Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) macht zur Einhaltung der gesetzlich verbindlichen Klimaziele Ernst: Zum 24. Januar 2020 treten für das Förderdarlehen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ diverse Änderungen im Hinblick auf Konditionen und Darlehensstruktur in Kraft. Dies macht die Förderprogramme der KfW Energieeffizient bauen und sanieren zinsgünstiger und abermals attraktiver für zukünftige Bauherr/innen.
Was ist das „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-Förderdarlehen?
Bei dem KfW-Förderdarlehen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ handelt es sich im Grunde um vier Förderdarlehen für den Erwerb und die Sanierung besonders energieeffizient errichteten Wohnraums.
„Energieeffizient Sanieren“ (KfW 151 und 152)
Du sanierst ein Gebäude umfangreich oder erwirbst ein Objekt, welches umfangreich saniert wurde? Dann kannst du mit dem KfW-151/152-Förderdarlehen deine Baufinanzierung erweitern und von attraktiven Zins- und Tilgungszuschüssen profitieren.
„Energieeffizient Bauen“ (KfW 153)
Wenn du ein besonders energieeffizientes Wohngebäude errichtest oder über einen Bauträger erwirbst, hast du die Möglichkeit, die Baufinanzierung mit einem KfW-Förderdarlehen für energieeffizientes Bauen sinnvoll zu ergänzen. Dabei bietet die KfW-Bankengruppe nicht nur günstige Zinssätze, sondern auch attraktive Tilgungszuschüsse an. Das bedeutet: Es gibt für besonders energieeffiziente Immobilien Geld vom Staat geschenkt.
„Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430)
Hierbei handelt es sich um ein weiteres, ergänzendes Darlehen, welches die energetische Sanierung von Wohngebäuden fördert. Auch hier winken ein besonders zinsgünstiges Darlehen und ein attraktiver Tilgungszuschuss, mit welchem der Staat dich bei der Rückzahlung des Förderdarlehens unterstützt.
Alle Förderdarlehen haben eines gemein: Die Begleitung der förderfähigen Maßnahmen muss durch einen Experten für Energieeffizienz begleitet werden. Diese KfW-Energieberater sind deutschlandweit tätig und von der KfW-Bankengruppe entsprechend zertifiziert. Einen Experten in deiner Region kannst du hier ausfindig machen.
Was ändert sich an den Förderdarlehen?
In Summe kann man die Änderungen an den genannten Förderdarlehen der KfW-Bankengruppe als signifikante Verbesserung ganz im Sinne der zukünftigen Eigenheimbesitzer bezeichnen.
Änderungen beim „Energieeffizient Sanieren“-Programm (KfW 151)
Die für Verbraucher wesentlichsten Änderungen am KfW-Darlehen für energieeffizientes Sanieren sind:
- Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,50 Prozent auf bis zu 40 Prozent der Fördersumme (vormals: maximal 27,50 Prozent)
- Die maximal mögliche Darlehenssumme erhöht sich um 20 Prozent auf 120.000,00 Euro (vormals: 100.000,00 Euro)
Änderungen beim „Energieeffizient Sanieren“-Programm (KfW 152)
Für dieses KfW-Programm gilt die folgende Änderung:
- Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,50 Prozent auf bis zu 20 Prozent der Fördersumme (vormals: maximal 7,50 Prozent der Fördersumme)
Änderungen beim „Energieeffizient Bauen“-Programm (KfW 153)
Wenn du neu baust oder einen entsprechend energieeffizienten Neubau erwirbst, kommst du in den Genuss dieser Änderungen:
- Erhöhung des maximal möglichen Tilgungszuschusses um 10 Prozent auf insgesamt 25 Prozent der Fördersumme (vormals: maximal 15 Prozent der Fördersumme)
- Erhöhung der maximal möglichen Fördersumme um 20 Prozent auf 120.000,00 Euro (vormals: 100.000,00 Euro)
Änderungen beim „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430)
Bei diesem Förderdarlehen ändern sich die folgenden Parameter zu deinen Gunsten:
- Der maximal mögliche Tilgungszuschuss wird um 10 Prozent auf insgesamt 40 Prozent der Fördersumme erhöht (vormals: maximal 30 Prozent der Höhe des Förderdarlehens)
- Der maximal mögliche Kreditbetrag aus diesem Förderdarlehen erhöht sich um 20 Prozent auf insgesamt 120.000,00 Euro (vormals: 100.000,00 Euro)
Fazit
Die KfW-Förderdarlehen für energieeffizientes Bauen und Sanieren wurden durchweg optimiert und stellen sich nun noch attraktiver dar. Mit der Erhöhung des Tilgungszuschusses auf bis zu 40 Prozent der Fördersumme (!) sparst du bares Geld, und die Erhöhung der maximal möglichen Fördersumme ermöglicht eine weitere Optimierung der Finanzierungsstruktur. Ganz klar: in jedem Fall diese Förderdarlehen mit in die Finanzierung einbinden, sofern das Vorhaben förderfähig ist.
Die vollständigen Förderbedingungen und Erläuterungen zu den Änderungen an den Förderdarlehen findest du direkt bei der KfW.
Schau dir am besten auch in unserer Rubrik „Landesfördermittel“ für dich geeignete Förderdarlehen der einzelnen Bundesländer an, wenn du alles aus deiner Baufinanzierung herausholen möchtest.