eigenheim modernisieren und sanieren

Eigen­heim moder­ni­sie­ren & sanie­ren – Wie finanzieren?

Die eigenen vier Wände modernisieren – Wie man die Finanzierung bestmöglich aufstellt und welche Möglichkeiten der Finanzierung sich besonders anbieten.

Alle Jah­re wie­der – bedarf es der eige­nen Immo­bi­lie hier und dort einer Frisch­zel­len­kur zu unter­zie­hen. Sei es das Bad, wel­ches etwas in die Jah­re gekom­men ist oder der abge­dien­te Tep­pich­bo­den – Jeder Haus­be­sit­zer ist nicht vor Abnut­zungs­spu­ren gefeit und wird sein Rei­hen­haus, Ein­fa­mi­li­en­haus oder sei­ne Eigen­tums­woh­nung frü­her oder spä­ter moder­ni­sie­ren müs­sen. Die­ser Bei­trag soll pri­mär die Finan­zie­rung eines sol­chen Vor­ha­bens behan­deln und die Finanzierungs­möglichkeiten aufzeigen.

Übri­gens: wei­te­re Aspek­te der Moder­ni­sie­rung sowie des­sen Abgren­zung zu den begrif­fen Sanie­rung und Reno­vie­rung, wer­den in unse­rem Arti­kel Moder­ni­sie­ren und sanie­ren behandelt.


Moder­ni­sie­rung finan­zie­ren – die Möglichkeiten

Es gibt meh­re­re Anlauf­stel­len, um fri­sches Kapi­tal für die anste­hen­den Arbei­ten an der Immo­bi­lie zu beschaf­fen und somit die Finan­zie­rung auf soli­dem Fun­da­ment zu wissen:

  • Ein klas­si­scher Moder­ni­sie­rungs­kre­dit als Bau­fi­nan­zie­rung bei der Hausbank
  • Finan­zie­rung mit­tels För­der­dar­le­hen von der KfW-Bank
  • Spe­zi­el­le Modernisierungskredite

Je nach Anfor­de­rungs­pro­fil und Höhe des auf­zu­neh­men­den Kre­dits eig­net sich jede Anlauf­stel­le unter­schied­lich gut. Die jewei­li­gen Unter­schie­de sei­en im Fol­gen­den geklärt.


Klas­si­sche Bau­fi­nan­zie­rung als Moder­ni­sie­rungs­kre­dit bei der Hausbank

Die bereits in Besitz befind­li­che Immo­bi­lie lässt sich für die Moder­ni­sie­rung als Sicher­heit bei der Haus­bank hin­ter­le­gen. Die Vor­tei­le die­ser Vor­ge­hens­wei­se lie­gen auf der Hand: Die Haus­bank kennt das Objekt und beglei­tet im Nor­mal­fall bereits die (Kauf-)Finanzierung. Eine Kre­dit­prü­fung kann kurz­fris­tig erfol­gen. Meist wer­den ledig­lich eine Auf­stel­lung der geplan­ten Moder­ni­sie­run­gen sowie aktu­el­le Gehalts­nach­wei­se benö­tigt. In Punk­to Bear­bei­tungs­ge­schwin­dig­keit kann die Haus­bank daher meist beson­ders punkten.

Im Ide­al­fall kann die Haus­bank ohne zusätz­li­che Sicher­hei­ten einen Kre­dit für die Moder­ni­sie­run­gen geneh­mi­gen. Abhän­gig ist dies jedoch unter ande­rem davon, wie­viel Kre­dit, sofern ein sol­cher auf dem Haus las­tet, bereits getilgt ist. Gele­gent­lich kann es daher erfor­der­lich sein, dass die Bank die Ein­tra­gung einer zusätz­li­chen Grund­schuld ver­langt. Hier­für ist ein Ter­min beim Notar der Wahl erfor­der­lich. Die Kos­ten für die­sen Vor­gang muss der Dar­le­hens­neh­mer selbst tragen.

Wie die Kon­di­tio­nen aus­fal­len, hängt dabei größ­ten­teils davon ab, inwie­fern die zu finan­zie­ren­den Moder­ni­sie­rungs­kos­ten als wert­stei­gernd von der kre­dit­ge­ben­den Bank ange­se­hen wer­den. Auch der Immo­bi­li­en­wert ohne zukünf­ti­ge Moder­ni­sie­rungs­kos­ten spielt bei der Kon­di­ti­ons­fin­dung durch die Haus­bank eine wich­ti­ge Rol­le. Die Kon­di­tio­nen bei die­ser Finan­zie­rungs­va­ri­an­te fal­len seit aber bes­ser als bei Pri­vat- und spe­zi­el­len Moder­ni­sie­rungs­kre­di­ten ausfallen.


Finan­zie­rung von Moder­ni­sie­run­gen mit För­der­dar­le­hen der KfW

Die KfW-Bank bie­tet eini­ge För­der­dar­le­hen für die Finan­zie­run­gen von Moder­ni­sie­run­gen an. Dabei reicht die Ange­bots­pa­let­te von Zuschüs­sen zur Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des bis zu zins­güns­ti­gen Dar­le­hen für eben­die­se Maßnahmen.

För­der­pro­duk­te der KfW-Bank wer­den in aller Regel über die Haus­bank bean­tragt. Eine Bean­tra­gung direkt bei der För­der­bank ist nicht mög­lich. Die Haus­bank prüft die Erfül­lung der Kri­te­ri­en in eige­nem Hau­se. Der Unter­la­gen­auf­wand bei der Bean­tra­gung ist ver­gleich­bar mit dem, bei Kauf einer Immo­bi­lie. Zudem sei dar­auf hin­ge­wie­sen, dass für vie­le der För­der­dar­le­hen die För­der­fä­hig­keit durch einen durch die KfW zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­be­ra­ter bestä­tigt wer­den muss. Die Kos­ten für die­sen kön­nen hälf­tig von der KfW-Bank geför­dert werden.

Kon­di­tio­nell sind För­der­dar­le­hen der KfW-Bank beson­ders inter­es­sant. Zudem bie­ten die Til­gungs­zu­schüs­se der diver­sen För­der­pro­gram­me eine gute Mög­lich­keit, den eige­nen Geld­beu­tel zu schonen.

Aller­dings: Vie­ler­orts akzep­tie­ren Ban­ken kei­ne Kre­dit­an­trä­ge, die aus­schließ­lich aus För­der­dar­le­hen der KfW-Bank bestehen. Hier sei in einem unver­bind­li­chen Gespräch am bes­ten vor­ab geklärt, inwie­fern die Haus­bank für das eige­ne Vor­ha­ben in Fra­ge kommt, soll­ten ledig­lich KfW-För­der­mit­tel bean­sprucht wer­den. Die Ein­tra­gung einer zusätz­li­chen Grund­schuld im Grund­buch der Immo­bi­lie und die dar­aus resul­tie­ren­den Kos­ten (ver­hält­nis­mä­ßig gerin­gen) soll­ten eben­falls berück­sich­tigt werden.


Spe­zi­el­le Modernisierungskredite

Vie­le Ban­ken bie­ten mitt­ler­wei­le spe­zi­el­le Moder­ni­sie­run­s­kre­di­te ohne Grund­schuld­ein­tra­gung an. Bei die­sen Kre­dit­va­ri­an­ten wer­den weni­ger Unter­la­gen benö­tigt, als bei einer Bau­fi­nan­zie­rung oder der Bean­tra­gung von KfW-Fördermitteln.

In der Regel wer­den für die Bean­tra­gung die­ser spe­zi­el­len Moder­ni­sie­rungs­kre­di­te ledig­lich die letz­te Gehalts­ab­rech­nung sowie ein Kon­to­aus­zug des Giro­kon­tos benötigt.

Da sich die­se Moder­ni­sie­rungs­kre­di­te pri­mär an Eigen­heim­be­sit­zer rich­ten, ist meist der Besitz der Immo­bi­lie in Form eines Grund­buch­aus­zu­ges zu belegen.

Die wei­te­re Abwick­lung (Kre­dit­prü­fung, Unter­la­gen­an­for­de­run­gen) gestal­tet sich unkom­pli­ziert, ana­log der Bean­tra­gung eines Pri­vat­kre­di­tes. Die Aus­zah­lung kann meist sehr kurz­fris­tig erfol­gen, sodass zügig mit den Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men begon­nen wer­den kann.

Nach­tei­lig bei die­ser Vari­an­te ist der im Ver­gleich zu KfW-För­der­dar­le­hen und Bau­fi­nan­zie­run­gen ten­den­zi­ell höhe­re Zins­satz. Dar­über hin­aus ist der maxi­mal mög­li­che Kre­dit­be­trag bei den meis­ten Kre­dit­in­sti­tu­ten auf 50.000,00 € festgelegt.

Wer auf eine unkom­pli­zier­te Bean­tra­gung wert legt und für Moder­ni­sie­run­gen nicht mehr als 50.000,00 € an Kapi­tal benö­tigt, soll­te daher die­se Vari­an­te in Augen­schein nehmen.


Zusam­men­fas­sung

Für Die­je­ni­gen, wel­che einen Kom­pro­miss aus guter Kon­di­ti­on und halb­wegs unkom­pli­zier­ter Abwick­lung bevor­zu­gen, emp­fiehlt sich der Weg zur Haus­bank. Hier gibt es mit­un­ter gute Kon­di­tio­nen und eine ver­ein­fach­te Abwick­lung des Antra­ges, sofern das zu moder­ni­sie­ren­de Objekt bereits bei die­ser Bank finan­ziert wird.

För­der­dar­le­hen der KfW-Bank wer­den eben­falls über die Haus­bank bean­tragt und bie­ten beson­ders Spar­füch­sen gute Mög­lich­kei­ten, Zin­sen zu spa­ren und Til­gungs­zu­schüs­se ein­zu­strei­chen. Der Unter­la­gen­auf­wand ist meist ver­gleich­bar mit dem bei Kauf einer Immobilie.

Die soge­nann­ten “spe­zi­el­len Moder­ni­sie­rungs­kre­di­te” bie­ten sich beson­ders für Eigen­heim­be­sit­zer an, die eine unkom­pli­zier­te Abwick­lung und schnel­le Aus­zah­lung prio­ri­sie­ren. Die Zins­sät­ze kön­nen hier aber etwas höher als bei ande­ren Finan­zie­rungs­va­ri­an­ten ausfallen.

Im Zwei­fel soll­ten alle der hier genann­ten Mög­lich­kei­ten aus­ge­schöpft wer­den, die Kon­di­tio­nen ver­glei­chen und für indi­vi­du­ell ent­schie­den wer­den, wel­cher Weg zur Rea­li­sie­rung des Moder­ni­sie­rungs­pro­jek­tes am bes­ten geeig­net ist.

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Repräsentatives Beispiel

Annahmen während der Zinsbindungszeit
Zinsbindungszeit:10 Jahre
Sollzinssatz p.a.:0,56%
Anfänglicher Tilgungssatz:2,00%
Effektiver Jahreszins p.a.:0,57%
Monatliche Darlehensrate341,33 EUR
Bereitstellungsfreie Zeit:6 Monate
Immobilienwert:320.000,00 EUR
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume):160.000,00 EUR
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum:7.935,92 EUR
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit:125.966,47 EUR
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit
Gesamtlaufzeit des Darlehens:44 Jahre
Anzahl der monatlichen Darlehensraten:528
Gesamtbetrag:180.602,86 EUR

Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.

Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:

  • Gebundener Sollzins: 0,75 %
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Beleihungswert: 55 %
  • Tilgung: 2,00 %
  • Absicherung: erstrangige Grundschuld im Grundbuch der Immobilie
  • Vermögenssituation: gesichertes Angestelltenverhältnis; keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien
  • Auszahlung: in einer Summe

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Michel Jessat
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https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

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Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

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Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

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Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 DSGVO hast du das Recht gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

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Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

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