Wohn­kom­fort erhö­hen, ener­ge­tisch sanie­ren oder umfang­reich umbau­en. Alles, was Sie rund um zum The­ma Moder­ni­sie­ren und Sanie­ren wis­sen müs­sen, erfah­ren Sie hier. 

Moder­ni­sie­ren und sanieren

Moder­ni­sie­run­gen sind vielfältig

Ob das Rei­hen­haus, wel­ches eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung benö­tigt, um Ener­gie­kos­ten zu spa­ren, oder eine voll­stän­dig neue Raum­ge­stal­tung der Alt­bau-Immo­bi­lie: Moder­ni­sie­run­gen stel­len sich als viel­fäl­ti­ger und umfang­rei­cher Teil­be­reich eines Bau­fi­nan­zie­rungs­vor­ha­bens dar. Im Fol­gen­den klä­ren wir Begriff­lich­kei­ten und geben Tipps zum Modernisieren.

Moder­ni­sie­ren und Sanie­ren – Die Begrifflichkeiten

Sanieren und Modernisieren als Teil einer Baufinanzierung
Die Unter­schei­dung der ver­schie­de­nen Begrif­fe ist für die Auf­stel­lung einer Bau­fi­nan­zie­rung von beson­de­rer Wichtigkeit.

Zual­ler­erst möch­ten wir klä­ren, wann man über­haupt von einer Moder­ni­sie­rung spricht. Dabei schau­en wir auch, wo es Abgren­zun­gen zu ande­ren Begriff­lich­kei­ten gibt, die oft­mals fälsch­li­cher­wei­se zur Moder­ni­sie­rung gezählt werden.

Moder­ni­sie­run­gen

Zu den Moder­ni­sie­run­gen zäh­len unter ande­rem fol­gen­de Maßnahmen:

  • Wär­me­däm­mung (ener­ge­ti­sche Sanierung)
  • Erneue­rung von Sanitäranlagen
  • Erneue­rung von Elektroleitungen
  • Aus­tausch von Heizungsanlagen
  • Umbau­maß­nah­men, die Bar­rie­re­frei­heit ermög­li­chen oder verbessern
  • Erneue­rung der Dacheindeckung
 

Reno­vie­run­gen

Oft wer­den Reno­vie­run­gen fälsch­li­cher­wei­se als Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­me bezeich­net. Typi­sche Maß­nah­men an Immo­bi­li­en, die man als Reno­vie­run­gen bezeich­net, kön­nen zum Bei­spiel sein:

  • Tape­zie­rung von Innenräumen
  • Erneue­rung von Bodenbelägen
  • Strei­chen der Außenfassade
Maß­nah­men, die zur Kate­go­rie Reno­vie­run­gen gehö­ren, zie­len somit auf eine opti­sche Ver­bes­se­rung des Objekt­zu­stands ab.
 

Sanie­run­gen

Von den Maß­nah­men der Moder­ni­sie­rung und Reno­vie­rung abge­grenzt wird die Sanie­rung. Hier­zu zäh­len fol­gen­de Maßnahmen:

  • Schim­mel­be­sei­ti­gung
  • Repa­ra­tur einer undich­ten Dacheindeckung
  • Besei­ti­gung von Was­ser­schä­den im Kellerbereich

Von Sanie­run­gen spricht man somit, wenn es um die Repa­ra­tur von Män­geln an einem Gebäu­de geht.

Erwähnt sei an die­ser Stel­le, dass vie­le Maß­nah­men inein­an­der über­grei­fen und eine zuvor als Reno­vie­rung bezeich­ne­te Maß­nah­me zu den Moder­ni­sie­run­gen zäh­len kann. Bei­spiels­wei­se fällt bei der Däm­mung der Außen­fas­sa­de in der Regel auch das anschlie­ßen­de Strei­chen die­ser an. In einem sol­chen Fall zählt die Teil­maß­nah­me der Reno­vie­rung unter die Kate­go­rie der Moder­ni­sie­rung. Auf­grund die­ser Abhän­gig­kei­ten und der dadurch ent­ste­hen­den Kom­ple­xi­tät der Begriff­lich­kei­ten ist es anzu­ra­ten, das Vor­ha­ben mit unse­ren Bera­tern recht­zei­tig aus­führ­lich zu bespre­chen, da die kor­rek­te Kate­go­ri­sie­rung der jewei­li­gen Maß­nah­me Ein­fluss auf die Finan­zier­bar­keit des Pro­jekts und die Kon­di­tio­nen der Finan­zie­rung haben.

In aller Kür­ze zusammengefasst

Moder­ni­sie­ren bedeu­tet ver­bes­sern - sanie­ren bedeu­tet repa­rie­ren - reno­vie­ren bedeu­tet ver­schö­nern

Finan­zie­rung von Küchen

Der Kauf und Ein­bau einer Küche zählt weder zu den Modernisierungs‑, noch zu den Sanie­rungs- oder Reno­vie­rungs­maß­nah­men. Küchen wer­den wie Mobi­li­ar bewer­tet. Aus die­sem Grund gestal­tet sich die Finan­zie­rung einer Küche oft­mals schwie­rig, wenn auch nicht unmög­lich. Im Zwei­fel sprich dei­nen Bera­ter direkt auf die­sen Punkt an.

Moder­ni­sie­ren und Sanie­ren – Die Finanzierung

Die Finanzierung von Modernisierungen
Moder­ni­sie­run­gen las­sen sich auf vie­len Wegen finanzieren.

Moder­ni­sie­run­gen las­sen sich bei vie­len Kre­dit­ge­bern in Form einer übli­chen Bau­fi­nan­zie­rung rea­li­sie­ren. Je nach Kapi­tal­be­darf und Vor­ha­ben gibt es dabei ver­schie­dens­te Möglichkeiten.

Klas­si­scher Immobilienkredit

Hier­bei han­delt es sich um die klas­si­sche Bau­fi­nan­zie­rung bei der Haus­bank oder Spar­kas­se. Die Kri­te­ri­en und Kon­di­tio­nen wer­den dabei ana­log zu ande­ren Arten der Bau­fi­nan­zie­rung von dem poten­zi­el­len Kre­dit­ge­ber vor­ge­ge­ben. Aus­schlag­ge­bend für den zu erhal­ten­den Zins­satz ist hier beson­ders das Ver­hält­nis von Markt­wert der zu moder­ni­sie­ren­den Immo­bi­lie und Höhe der Moder­ni­sie­rungs­kos­ten zur Kre­dit­sum­me. Über den klas­si­schen Immo­bi­li­en­kre­dit las­sen sich in der Regel sowohl Moder­ni­sie­run­gen als auch Sanie­rungs­maß­nah­men finan­zie­ren. Die Finan­zie­rung von Reno­vie­run­gen, also Maß­nah­men, die pri­mär der opti­schen Ver­bes­se­rung die­nen, las­sen sich hin­ge­gen meist nur schwer oder gar nicht dar­stel­len. Der Grund: Moder­ni­sie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men wer­den als wert­stei­gern­de bezie­hungs­wei­se wert­erhal­ten­de Maß­nah­men bezeich­net, was bei Reno­vie­rungs­maß­nah­men nicht der Fall ist. Lan­ge Dar­le­hens­lauf­zei­ten, Son­der­til­gungs­mög­lich­kei­ten (nach Ver­ein­ba­rung) und meist güns­ti­ge Zins­sät­ze sind die Vor­tei­le des klas­si­schen Immo­bi­li­en­kre­dits. Die Ein­tra­gung einer zusätz­li­chen Grund­schuld auf dem zu moder­ni­sie­ren­den Objekt ist obligatorisch.

KfW-För­der­dar­le­hen

Für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­run­gen und auch für Sanie­rungs­maß­nah­men bie­tet der Staat diver­se För­der­dar­le­hen an. Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau bie­tet dabei För­der­pro­gram­me für bar­rie­re­frei­es Woh­nen, zur Umstel­lung von Hei­zungs­an­la­gen auf erneu­er­ba­re Ener­gien sowie vie­le wei­te­re Maß­nah­men. Mit­un­ter wer­den auch Til­gungs­zu­schüs­se gewährt. Dabei wird ein Teil des von der För­der­bank auf­ge­nom­me­nen Kre­dit­be­trags voll­stän­dig erlas­sen. Außer­dem zeich­nen sich die För­der­dar­le­hen der KfW-Bank durch beson­ders nied­ri­ge Zins­sät­ze aus. Eine Finan­zie­rung von Reno­vie­rungs­maß­nah­men ist mit den För­der­dar­le­hen der KfW-Bank jedoch nicht mög­lich. För­der­dar­le­hen der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau wer­den gene­rell über die Haus­bank bean­tragt. Eine Über­sicht poten­zi­el­ler För­der­dar­le­hen fin­dest du hier und auch direkt auf der Inter­net­sei­te der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau.

Spe­zi­el­ler Modernisierungskredit

Vie­le Kre­dit­in­sti­tu­te bie­ten eige­ne, spe­zi­el­le Dar­le­hen zur Finan­zie­rung von Moder­ni­sie­rungs- und Sanie­rungs­pro­jek­ten an. Der Vor­teil bei die­sen liegt oft­mals in der unkom­pli­zier­te­ren Bean­tra­gung und oft deut­lich kür­ze­ren Bear­bei­tungs­zeit des Kre­dit­wun­sches. Zudem ist für die­se spe­zi­el­len Moder­ni­sie­rungs­kre­di­te meist kei­ne Grund­schuld­ein­tra­gung nötig, sodass der Gang zum Notar ent­fällt. In den meis­ten Fäl­len las­sen sich die­se von Kre­dit­in­sti­tu­ten spe­zi­ell für Moder­ni­sie­run­gen ange­bo­te­nen Dar­le­hen bis zu einer gewis­sen Sum­me auch für Reno­vie­run­gen nut­zen. Neben den bereits auf­ge­zähl­ten Vor­tei­len die­ser Finan­zie­rungs­art zeich­net sich der spe­zi­el­le Moder­ni­sie­rungs­kre­dit aller­dings auch durch ein in der Regel höhe­res Zins­ni­veau aus. Begrün­det ist dies in eben­je­nen Vor­tei­len: der Mög­lich­keit, Reno­vie­rungs­maß­nah­men mit­zu­fi­nan­zie­ren, die nicht als wert­stei­gernd oder wert­erhal­tend ange­se­hen wer­den, sowie der Ver­zicht auf eine Grund­schuld­ein­tra­gung. Dar­über hin­aus ist die Lauf­zeit­ge­stal­tung eines sol­chen Moder­ni­sie­rungs­kre­dits begrenzt: Spe­zi­el­le Moder­ni­sie­rungs­kre­di­te müs­sen meist inner­halb von zehn Jah­ren abbe­zahlt sein.

Bau­spar­ver­trag

Auch mit einem Bau­spar­ver­trag las­sen sich Modernisierungs‑, Sanie­rungs- und teils auch Reno­vie­rungs­maß­nah­men finan­zie­ren. Wie zins­güns­tig die­se Form der Finan­zie­rung aus­fällt, hängt jedoch von den Kon­di­tio­nen des Bau­spar­ver­trags ab. Bei Finan­zie­run­gen mit­tels eines Bau­spar­ver­trags ist gene­rell vor­ab die soge­nann­te Bespa­rung eines sol­chen erfor­der­lich, um über­haupt ein Dar­le­hen zu erhal­ten. Die­se Spar­pha­se dau­ert übli­cher­wei­se, abhän­gig von der Höhe des benö­tig­ten Kapi­tals, meh­re­re Jah­re. Somit stellt sich die Finan­zie­rung von Moder­ni­sie­run­gen mit­tels eines Bau­spar­ver­trags auf den ers­ten Blick als zu unfle­xi­bel für kurz­fris­ti­ge Moder­ni­sie­rungs­pro­jek­te dar. Aller­dings bie­ten vie­le Bau­spar­kas­sen eine soge­nann­te Vor­fi­nan­zie­rung des Bau­spar­ver­trags an, sodass man als Inter­es­sent den­noch unmit­tel­bar in den Genuss eines Dar­le­hens kom­men kann. Model­le die­ser Art kön­nen sich aller­dings recht kom­plex dar­stel­len, wes­halb eine beson­ders inten­si­ve Ana­ly­se ange­ra­ten ist. Wie ein Bau­spar­ver­trag gene­rell funk­tio­niert, erläu­tern wir hier für dich.

Kapi­tal­be­schaf­fung

Die­se Art, eine Moder­ni­sie­rung, Sanie­rung oder auch Reno­vie­rung zu finan­zie­ren, rich­tet sich pri­mär an Men­schen, die eine wei­te­re, im Ide­al­fall bereits abbe­zahl­te Immo­bi­lie besit­zen. Bei der Kapi­tal­be­schaf­fung wird eine Grund­schuld nicht auf dem zu moder­ni­sie­ren­den, son­dern auf einem ande­ren Objekt ein­ge­tra­gen. Die zu moder­ni­sie­ren­de Immo­bi­lie wird dabei nicht (zwangs­läu­fig) belas­tet. Die Kon­di­tio­nen für eine Kapi­tal­be­schaf­fung ori­en­tie­ren sich an den Zins­sät­zen für einen klas­si­schen Immo­bi­li­en­kre­dit. Die­se Form der Finan­zie­rung stellt bei­spiels­wei­se eine adäqua­te Lösung dar, wenn die zu finan­zie­ren­de Immo­bi­lie von der finan­zie­ren­den Bank als nicht aus­rei­chen­de Sicher­heit ange­se­hen wird. Dies kann unter ande­rem der Fall sein, wenn die Finan­zie­rung von nicht wert­stei­gern­den oder wert­erhal­ten­den Maß­nah­men in hoher Sum­me erfolgt. Auch eine Kom­bi­na­ti­on aus klas­si­schem Immo­bi­li­en­kre­dit und Kapi­tal­be­schaf­fung ist mög­lich und kann dazu bei­tra­gen, eine zunächst nicht mach­bar erschei­nen­de Finan­zie­rung doch noch rea­li­sie­ren zu können.

Moder­ni­sie­ren und Sanie­ren – Tipps für die Finanzierung

Sorg­fäl­tig kalkulieren

Ob Moder­ni­sie­rung, Sanie­rung oder Reno­vie­rung: Kal­ku­lier dein Vor­ha­ben mög­lichst prä­zi­se, bevor du Ange­bo­te zu dei­nem Pro­jekt ein­holst. Nur mit einer stich­hal­ti­gen, sorg­fäl­ti­gen Auf­stel­lung der anfal­len­den Kos­ten kannst du ent­spre­chend kon­kret kal­ku­lier­te Zins­kon­di­tio­nen erhal­ten. Pla­ne bei beson­ders umfang­rei­chen Vor­ha­ben idea­ler­wei­se auch einen finan­zi­el­len Puf­fer ein, damit du für even­tu­el­le Mehr­kos­ten gewapp­net bist. Sofern du eini­ge Moder­ni­sie­run­gen selbst­stän­dig durch­führst, berück­sich­ti­ge dies bei einer Kos­ten­auf­stel­lung mit einem sepa­ra­ten Pos­ten, indem du die­se als Eigen­leis­tun­gen kennzeichnest.

Alle Optio­nen nutzen

Nutz nicht nur den klas­si­schen Immo­bi­li­en­kre­dit zur Finan­zie­rung dei­ner Wunsch­maß­nah­men. Lass dir auch Ange­bo­te zu den oben genann­ten übri­gen Finan­zie­rungs­for­men geben. Nicht sel­ten fal­len Son­der­ak­tio­nen man­cher Kre­dit­ge­ber güns­ti­ger aus als der mit Zusatz­si­cher­hei­ten abge­si­cher­te Immo­bi­li­en­kre­dit. Auch die Ein­brin­gung von Zusatz­si­cher­hei­ten, bei­spiels­wei­se in Form einer wei­te­ren Immo­bi­lie, kann den Zins­satz deut­lich ver­bes­sern. Unse­re Bau­fi-Pro­fis von Bau­fi-Go hel­fen dir gern bei die­sem Anlie­gen weiter.

Selbst Hand anlegen

Du kannst viel Kapi­tal und auch Zins­kos­ten spa­ren, wenn du Eigen­leis­tun­gen, auch Mus­kel­hy­po­thek genannt, ein­bringst. Das bedeu­tet: Inves­tierst du Fleiß und Arbeits­zeit in dei­ne Moder­ni­sie­rung, wird dies von den meis­ten Kre­dit­ge­bern in Form eines Zins­nach­las­ses hono­riert. Soll­test du selbst nicht über etwai­ge Kennt­nis­se oder hand­werk­li­ches Geschick ver­fü­gen, so kön­nen dir auch Bekann­te und Ver­wand­te behilf­lich sein. Wich­tig ist, dass Eigen­leis­tun­gen mit dei­nem Bera­ter kom­mu­ni­ziert wer­den, sodass die­ser die­sen Umstand bei der Kon­di­ti­ons­er­mitt­lung berück­sich­ti­gen kann.

Vor­be­rei­tun­gen zur Finan­zie­rung von Modernisierungen

Bera­tung einholen

Die Viel­zahl von Finanzierungs­möglichkeiten macht die Suche nach der pas­sen­den Finan­zie­rung für Moder­ni­sie­run­gen nicht immer leicht. Die unter­schied­lichs­ten Anfor­de­run­gen von Kre­dit­ge­bern an die ein­zel­nen Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men müs­sen bei der Wahl des Finan­zie­rungs­part­ners sorg­fäl­tig abge­stimmt wer­den. Auch eine bereits bestehen­de Bau­fi­nan­zie­rung kann die Anzahl an poten­zi­el­len Kre­dit­in­sti­tu­ten in nicht uner­heb­li­chem Maße beein­flus­sen. Eine aus­führ­li­che Bera­tung zu För­der- und Finanzierungs­möglichkeiten mit einem Bera­ter ist daher vor Aus­füh­rung wei­te­rer Schrit­te empfehlenswert.

Über För­der­mit­tel erkundigen

Bund und Län­der bie­ten für Moder­ni­sie­rungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men eini­ge För­der­dar­le­hen an, wel­che die Finan­zie­rung signi­fi­kant ver­güns­ti­gen kön­nen. Deutsch­land­weit bie­tet die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau dabei inter­es­san­te För­der­kre­di­te an. Am Ort der zu sanie­ren­den Immo­bi­lie kommt dar­über hin­aus unter Umstän­den auch eine För­der­bank des jewei­li­gen Bun­des­lan­des in Fra­ge. Um den Über­blick zu behal­ten und eine ers­te Ein­schät­zung zu den poten­zi­el­len För­der­mit­teln zu erhal­ten, haben wir eine Zusam­men­stel­lung von Bun­des- und lan­des­wei­ten För­der­mit­teln zusammengestellt.

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Liebe Kundinnen und Kunden

Die Baufi-Go GmbH hat die Geschäftstätigkeit eingestellt.

Wir bedanken uns bei allen Kundinnen und Kunden für das Vertrauen und die stets angenehme Zusammenarbeit.

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Herzliche Grüße,

Ihr Team der Baufi-Go GmbH

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Repräsentatives Beispiel

Annahmen während der Zinsbindungszeit
Zinsbindungszeit:10 Jahre
Sollzinssatz p.a.:0,56%
Anfänglicher Tilgungssatz:2,00%
Effektiver Jahreszins p.a.:0,57%
Monatliche Darlehensrate341,33 EUR
Bereitstellungsfreie Zeit:6 Monate
Immobilienwert:320.000,00 EUR
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume):160.000,00 EUR
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum:7.935,92 EUR
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit:125.966,47 EUR
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit
Gesamtlaufzeit des Darlehens:44 Jahre
Anzahl der monatlichen Darlehensraten:528
Gesamtbetrag:180.602,86 EUR

Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.

Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:

  • Gebundener Sollzins: 0,75 %
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Beleihungswert: 55 %
  • Tilgung: 2,00 %
  • Absicherung: erstrangige Grundschuld im Grundbuch der Immobilie
  • Vermögenssituation: gesichertes Angestelltenverhältnis; keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien
  • Auszahlung: in einer Summe

Baufi-Go Datenschutzerklärung

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und hat für uns höchste Priorität. Zur Erstellung von Finanzierungsangeboten für eine Baufinanzierung ist es zwangsläufig erforderlich, einige Informationen und personenbezogener, sensibler Daten einzuholen.

Im Folgenden möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir von dir in welchem Umfang erheben und verarbeiten.

 

Verantwortlicher

Michel Jessat
E-Mail: info@baufi-go.de

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Solltest du eine telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben, so wird, für den Falle einer etwaig erforderlichen Rückfrage, der für dein Vorhaben von uns zugewiesene Berater dich telefonisch kontaktieren. Eine konkrete Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot von unseren angebundenen Partnern betreut wird, findest du unter den folgenden Links:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:

- Angebotsvergleich

Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

- Erstangebot

Fragst du uns über die Funktion „Erstangebot“ an, so sind mehr Daten zur Eingabe von dir erforderlich, damit unsere Partner ein Angebot für dich erstellen können.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

Rechtsgrundlage für die jeweilige Weitergabe der Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, da du mit mit Absenden deiner Anfrage via „Erstangebot“ oder auch „Angebotsupload“ in die entsprechende Weitergabe der Daten eingewilligt hast. 

Dein Berater, unser Partner, wird sich auf elektronischem (E-Mail) oder auch telefonischem Wege, sofern von dir gewünscht, mit dir in Verbindung setzen, um dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, sobald dieser die Daten aus deiner Anfrage an uns von uns erhalten hat.

Möchtest du, dass dein Berater dich weiterhin betreut, dann ist Rechtsgrundlage der entsprechenden Verarbeitung deiner Daten der Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, da deine Daten für die Durchführung des entsprechenden Vertrages erforderlich sind.

Die Löschung der von dir übertragenen Daten über die Funktion „Erstangebot“ oder „Angebotsvergleich“ erfolgt nach Ablauf der für diese aufgrund der jeweiligen Tätigkeit bestehenden, gesetzlichen Bestimmungen und Aufbewahungsfristen. Deine Daten werden daher aus unserem Bestand gelöscht, sobald diese an deinen Berater, unseren Partner, übertragen sind, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang deiner Anfrage an uns.

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Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

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Webanalyse mittels Matomo

 Wir nutzen auf dieser Website die Open-Source-Software „Matomo“ (www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland. Die Software setzt ein Cookie (eine Textdatei) auf deinem Recher, mit dem dein Browser wiedererkannt werden kann. Werden Unterseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

- die IP-Adresse des Nutzers, gekürzt um die letzten zwei Bytes (anonymisiert)

- die aufgerufene Unterseite und Zeitpunkt des Aufrufs

- die Seite, von der der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist (Referrer)

- welcher Browser mit welchen Plugins, welches Betriebssystem und welche Bildschirmauflösung genutzt wird

- die Verweildauer auf der Website

- die Seiten, die von der aufgerufenen Unterseite aus angesteuert werden

Die mit Matomo erhobenen Daten werden werden auf unseren eigenen Servern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage, auf der wir mittels Matomo personenbezogene Daten verarbeiten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, den Nutzer der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Widerspruchsmöglichkeit

Gegen die Aufzeichnung der Daten in der oben beschriebenen Weise kannst du auf drei verschiedene Weisen Widerspruch einlegen:

1. Du kannst die Ablage von Cookies in deinem Browser ganz unterbinden. Das führt allerdings dazu, dass du möglicherweise manche Funktionen unserer Website nicht mehr nutzen kannst, die zwingend eine Identifizierung voraussetzen (Warenkorb, Bestellungen, persönliche Einstellungen o.ä.)

2. Du kannst die Einstellung „Do-not-Track“ in deinem Browser aktivieren. Unser Matomo-System ist so konfiguriert, dass es diese Einstellung respektiert.

3. Du kannst mit einem Mausklick unten ein so genanntes Opt-Out-Cookie anlegen, das zwei Jahre Gültigkeit hat. Es hat zur Folge, dass Matomo deine weiteren Besuche nicht registrieren wird. Beachte allerdings, dass das Opt-Out-Cookie gelöscht wird, wenn du alle Cookies löschst.

Google Analytics

Sofern du uns deine Einwilligung erklärt hast, beispielsweise mittels dem Cookie-Banner, den dir bei Betreten unserer Website angezeigt wird, nutzen wir Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, Ca 94043, USA. Mit Google Analytics analysieren wir das Nutzerverhalten auf unserer Website, um die Nutzererfahrung verbessern zu können.

Werden Unterseiten unserer Webseite aufgerufen, so werden folgende Daten gespeichert:

- die IP-Adresse des Nutzers, gekürzt um die letzten zwei Bytes (anonymisiert)

- die aufgerufene Unterseite und Zeitpunkt des Aufrufs

- die Seite, von der der Nutzer auf unsere Webseite gelangt ist (Referrer)

- welcher Browser mit welchen Plugins, welches Betriebssystem und welche Bildschirmauflösung genutzt wird

- die Verweildauer auf der Website

- die Seiten, die von der aufgerufenen Unterseite aus angesteuert werden

Google Analytics verwendet sogenannte Cookies. Dabei handelt es sich um Textdateien, die auf deinem Computer gespeichert werden. In diesem werden Informationen zur Nutzung unserer Website durch den Nutzer gespeichert. Die durch diesen Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung unserer Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Annonymisierung der IP

Wir haben für den Dienst „Google Analytics“ die Annonymisierung der IP-Adresse eingestellt. Dadurch wird deine IP-Adresse von Google innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um zwei Bytes gekürzt. Eine Übermittlung der vollständigen IP-Adresse an Server von Google in den USA findet nur in Ausnahmefällen statt und wenn, wird deine IP-Adresse in diesem Fall von Google in den USA gekürzt. Deine IP-Adresse, wie sie von deinem Browser übermittelt wird, wird dabei nicht mit anderen Diensten und Daten von Google zusammengeführt.

Widerruf der Cookiespeicherung

Du kannst der Speicherung der Cookies betreffend der Nutzung von Google Analytics in den Einstellungen deiner Browser-Software verhindern.

Hierfür stellt Google selbst ein Browserplugin zur Verfügung, welches das sogenannte Opt-Out-Verfahren darstellt. Mit diesem Kannst du nachträglich der Nutzung von Google Analytics widersprechen. Nutze hierfür lediglich folgenden Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Widerspruch Datenerfassung

Du kannst alternativ der Erfassung deiner Daten mittels Google Analytics widersprechen, indem du im Folgenden die Datenerfassung ausschaltest.

Hierbei wird ein sogenannter Opt-Out-Cookie gesetzt. Dieser lässt uns erkennen, dass du der Datenerfassung mittels Google Analytics widersprichst. Wir werden dann keinerlei Informationen zur Nutzung unserer Website von dir erhalten.

Mehr Informationen zu Google Analytics

Weitere Informationen zu Google Analytics findest du in der Datenschutzerklärung von Google selbst unter folgendem Link:

https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Auftrag zur Datenverarbeitung

Mit Google haben wir einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Dabei setzen wir die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei Nutzung von Google Analytics selbstredend um.

Demografische Merkmale

Auf unserer Website nutzen wir die Funktion „demografische Merkmale“, die von Google Analyltics bereitgestellt wird. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Informationen zu Alter, Geschlecht und Interessen des jeweiligen Seitenbesuchers enthalten. Die Daten daraus stammen aus interessenbezogener Webung von Google aus Besucherdaten von Angeboten Dritter. Eine Zuordnung dieser Daten an eine bestimmte Person ist dabei nicht möglich. Diese Funktion kannst du jederzeit Ändern, indem du die entsprechende Funktion in deinem Google-Konto deaktiviert oder die Erfassung deiner Daten durch Google Analytics generell untersagst, wie unter dem Punkt „Widerspruch Datenerfassung“ beschrieben.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, dirch auf der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Einbindung von Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden;

Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,

Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA;

Website: https://cloud.google.com/maps-platform;

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;

Privacy Shield (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung von Daten in den USA): https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TRkEAAW&status=Active;

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de,

Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen: https://adssettings.google.com/authenticated.

Eine Kommunikation mit den Servern von Google findet erst statt, wenn du diesem explizit zustimmst. Die Option hierfür erhältst du, sobald du auf eine unserer Webseiten gelangst, bei welchem Google Maps integriert ist (beispielsweise unsere Standort-Seiten: https://www.baufi-go.de/baufinanzierung-in-oldenburg/)

Kommentarfunktion

Auf unserer Site hast du die Möglichkeit Kommentare in unserem Blog zu hinterlassen. Hierfür werden neben deinem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung deines Kommentars sowie der von dir gewählte Benutzername gespeichert. Darüber hinaus wird deine IP-Adresse

Solltest du im Kommentarbereich angegebene Wahlmöglichkeit „Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere“ nutzen, so wird ein Cookie auf deinem Computer abgelegt.

Speicherdauer der Kommentare

Deine Kommentare auf unserer Site und die damit verbundenen Daten (z.B. die IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Site und zwar so lange, bis der Inhalt, den du kommentiert hast vollständig gelöscht wurde oder wir deinen Kommentar löschen (dies kann zum Beispiel aus rechtlichen Gründen erfolgen, z.B. bei beleidigenden Kommentaren).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst deine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Es genügt, wenn du uns dafür eine formlose E-Mail an info@baufi-go.de schickst. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wir stellen die Kommentarfunktion ausschließlich dafür zur Verfügung, damit ein reger und unkomplizierter Austausch zum Thema des jeweiligen Blogbeitrags vorgenommen werden kann.

 

Borlabs Cookie

Unsere Website verwendet Borlabs Cookie, dassein technisch notwendiges Cookies (borlabs-cookie) setzt, um deine Cookie-Einwilligungen zu speichern.

Borlabs Cookie verarbeitet keinerlei personenbezogenen Daten.

Im Cookie borlabs-cookie werden deine Einwilligungen gespeichert, die Sie beim Betreten der Website gegeben haben. Möchtest du diese Einwilligungen widerrufen, dann lösche einfach das Cookie in deinem Browser. Wenn du die Website neu betrittst/neu lädst, wirst du erneut nach deiner Cookie-Einwilligung gefragt.

Recht auf Auskunft

Nach Art. 15 DSGVO hast du das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob durch uns Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, so hast du ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen, die in Art. 15 DSGVO genannt sind.

Recht auf Berichtigung

Nach Art. 16 DSGVO hast du das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, die dich betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hast du ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Recht auf Löschung

Du hast das Recht von uns zu verlangen, dass dich betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Art. 17 DSGVO.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 
Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Art 20 DSGVO hast du das Recht, die dich betreffenden personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und du hast das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a) o DSGVO der auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 DSGVO hast du das Recht gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Sofern wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, hast du jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung dich betreffender, personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

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