang.
Den Besichtigungsbericht bekommt dabei ausschließlich die auftraggebende Bank. Eine Aushändigung des Besichtigungsberichts an dich findet normalerweise nicht statt. Auch dein Berater bekommt hier vonseiten des Gutachters oder des Kreditinstituts keine Auskünfte.
Das Finanzamt wird dir zwei bis sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags den Grunderwerbsteuerbescheid zukommen lassen.
Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer kann die vollständige Eigentumsumschreibung auf deinen Namen erfolgen. Deshalb ist es wichtig, dass du die Zahlung der Grunderwerbsteuer umgehend nach Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids veranlasst.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht der aktuellen Sätze zur Grunderwerbsteuer findest du hier.
Solltest du mit deiner kreditgebenden Bank die Mitfinanzierung der Kaufnebenkosten vereinbart haben, wirst du hierfür in der Regel den Grunderwerbsteuerbescheid sowie einen sogenannten Auszahlungsschein (auch Zahlungsabruf genannt) erhalten. Diesen musst du an deine Bank schicken, damit diese die Auszahlung für die Grunderwerbsteuer und/oder anderer Kosten für dich durchführen kann.
Wenn du dir unsicher über den weiteren Verlauf sein solltest, ist dein Berater der erste Ansprechpartner für dich und wird dich durch diesen Teil des Auszahlungsprozesses lotsen.
Wenn die Grunderwerbsteuer sowie die sonstigen Kaufnebenkosten gezahlt und die Sicherheiten (Grundschuld) gestellt wurden, wird die Bank auf deine Anweisung hin den Kaufpreis überweisen.
Die Überweisung vonseiten der Bank benötigt üblicherweise ein bis zwei Arbeitstage. In einigen Fällen, beispielsweise in der Urlaubs- und Ferienzeit oder auch bei hohem Anfrageaufkommen, kann dieser Vorgang mehr Zeit benötigen. Sprich am besten deinen Berater an, damit dieser dir die aktuellen Bearbeitungszeiten für die Auszahlung nennen kann. So kannst du dies entsprechend an den Verkäufer des Kaufobjekts kommunizieren, sollte dieser Rückfragen haben.
Nach Auszahlung des vollständigen Darlehens beginnt in der Regel auch der Einzug der Darlehensraten mittels Bankeinzug durch deinen Kreditgeber.
Die erste Darlehensrate in voller Höhe, wie sie im Angebot und auch im Darlehensvertrag ausgewiesen ist, wird generell erst fällig, wenn das Darlehen deiner Baufinanzierung vollständig ausgezahlt ist.
Bis dahin zahlst du ausschließlich den Zinsanteil auf den bereits ausgezahlten Betrag. Die Tilgung beginnt erst, nachdem das Darlehen vollständig abgerufen wurde.
Abweichungen kann es geben, solltest du dich bei der Art der Baufinanzierung für ein Bauspardarlehen (auch Tilgungsaussetzungsdarlehen genannt) entschieden haben. Hier wird nicht direkt getilgt, sondern die Tilgung fließt sozusagen in einen separat abgeschlossenen Bausparvertrag. Diesen Betrag nennt man Sparbeitrag. Solltest du den Sparbeitrag aussetzen wollen, dann halte bitte unbedingt rechtzeitig Rücksprache mit deinem Berater, damit dieser das entsprechende Vorgehen mit der Bank und der Bausparkasse vereinbaren kann.
Da sich die Ratenmodalitäten nicht immer vorhersagen lassen, erfrage im Zweifel die Auszahlungsdetails bei deinem Berater.
Die Darlehensraten werden jeden Monat pünktlich gezahlt, und du hast dich in deinem Eigenheim eingelebt. Was nun?
Eigentum verpflichtet: Auch wenn noch nicht konkret absehbar, werden in Zukunft neben den laufenden wiederkehrenden Kosten wie Grundsteuer und Versicherungsprämien auch Instandhaltungskosten auf dich zukommen.
Daher solltest du rechtzeitig Rücklagen bilden. Als grobe Regel empfiehlt es sich, bei Ein- und Mehrfamilienhäusern 2,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat beiseitezulegen, damit du bei unvorhergesehenen Reparaturen kurzfristig liquide bist.
Bist du im Besitz einer Eigentumswohnung, so zahlst du in der Regel bereits ein Hausgeld, welches für mögliche Instandhaltungs‑, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen verwendet wird. Dennoch solltest du auch hier mindestens 1,00 Euro je Quadratmeter zurücklegen, um für die Zukunft gut gewappnet zu sein.
dann empfehlen wir dir unseren sehr umfangreichen Artikel Die Baufinanzierung. Dort findest du sämtliche Stationen bis zum Einzug in dein Eigenheim noch etwas detaillierter beschrieben.
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir auf unserer Seite für personenbezogene Hauptwörter und Personenbezeichnungen die männliche Form. Die genutzten Begriffe gelten natürlich im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Die Baufi-Go GmbH hat die Geschäftstätigkeit eingestellt.
Wir bedanken uns bei allen Kundinnen und Kunden für das Vertrauen und die stets angenehme Zusammenarbeit.
Diese Website bleibt aufgrund hoher Nachfrage zu Informationszwecken vorerst online. Beachten Sie bitte, dass die Inhalte möglicherweise stellenweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen (hauptsächlich was die News-Beiträge im Blog betrifft). Die generellen Informationen zur Baufinanzierung dürften hingegen für alle Haus-Kauf-Interessierte lesenswert und informativ sein.
Herzliche Grüße,
Ihr Team der Baufi-Go GmbH
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Herzlichen Dank für dein Interesse. Wir unterstützen dich gerne bei der Suche nach einem passenden Angebot zu deiner Baufinanzierung. Sende dieses Kontaktformular ab. Wir melden uns dann kurzfristig bei dir.
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Annahmen während der Zinsbindungszeit | |
Zinsbindungszeit: | 10 Jahre |
Sollzinssatz p.a.: | 0,56% |
Anfänglicher Tilgungssatz: | 2,00% |
Effektiver Jahreszins p.a.: | 0,57% |
Monatliche Darlehensrate | 341,33 EUR |
Bereitstellungsfreie Zeit: | 6 Monate |
Immobilienwert: | 320.000,00 EUR |
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume): | 160.000,00 EUR |
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum: | 7.935,92 EUR |
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit: | 125.966,47 EUR |
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit | |
Gesamtlaufzeit des Darlehens: | 44 Jahre |
Anzahl der monatlichen Darlehensraten: | 528 |
Gesamtbetrag: | 180.602,86 EUR |
Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.
Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:
Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und hat für uns höchste Priorität. Zur Erstellung von Finanzierungsangeboten für eine Baufinanzierung ist es zwangsläufig erforderlich, einige Informationen und personenbezogener, sensibler Daten einzuholen.
Im Folgenden möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir von dir in welchem Umfang erheben und verarbeiten.
Michel Jessat
E-Mail: info@baufi-go.de
Für Fragen zum Datenschutz oder für die Ausübung der dir zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche wende dich bitte an uns mit Hilfe der oben stehenden Kontaktdaten.
Um ein Angebot für eine Baufinanzierung bereitstellen zu können, greifen wir auf ein auf Baufinanzierung spezialisiertes Netzwerk von Beratern zurück. An diese Berater werden die für die Erstellung eines Angebotes erforderlichen Daten, die wir über die auf unserer Website implementierten Anfragefunktion für Angebote von dir erhalten, übertragen.
Solltest du eine telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben, so wird, für den Falle einer etwaig erforderlichen Rückfrage, der für dein Vorhaben von uns zugewiesene Berater dich telefonisch kontaktieren. Eine konkrete Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot von unseren angebundenen Partnern betreut wird, findest du unter den folgenden Links:
https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/
https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/
Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:
- Angebotsvergleich:
Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.
Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:
https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/
- Erstangebot:
Fragst du uns über die Funktion „Erstangebot“ an, so sind mehr Daten zur Eingabe von dir erforderlich, damit unsere Partner ein Angebot für dich erstellen können.
Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:
https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/
Rechtsgrundlage für die jeweilige Weitergabe der Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, da du mit mit Absenden deiner Anfrage via „Erstangebot“ oder auch „Angebotsupload“ in die entsprechende Weitergabe der Daten eingewilligt hast.
Dein Berater, unser Partner, wird sich auf elektronischem (E-Mail) oder auch telefonischem Wege, sofern von dir gewünscht, mit dir in Verbindung setzen, um dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, sobald dieser die Daten aus deiner Anfrage an uns von uns erhalten hat.
Möchtest du, dass dein Berater dich weiterhin betreut, dann ist Rechtsgrundlage der entsprechenden Verarbeitung deiner Daten der Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, da deine Daten für die Durchführung des entsprechenden Vertrages erforderlich sind.
Die Löschung der von dir übertragenen Daten über die Funktion „Erstangebot“ oder „Angebotsvergleich“ erfolgt nach Ablauf der für diese aufgrund der jeweiligen Tätigkeit bestehenden, gesetzlichen Bestimmungen und Aufbewahungsfristen. Deine Daten werden daher aus unserem Bestand gelöscht, sobald diese an deinen Berater, unseren Partner, übertragen sind, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang deiner Anfrage an uns.
Unsere Website wird bei einem externen Anbieter gehostet. Dabei werden die personenbezogenen Daten, die auf unserer Website erfasst werden, auf den Servern unseres Hosters gespeichert. Bei den gespeicherten Daten kann es sich um folgendes handeln:
sowie sonstige Informationen, die über unsere Website generiert werden.
Der Einsatz des Hosters für den Betrieb unserer Site ist essenziell. Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Außerdem dient das externe Hosting dem Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Internetpräsenz und der Inhalte und Angebote, die wir darauf bereitstellen. Rechtgsgundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.
Wir nutzen auf unserer Seite aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen zur Angebotserstellung zu deiner Baufinanzierung, die du an uns als Seitenbetreiber sendest, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennst du daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt. AUßerdem findest du ein Schloss-Symbol in der Adresszeile deines Browsers.
Daten, die du an uns übermittelst, können nicht von Dritten mitgelesen werden, wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist.
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Google bietet weitere Informationen, unter anderem zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung, unter folgenden Links an:
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Die mit Matomo erhobenen Daten werden werden auf unseren eigenen Servern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
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Widerspruch Datenerfassung
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Mehr Informationen zu Google Analytics
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Demografische Merkmale
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Auf unserer Site hast du die Möglichkeit Kommentare in unserem Blog zu hinterlassen. Hierfür werden neben deinem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung deines Kommentars sowie der von dir gewählte Benutzername gespeichert. Darüber hinaus wird deine IP-Adresse
Solltest du im Kommentarbereich angegebene Wahlmöglichkeit „Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere“ nutzen, so wird ein Cookie auf deinem Computer abgelegt.
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Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.
Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
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