Wenn die ursprüng­li­che Finan­zie­rung aus­läuft, steht die Anschluss­fi­nan­zie­rung an. 

Anschluss­fi­nan­zie­rung

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Von einer Anschluss­fi­nan­zie­rung spricht man, wenn ein Immo­bi­li­en­be­sit­zer eine neue Finan­zie­rung für die bestehen­de Bau­fi­nan­zie­rung sucht. Es fin­det also eine Umschul­dung des ursprüng­li­chen Dar­le­hens statt. Nicht jeder Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie schließt ein Dar­le­hen so ab, dass die­ses bis zur voll­stän­di­gen Rück­zah­lung läuft. So kann es sein, dass nach Ende des soge­nann­ten Zins­bin­dungs­zeit­raums ein nicht uner­heb­li­cher Betrag an Kre­dit offen­bleibt. Für die­sen Betrag gilt es dann eine Anschluss­fi­nan­zie­rung zu fin­den. Dabei hat der Bau­fi­nan­zie­rungs-Inter­es­sent die Mög­lich­keit, sein Dar­le­hen zu einem fes­ten Ter­min neu zu finan­zie­ren, wel­cher auf den Ablauf­tag des “Alt­kre­dits” fixiert ist.

Wie funk­tio­niert eine Anschlussfinanzierung?

Wer sich dage­gen ent­schließt, die Bau­fi­nan­zie­rung so auf­zu­stel­len, dass die­se bis zur voll­stän­di­gen Rück­zah­lung bei einem Kre­dit­ge­ber ver­bleibt, muss frü­her oder spä­ter über eine Anschluss­fi­nan­zie­rung nach­den­ken. Läuft also ein Dar­le­hen aus und es bleibt ein Rest­kre­dit­be­trag offen, so hat man in der Regel drei Mög­lich­kei­ten, wie man wei­ter verfährt:

  • A: Man hat in der Ver­gan­gen­heit eine gro­ße Sum­me an Kapi­tal bei­sei­te­le­gen kön­nen und kann den noch offe­nen Kre­dit­be­trag in einer Sum­me an die Bank über­wei­sen. Das Eigen­heim ist voll­stän­dig abbezahlt.
  • B: Man unter­nimmt nichts und lässt das Dar­le­hen ein­fach unbe­rührt. Die Finan­zie­rung wird dann in ein varia­bles Dar­le­hen gewandelt.
  • C: Man macht sich auf dem Markt der Bau­fi­nan­zie­run­gen schlau und sucht nach einer Anschlussfinanzierung.

Wer in der Lage ist, Opti­on A wahr­zu­neh­men, kann sich glück­lich schät­zen, denn die­ser Eigen­heim­be­sit­zer ist nun schul­den­frei. Opti­on B wäre nicht rat­sam, denn: Das Dar­le­hen wür­de von der finan­zie­ren­den Bank in ein varia­bles Dar­le­hen umge­wan­delt. Vor­teil: Varia­ble Dar­le­hen kön­nen mit einer Frist von drei Mona­ten gekün­digt und zu einem belie­bi­gen Kre­dit­in­sti­tut umge­schul­det wer­den. Nach­tei­lig ist: Der Zins­satz varia­bler Dar­le­hen fällt in der Regel signi­fi­kant höher aus als bei soge­nann­ten Fest­zins­dar­le­hen (wie sie in Deutsch­land meist ver­ge­ben werden).

Das für die meis­ten Eigen­heim­be­sit­zer rea­lis­tischs­te Sze­na­rio dürf­te somit Opti­on C sein: die Suche nach einer geeig­ne­ten Anschlussfinanzierung.

Wie man zu einem Ange­bot für eine Anschluss­fi­nan­zie­rung kommt

In aller Regel wird die noch finan­zie­ren­de Haus­bank recht­zei­tig über den Ablauf der Zins­bin­dung der ursprüng­li­chen Bau­fi­nan­zie­rung infor­mie­ren. Etwa drei bis sechs Mona­te vor Ablauf des Alt­ver­trags wird man ein Ange­bot für eine Anschluss­fi­nan­zie­rung erhal­ten. Erfah­rungs­ge­mäß gewährt die Haus­bank sel­ten einen Treue­bo­nus in Form eines beson­de­ren Zins­nach­las­ses. Daher ist das erhal­te­ne Ange­bot mit äußers­ter Sorg­falt zu prü­fen und zu ver­glei­chen. Schick uns gern eine Anfra­ge und wir stel­len den Ver­gleich für Sie auf. Um das für Sie bes­te Ange­bot bei der Anschluss­fi­nan­zie­rung ermit­teln zu kön­nen und die neue Finan­zie­rung recht­zei­tig in tro­cke­nen Tüchern zu wis­sen, möch­ten wir Ihnen fol­gen­de grund­sätz­li­che Tipps mit auf den Weg geben:

  • Soll­te die Haus­bank den recht­zei­ti­gen Ver­sand eines Ange­bots ver­pas­sen: selbst aktiv wer­den und den Markt nach Ange­bo­ten durch­stö­bern (unse­re Bau­fi-Go-Bau­fi­nan­zie­rungs­pro­fis hel­fen gern).
  • Anschluss­fi­nan­zie­run­gen sind in der Regel maxi­mal sechs Mona­te vor Ablauf des Alt­dar­le­hens abschließ­bar. Möch­ten Sie früh­zei­ti­ger Gewiss­heit über in Zukunft zu zah­len­de Zin­sen haben, so wäre das For­ward-Dar­le­hen eine Option.
  • Es emp­fiehlt sich, spä­tes­tens drei Mona­te vor Ablauf der Alt­fi­nan­zie­rung die Anschluss­fi­nan­zie­rung in der Tasche zu haben.
  • Prü­fen Sie Ihr Dar­le­hens­ver­trag. In die­sem ist fest­ge­hal­ten, wann die Zins­bin­dung aus­läuft. So haben Sie den kon­kre­ten Ter­min, zu dem die Anschluss­fi­nan­zie­rung das Alt­dar­le­hen ablö­sen kann.

Anschluss­fi­nan­zie­rung beim „alten“ Kreditgeber 

Ver­län­gert man vor­zei­tig sein bestehen­des Dar­le­hen bei sei­nem ursprüng­li­chen Dar­le­hens­ge­ber, so spricht man von einer Prolongation. 

Was Sie für gute Kon­di­tio­nen benötigen

Grund­sätz­lich ist es bei der Anschluss­fi­nan­zie­rung, wie auch bei allen ande­ren Vari­an­ten der Bau­fi­nan­zie­rung, zwin­gend erfor­der­lich zu prü­fen, dass ihre Boni­tät und Lebens­pha­sen­pla­nung der Kre­dit­prü­fung stand­hält. Doch ist für die Bestim­mung ihrer Kre­dit­kon­di­tio­nen in ers­te Instanz am wich­tigs­ten, wie viel ihre Immo­bi­lie Wert ist. Der soge­nann­te Belei­hungs­aus­lauf spielt hier­bei eine beson­de­re Rol­le. In Kür­ze erklärt: Der Belei­hungs­aus­lauf ist das Ver­hält­nis zwi­schen Kre­dit­schul­den, las­tend auf der Immo­bi­lie, und dem Wert der Kre­dit­si­cher­heit. Je nied­ri­ger der Belei­hungs­aus­lauf, des­to weni­ger Kre­dit­ri­si­ko für die finan­zie­ren­de Bank und das bedeu­tet: bes­se­re Zin­sen für Sie.

Um die best­mög­li­chen Kon­di­tio­nen zu hal­ten, soll­te daher der Belei­hungs­aus­lauf so gering wie mög­lich ausfallen.

Der Belei­hungs­aus­lauf ist eine der wich­tigs­ten Para­me­ter für gute Kon­di­tio­nen bei der Anschlussfinanzierung.

In aller Kür­ze zusammengefasst

Je nied­ri­ger der Belei­hungs­aus­lauf, des­to nied­ri­ger die Kre­dit­kon­di­tio­nen

Womit man den Belei­hungs­aus­lauf ermittelt

Den Wert des Objekts ermit­telt anfangs meist der für Sie zustän­di­ge Bau­fi­nan­zie­rungs­be­ra­ter und spä­ter, sobald sich Ihre Anschluss­fi­nan­zie­rung in abschlie­ßen­der Bear­bei­tung bei der kre­dit­ge­ben­den Bank befin­det, der Kre­dit­ge­ber selbst. Dabei sind, ver­ein­facht dar­ge­stellt, vor allem fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zu Ihrer Immo­bi­lie von Bedeutung:

Um das Prin­zip der Ermitt­lung des Belei­hungs­aus­laufs zu erklä­ren, bedie­nen wir uns eines simp­len Beispiels:

Objekt­wert:100.000 €
Rest­schuld Altdarlehen:75.000 €
Belei­hungs­aus­lauf (Rest­schuld geteilt durch Objektwert):75 %

Natür­lich wer­den im Zuge einer mög­li­chen Kre­dit­prü­fung noch eine Viel­zahl wei­te­rer Para­me­ter benö­tigt, um eine mög­lichst genaue Wert­ermitt­lung durch­füh­ren zu kön­nen. Für eine ers­te Ten­denz jedoch sind die­se Anga­ben aus­rei­chend. Möch­ten Sie selbst den Wert Ihrer Immo­bi­lie ein­schät­zen kön­nen? Dann bie­ten sich hier­für die übli­chen Immo­bi­li­en­por­ta­le wie zum Bei­spiel an. Sie möch­ten eine genaue­re Aus­sa­ge haben? Dann schick uns eine Anfra­ge und unse­re Bau­fi-Go-Bera­ter neh­men eine kos­ten­lo­se Wert­ein­schät­zung mit­hil­fe von Bewer­tungs­sys­te­men renom­mier­ter Ban­ken vor.

Wie das mit der Umschul­dung funktioniert

Sie haben sich für ein Ange­bot einer poten­zi­el­len Bank ent­schie­den und fra­gen sich, wie die Umschul­dung über­haupt abläuft? Haben Sie die für eine Anschluss­fi­nan­zie­rung erfor­der­li­chen Unter­la­gen zusam­men­ge­stellt (ihr Bau­fi-Go-Bera­ter gibt ihnen hier­zu gern Aus­kunft) und der infra­ge kom­men­de Kre­dit­ge­ber hat die Kre­dit­prü­fung abge­schlos­sen, dann wird die Ablö­sung des Alt­kre­dits durch die „neue” Bank haupt­säch­lich zwi­schen den betei­lig­ten Kre­dit­in­sti­tu­ten (also dem ursprüng­lich und dem zukünf­tig dar­le­hens­ge­ben­den Kre­dit­in­sti­tut) erfol­gen. In der Regel wird kei­ne Ein­tra­gung wei­te­rer Zusatz­si­cher­hei­ten (bei­spiels­wei­se eine Grund­schuld) erfor­der­lich sein, sodass Sie Ihnen den Gang zu einem Nota­ri­at spa­ren kön­nen. Die Grund­schuld wird dabei vom ehe­ma­li­gen Kre­dit­ge­ber auf den neu­en über­schrie­ben. Aus­nah­men in die­sem Pro­zess kön­nen sich dabei unter ande­rem erge­ben, wenn Sie Ihren Kre­dit­be­trag im Zuge der Anschluss­fi­nan­zie­rung erhö­hen, zum Bei­spiel, um Moder­ni­sie­run­gen durch­füh­ren zu können.

Man kann sich die Kon­di­tio­nen sei­ner geplan­ten Anschluss­fi­nan­zie­rung auch bereits fünf Jah­re vor dem frü­hest­mög­li­chen Umschul­dungs­ter­min sichern. Und zwar mit dem Forward-Darlehen. 

Exkurs: Anschluss­fi­nan­zie­rung vor Ablauf der Zinsbindungszeit

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Sie Ihr bestehen­des Dar­le­hen auch vor Ablauf der regu­lä­ren Zins­bin­dungs­zeit mit einem neu­en, idea­ler­wei­se zins­güns­ti­ge­ren Dar­le­hen ablö­sen. Kon­kret heißt es im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch zu den Bestim­mun­gen, unter denen der Dar­le­hens­neh­mer sein Dar­le­hen kün­di­gen kann:

“[…] in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jah­ren nach dem voll­stän­di­gen Emp­fang unter Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist von sechs Mona­ten; wird nach dem Emp­fang des Dar­le­hens eine neue Ver­ein­ba­rung über die Zeit der Rück­zah­lung oder den Soll­zins­satz getrof­fen, so tritt der Zeit­punkt die­ser Ver­ein­ba­rung an die Stel­le des Zeit­punkts des Emp­fangs.” $ 489 BGB Abs. 1 Punkt 2 – Ordent­li­ches Kün­di­gungs­recht des Darlehensnehmers

Dies bedeu­tet, unab­hän­gig davon, ob das Alt­dar­le­hen mit einer Zins­bin­dungs­zeit von 15, 20 oder mehr Jah­ren abge­schlos­sen wur­de: Zehn Jah­re nach voll­stän­di­ger Aus­zah­lung des Dar­le­hens kann die­ses mit einer Frist von sechs Mona­ten gekün­digt und zu einem güns­ti­ge­ren Kre­dit­ge­ber “umge­zo­gen” wer­den. Die ursprüng­lich dar­le­hens­ge­ben­de Bank kann dabei kei­ne Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung in Rech­nung stellen.

Dabei gilt es jedoch, das genaue Datum der voll­stän­di­gen Aus­zah­lung zu beach­ten. Wur­de das dama­lig abge­schlos­se­ne Immo­bi­li­en­dar­le­hen voll­stän­dig aus­ge­zahlt, erhielt man von der finan­zie­ren­den Bank meist eine Bestä­ti­gung über die Voll­aus­zah­lung. Ein wei­te­rer Indi­ka­tor zur Bestim­mung des Ter­mins der Voll­aus­zah­lung: Der Zeit­punkt, an wel­chem die ers­te, voll­stän­di­ge Dar­le­hens­ra­te von ihrem Kre­dit­ge­ber abge­bucht wur­de. Abwei­chun­gen sind unter Umstän­den bei soge­nann­ten Bau­spar­dar­le­hen mög­lich. Erkun­di­gen Sie sich hier­zu bei Ihrer Haus­bank oder las­sen Sie die­sen Umstand von Ihrem Finan­zie­rungs­be­ra­ter überprüfen.

Die Mög­lich­keit der vor­zei­ti­gen Kün­di­gung des alten Dar­le­hens kann übri­gens auch bei Anschluss­fi­nan­zie­run­gen und beim Kauf einer Bestands­im­mo­bi­lie ange­wandt wer­den. Dabei ist jedoch immer die Zehn­jah­res­frist zu beach­ten. Hal­ten Sie im Zwei­fel Ihren ursprüng­li­chen Dar­le­hens­ver­trag oder den Jah­res­kon­to­aus­zug bereit, den Sie in der Regel ein­mal jähr­lich von Ihrem Kre­dit­ge­ber bekom­men. Wenn Sie uns eine Anfra­ge schi­cken, kön­nen unse­re Exper­ten ihnen kon­kret mit­tei­len, zu wann eine Anschluss­fi­nan­zie­rung mög­lich ist.

Fazit

Eini­ge Grund­la­gen zum The­ma Anschluss­fi­nan­zie­rung haben wir hier behan­delt. Für wei­ter­ge­hen­de und auf Ihr Vor­ha­ben ange­pass­te Infor­ma­tio­nen und Tipps ste­hen Ihnen unse­re Bau­fi-Go-Bera­ter zur Ver­fü­gung. Sie wür­den Ihnen gern die aktu­el­len Zin­sen sichern, aber der Ter­min für eine poten­zi­el­le Anschluss­fi­nan­zie­rung liegt wei­ter in der Zukunft? Dann dürf­ten die The­men For­ward-Dar­le­hen und Bau­spa­ren inter­es­sant für Sie sein

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Repräsentatives Beispiel

Annahmen während der Zinsbindungszeit
Zinsbindungszeit:10 Jahre
Sollzinssatz p.a.:0,56%
Anfänglicher Tilgungssatz:2,00%
Effektiver Jahreszins p.a.:0,57%
Monatliche Darlehensrate341,33 EUR
Bereitstellungsfreie Zeit:6 Monate
Immobilienwert:320.000,00 EUR
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume):160.000,00 EUR
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum:7.935,92 EUR
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit:125.966,47 EUR
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit
Gesamtlaufzeit des Darlehens:44 Jahre
Anzahl der monatlichen Darlehensraten:528
Gesamtbetrag:180.602,86 EUR

Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.

Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:

  • Gebundener Sollzins: 0,75 %
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Beleihungswert: 55 %
  • Tilgung: 2,00 %
  • Absicherung: erstrangige Grundschuld im Grundbuch der Immobilie
  • Vermögenssituation: gesichertes Angestelltenverhältnis; keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien
  • Auszahlung: in einer Summe

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Verantwortlicher

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E-Mail: info@baufi-go.de

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https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:

- Angebotsvergleich

Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.

Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/

- Erstangebot

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Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:

https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/

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Annonymisierung der IP

Wir haben für den Dienst „Google Analytics“ die Annonymisierung der IP-Adresse eingestellt. Dadurch wird deine IP-Adresse von Google innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um zwei Bytes gekürzt. Eine Übermittlung der vollständigen IP-Adresse an Server von Google in den USA findet nur in Ausnahmefällen statt und wenn, wird deine IP-Adresse in diesem Fall von Google in den USA gekürzt. Deine IP-Adresse, wie sie von deinem Browser übermittelt wird, wird dabei nicht mit anderen Diensten und Daten von Google zusammengeführt.

Widerruf der Cookiespeicherung

Du kannst der Speicherung der Cookies betreffend der Nutzung von Google Analytics in den Einstellungen deiner Browser-Software verhindern.

Hierfür stellt Google selbst ein Browserplugin zur Verfügung, welches das sogenannte Opt-Out-Verfahren darstellt. Mit diesem Kannst du nachträglich der Nutzung von Google Analytics widersprechen. Nutze hierfür lediglich folgenden Link: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Widerspruch Datenerfassung

Du kannst alternativ der Erfassung deiner Daten mittels Google Analytics widersprechen, indem du im Folgenden die Datenerfassung ausschaltest.

Hierbei wird ein sogenannter Opt-Out-Cookie gesetzt. Dieser lässt uns erkennen, dass du der Datenerfassung mittels Google Analytics widersprichst. Wir werden dann keinerlei Informationen zur Nutzung unserer Website von dir erhalten.

Mehr Informationen zu Google Analytics

Weitere Informationen zu Google Analytics findest du in der Datenschutzerklärung von Google selbst unter folgendem Link:

https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Auftrag zur Datenverarbeitung

Mit Google haben wir einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen. Dabei setzen wir die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei Nutzung von Google Analytics selbstredend um.

Demografische Merkmale

Auf unserer Website nutzen wir die Funktion „demografische Merkmale“, die von Google Analyltics bereitgestellt wird. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Informationen zu Alter, Geschlecht und Interessen des jeweiligen Seitenbesuchers enthalten. Die Daten daraus stammen aus interessenbezogener Webung von Google aus Besucherdaten von Angeboten Dritter. Eine Zuordnung dieser Daten an eine bestimmte Person ist dabei nicht möglich. Diese Funktion kannst du jederzeit Ändern, indem du die entsprechende Funktion in deinem Google-Konto deaktiviert oder die Erfassung deiner Daten durch Google Analytics generell untersagst, wie unter dem Punkt „Widerspruch Datenerfassung“ beschrieben.

Dauer der Speicherung:

Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden nach 14 Monaten gelöscht.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir benötigen die Daten, um das Surfverhalten der Nutzer zu analysieren und Informationen über Nutzung der einzelnen Komponenten der Website zu erhalten. Das ermöglicht uns, die Website und ihre Nutzerfreundlichkeit stetig zu optimieren. In diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO begründet. Durch die Anonymisierung der IP-Adresse tragen wir dem Interesse der Nutzer am Schutz personenbezogener Daten Rechnung. Die Daten werden nie dazu genutzt, dirch auf der Website persönlich zu identifizieren und werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.

Einbindung von Google Maps

Wir binden die Landkarten des Dienstes “Google Maps” des Anbieters Google ein. Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden;

Dienstanbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,

Mutterunternehmen: Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA;

Website: https://cloud.google.com/maps-platform;

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy;

Privacy Shield (Gewährleistung Datenschutzniveau bei Verarbeitung von Daten in den USA): https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TRkEAAW&status=Active;

Widerspruchsmöglichkeit (Opt-Out): Opt-Out-Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de,

Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen: https://adssettings.google.com/authenticated.

Eine Kommunikation mit den Servern von Google findet erst statt, wenn du diesem explizit zustimmst. Die Option hierfür erhältst du, sobald du auf eine unserer Webseiten gelangst, bei welchem Google Maps integriert ist (beispielsweise unsere Standort-Seiten: https://www.baufi-go.de/baufinanzierung-in-oldenburg/)

Kommentarfunktion

Auf unserer Site hast du die Möglichkeit Kommentare in unserem Blog zu hinterlassen. Hierfür werden neben deinem Kommentar auch Angaben zum Zeitpunkt der Erstellung deines Kommentars sowie der von dir gewählte Benutzername gespeichert. Darüber hinaus wird deine IP-Adresse

Solltest du im Kommentarbereich angegebene Wahlmöglichkeit „Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere“ nutzen, so wird ein Cookie auf deinem Computer abgelegt.

Speicherdauer der Kommentare

Deine Kommentare auf unserer Site und die damit verbundenen Daten (z.B. die IP-Adresse) werden gespeichert und verbleiben auf unserer Site und zwar so lange, bis der Inhalt, den du kommentiert hast vollständig gelöscht wurde oder wir deinen Kommentar löschen (dies kann zum Beispiel aus rechtlichen Gründen erfolgen, z.B. bei beleidigenden Kommentaren).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung der Kommentare erfolgt auf Grundlage deiner Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Du kannst deine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Es genügt, wenn du uns dafür eine formlose E-Mail an info@baufi-go.de schickst. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wir stellen die Kommentarfunktion ausschließlich dafür zur Verfügung, damit ein reger und unkomplizierter Austausch zum Thema des jeweiligen Blogbeitrags vorgenommen werden kann.

 

Borlabs Cookie

Unsere Website verwendet Borlabs Cookie, dassein technisch notwendiges Cookies (borlabs-cookie) setzt, um deine Cookie-Einwilligungen zu speichern.

Borlabs Cookie verarbeitet keinerlei personenbezogenen Daten.

Im Cookie borlabs-cookie werden deine Einwilligungen gespeichert, die Sie beim Betreten der Website gegeben haben. Möchtest du diese Einwilligungen widerrufen, dann lösche einfach das Cookie in deinem Browser. Wenn du die Website neu betrittst/neu lädst, wirst du erneut nach deiner Cookie-Einwilligung gefragt.

Recht auf Auskunft

Nach Art. 15 DSGVO hast du das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob durch uns Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, so hast du ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitergehende Informationen, die in Art. 15 DSGVO genannt sind.

Recht auf Berichtigung

Nach Art. 16 DSGVO hast du das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen, die dich betreffen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hast du ferner das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

Recht auf Löschung

Du hast das Recht von uns zu verlangen, dass dich betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf Art. 17 DSGVO.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO hast du unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

 
Recht auf Datenübertragbarkeit

Nach Art 20 DSGVO hast du das Recht, die dich betreffenden personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und du hast das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 a) o DSGVO der auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Widerspruchsrecht

Nach Art. 21 DSGVO hast du das Recht gegen die Verarbeitung dich betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Sofern wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, hast du jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung dich betreffender, personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Wenn du von einem dir zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sie bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder nutze eine der anderen von uns angebotenen Arten und diese Mitteilung zukommen zu lassen. Wenn du hierzu Fragen hast, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Datenschutzerklärung erstellt unter Zuhilfenahme des Datenschutzgenerator von e-recht24.de

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